Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 11:38:22
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)  (Gelesen 5666 mal)

Maik.M

  • Gast
WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« am: 05. August 2020, 08:23:16 »

Moin Kameraden,

ich habe einen Antrag auf Zuerkennung einer WDB gestellt, ebenfalls auf Wiedereinstellung nach dem EinsatzWVG.

Im Rahmen des Verfahrens war ich bisher zweimal in einem Bundeswehrkrankenhaus, zur Diagnosestellung. Dabei ist von zwei Bundeswehrfachärzten u.a. eine PTBS mit Einsatzbezug festgestellt worden.

Aktuell sollte ich mich wieder in einem Bundeswehrkrankenhaus vorstellen, zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit. So stand es im Ladungsschreiben.

Als ich mit dem Arzt gesprochen habe, war ich schockiert, denn der Auftrag lautet nicht einfach die Dienstfähigkeit zu beurteilen, sondern nochmal ein Gutachten für das Verfahren zu erstellen.

Ich soll jetzt zum dritten Mal über alle Erlebnisse und Einsatzvorkomnisse reden, Testungen durchlaufen, etc.

Das habe ich bereits zweimal im Bundeswehrkrankenhaus hinter mich gebracht, da war ich jeweils mehrere Wochen stationär.

Und jetzt kam die Bundeswehr quasi an, und wollte dass das bei einem ambulanten Termin innerhalb von einer Stunde „durchgekaut“ wird.

Ich verliere inzwischen regelmäßig die Fassung, wenn ich über alles Reden muss und das ganze ist extrem belastend für mich.

Das geht soweit, dass ich beim ersten Aufenthalt komplett überflutet war und danach Suizid-Absichten hatte.

Deswegen bin ich sehr vorsichtig, und rede keinesfalls mehr einfach so darüber, denn ab einem gewissen Punkt bekomme ich den „Deckel“ nicht mehr drauf.

Ich habe nach den zwei Aufenthalten Monate gebraucht, um mich wieder zu fangen und zu stabilisieren.

Deswegen bin ich gerade so erschrocken, über die Vorgehensweise im Verfahren, kein Bundeswehrfacharzt schmeißt mit der Diagnose PTBS um sich. Wieso muss ich jetzt nochmal alles zum dritten Mal durchlaufen. Der Aufenthalt im Bundeswehrkrankenhaus ist für ca 10 Tage geplant. Danach bin ich dann wieder „offen„. (Ich soll stationär aufgenommen werden, denn das ging ambulant wie gesagt von meiner Gesundheit her nicht)

Ich kann jetzt nachempfinden, warum manche das nicht aushalten, es scheint mir, dass die Bundeswehr nichts aus Suiziden von traumatisierten Soldaten gelernt hat?

Ist das das normale Prozedere? Habt ihr einen Rat für mich?


Gespeichert

Al Terego

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 776
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #1 am: 05. August 2020, 08:34:24 »

... Habt ihr einen Rat für mich?

Ja, hol Dir professionelle Hilfe (Psychologe z.B.) und versuche nicht das Thema in einem Internetforum abzuarbeiten.
Gespeichert

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #2 am: 05. August 2020, 08:46:15 »

@al Terego: ich dachte eigentlich, dass jemand antwortet, der so ein Verfahren hinter sich hat oder der damit Erfahrung hat.

Gespeichert

Al Terego

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 776
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #3 am: 05. August 2020, 08:51:34 »

Sorry, aber Du sprichst hier von Dingen, mit denen nicht zu spaßen ist, da ist "das Internet" kein guter Ratgeber.
Gespeichert

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #4 am: 05. August 2020, 08:54:12 »

Was noch für mich nicht nachvollziehbar ist, am Wochenende hab ich zwei Bescheide erhalten, u.a.mit der Ablehnung der WDB. (Ich lege Widerspruch ein)

Obwohl gar nicht alle Unterlagen vorliegen, die die Bundeswehr angefordert hat(das Gutachten, dass jetzt erstellt werden soll?)

Die Bundeswehr verneint alle vorgebrachten Tatsachen, das kein schädigendes Ereignis stattgefunden hat.

Gleichzeitig wurde ich aber vor einiger Zeit offiziell angefragt ob ich in einem Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehe, und das mein Fall neu bewertet wurde.
Gespeichert

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #5 am: 05. August 2020, 09:54:54 »

Ich bin kein aktiver Soldat mehr, Zivil habe ich einen Antrag auf Zuerkennung eines GdB gestellt, der wurde auch genehmigt, ich habe einen GdB 50 und bin als schwerbehindert anerkannt.
Die hatten die selben Unterlagen, ärztlichen Berichte, Diagnosestellung, etc die der Bundeswehr auch vorliegen. Ein GdB 50 wird auch nicht einfach so verteilt.  :(
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #6 am: 05. August 2020, 12:39:37 »

Das schädigende Ereignis, mit Bezug zu einer dienstl. Tätigkeit, muss zweifelsfrei als Ursache für die Erkrankung anerkannt werden. Ist kein Zusammenhang zu stellen, gibt es keine WDB. Der GdB ist davon nicht abhängig und beruht auf dem Sozialgesetzbuch.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.738
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #7 am: 05. August 2020, 14:18:22 »

Ist das das normale Prozedere? Habt ihr einen Rat für mich?

Nehmen Sie Kontakt mit den Bearbeitern bei der ZALK auf … schildern Sie die Ereignisse … und fragen Sie diese nach den Sachzusammenhängen.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.210.html

dort Beitrag #212

Ggf. gibt es hier Überschneidungen zwischen Verfahren WDB und Wiedereinstellung gem. EinsatzWVG.

Diese hängen zwar zusammen … gerade aber bei PTBS kann das Verfahren gem. EinsatzWVG vom WDB-Verfahren "entkoppelt" werden.

Deshalb hilft nur die zuständigen Bearbeiter zu fragen...
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

JohnJJTucker

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #8 am: 10. August 2020, 10:43:56 »

Hallo Maik,


im Bezug auf deine Beschreibung des WDB / Wiedereinstellungsverfahrens, kann ich dir meinen Verlauf darstellen.
Dabei ist denke ich immer zu beachten, dass das ganze eine sehr individuelles Verfahren ist, und viele Kleinigkeiten entscheidend sein können.
Ich selbst bin Einsatzgeschädigter aus ISAF 2007.

Ich hatte mich Anfang 2019 an einen ehemaligen Kameraden gewendet, da ich einfach nicht mehr konnte, und auch mit dem Gedanken gespielt habe mir das Leben zu nehmen.
Ich habe über Jahre versucht mit dem ganzen was damals passiert ist alleine klar zu kommen, was mir aber nicht gelungen ist. Mein Kamerad hat mir dann eine Kontaktadresse für ehemalige Soldaten mit psychischen Problemen gegeben. Ich bekam daraufhin einen Termin im BWK Berlin Mitte 2019. Bei dem Termin in Berlin wurde dann eine PTBS mit Einsatzbezug festgestellt. Weiterhin wurde mir angeraten mir unverzüglich einen Therapeuten zu suchen, und eine Therapie zu beginnen. Weiterhin Kontakt zum Sozialdienst der Bundeswehr aufzunehmen. Es wurde mir auch erklärt, dass die Möglichkeit besteht wieder in die Bundeswehr zurück zu gehen.
Nach dem Klinikaufenthalt habe ich unverzüglich Kontakt mit dem jeweiligen Sozialdienst aufgenommen. Und einen WDB Antrag sowie einen Antrag auf Wiedereinstellung in die Bundeswehr gestellt.
Ende 2019 bekam ich dann ein Schreiben mit der Aufforderung mich zur Begutachtung im BWK Berlin zu melden. Die Begutachtung dauerte etwa 2 Wochen. Ein Ergebnis wurde mir dabei nicht mitgeteilt.
Ende Dezember 2019 bekam ich dann ein Schreiben, dass die Wiedereinstellung erfolgt, und ich mich im Januar in meiner zukünftigen Dienststelle melden soll.
Jetzt bin ich seit Januar 2020 in einem Dienstverhältnis besonderer Art, und habe auch bei der Bundeswehr meine Therapie begonnen. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Therapie noch ein langer Weg sein wird.
Heute bin ich froh diesen Schritt gegangen zu sein, bzw. mir Hilfe gesucht zu haben.
Der zeitliche Ablauf in meinem Fall zeigt wie schnell das Verfahren gehen kann. In meinem Fall waren alle entsprechenden Unterlagen vorhanden (TIG Zettel, Zeugen, Befunde, Kommandierungen usw.)
Leider gibt es auch Kameraden die da wesentlich länger auf entsprechende Ergebnisse warten müssen. Was aber meines Erachtens nicht an den bearbeitenden Stellen, sondern den Umständen geschuldet ist, dass viele Informationen erst eingeholt werden müssen.

Gespeichert

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #9 am: 11. August 2020, 10:32:12 »

@JohnJJTucker: schön zu lesen, dass das Verfahren auch so wie in deinem Fall laufen kann. Ich drücke dir die Daumen, dass du langfristig wieder fit wirst.


Gespeichert

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #10 am: 11. August 2020, 10:48:18 »

Ich habe heute erfahren, dass ich auf Grund der zwei ablehnenden Bescheide der Bundeswehr den GdB 50 und die Schwerbehinderung verloren habe.

Im Anerkennungsbescheid von der Schwerbehinderung stand auch im Kleingedruckten, dass der Bescheid der Bundeswehr den vom Versorgungsamt ersetzt.

Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, wenn das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren gegen die Bundeswehr irgendwann abgeschlossen sind, muss ich u.U. einen neuen Antrag auf Anerkennung eines „Zivil-Leidens“ stellen und nochmal alles durchlaufen, um einen GdB zu erhalten.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.738
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #11 am: 11. August 2020, 17:40:03 »


Im Anerkennungsbescheid von der Schwerbehinderung stand auch im Kleingedruckten, dass der Bescheid der Bundeswehr den vom Versorgungsamt ersetzt.


Die Rechtsgrundlage dafür ist § 152 SGB IX "Feststellung der Behinderung, Ausweise"


Was hat die ZALK gesagt ?

z.B. zur Frage, warum keine Einsatzschädigung vorliegen soll ?
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maik.M

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #12 am: 11. August 2020, 19:54:28 »

Die ZALK sagt dass kein Einsatzunfall vorliegt. Da von dort kein „Bescheid“ in dem Sinne ergeht und es ein dauerhaft laufendes Verfahren ist, kann ich gegen diese „Einschätzung“ nicht vorgehen.

Da ich nicht dienstfähig bin, hat sich die Sache mit der Wiedereinstellung nach dem EinsatzWVG auch erledigt.

Ich glaube die Bw prüft gerade ernsthaft noch, ob die mich als Reservist ranziehen können.

Ich bin nur noch sprachlos und weiß mittlerweile wirklich nicht mehr weiter.

Das mit der aberkannten Schwerbehinderung ist richtiger Mist!  :(
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #13 am: 11. August 2020, 20:28:00 »

Ich will ja nicht querschießen, aber es werden gerade bezüglich Einsatzschäden nicht leichtfertig ablehnende Bescheide erlassen.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.738
Antw:WDB-Antrag, Wiederholte Begutachtung(?)
« Antwort #14 am: 11. August 2020, 21:41:40 »

Wir kennen die Einzelheiten Ihres Falles nicht... Deshalb kann man hier auch selten einen konkreten Rat geben...

Sie wollen ja Wiederspruch gehen die ablehnenden Bescheide einlegen.
Das Ergebnis muss halt abgewartet werden...

Was sagt denn der 2. Bescheid aus ?
Der 1. verneint die WDB... und der 2. ??

Lesen Sie auch einmal in Ruhe das Topthema...
Von Anfang bis Ende... ggf. finden Sie ja einen in Ihrem Fall nützlichen Tipp...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.0.html



Und hier noch die Definition... was als Einsatzunfall gilt :

"Ein Einsatzunfall gemäß § 63c SVG und § 31a BeamtVG liegt vor, wenn während einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Verwendung im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage ein Dienstunfall im Sinne von § 27 SVG bzw. § 31 BeamtVG eintritt. Dem Einsatzunfall gleichgestellt sind Erkrankungen oder deren Folgen und Unfälle, die auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse bei einer derartigen Auslandsverwendung zurückzuführen sind. Gleichgestellt sind bei dienstlicher Verwendung im Ausland außerdem Gesund-heitsschädigungen im Zusammenhang mit einer Gefangenschaft, einer Verschleppung oder Ähnlichem."

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de