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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!  (Gelesen 91391 mal)

SolSim

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #15 am: 19. August 2020, 14:28:25 »

Bringt dich aber im Moment nicht weiter. Es ist halt so wie es ist. Sich drüber „zu ärgern“ kostest einfach nur wertvolle Lebenszeit.
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PersUffz

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #16 am: 15. September 2020, 19:32:02 »

Guten Abend zusammen!
Eine Frage zum Thema BS Ernennung. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es immer so das es eine Dauerhafte Ausnahmegenehmigung gab BS Ernennung Ü40 (Leider habe ich es in der GAIP heute nicht mehr gefunden). Heute habe ich einen Anruf erhalten, dass Ü40 Ernennungen nicht mehr gewollt wären. Hat jemand dazu mehr Info‘s? Danke für die Antworten Gruß & Glück ab.
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SolSim

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #17 am: 15. September 2020, 19:47:50 »

Guten Abend zusammen!
Eine Frage zum Thema BS Ernennung. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es immer so das es eine Dauerhafte Ausnahmegenehmigung gab BS Ernennung Ü40 (Leider habe ich es in der GAIP heute nicht mehr gefunden). Heute habe ich einen Anruf erhalten, dass Ü40 Ernennungen nicht mehr gewollt wären. Hat jemand dazu mehr Info‘s? Danke für die Antworten Gruß & Glück ab.

Wie meinen Sie das? Das alte Märchen wenn ich mich verpflichte, die 40 überschreite und dann automatisch BS werde? Dies ist und war schon immer ein Märchen.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #18 am: 15. September 2020, 19:49:46 »

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Helft mit, dass es so bleibt.

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #19 am: 15. September 2020, 20:33:58 »

Nein Nein bloß nicht. Ich meine das grundsätzlich BS Ernennungen bei Ü40 Kameraden möglich sind. Es gibt wohl eine Entscheidung aus Berlin das man ab Ü40 kein BS mehr werden kann.
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PersUffz

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #20 am: 15. September 2020, 20:39:30 »

Es gab da bisher Lt. GAIP eine Ausnahmeklausel diese finde ich aber nicht mehr
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LwPersFw

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #21 am: 15. September 2020, 21:03:40 »

Hintergrund hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

Um @Ralf zu ergänzen... die Begründung zum Gesetzentwurf zu den Abs 3 und 4

Drucksache 18/11135

"Zu Absatz 3

Für Militärangehörige ist das Alter ebenso wie im Polizeivollzugsdienst bereits ein physischer Eignungsfaktor. Neben dem Eignungsgrundsatz wirkt sich aber auch der Alimentationsgrundsatz bei Soldatinnen und Soldaten maßgeblich aus, weil sie durchschnittlich bereits mit Mitte 50 in den Ruhestand treten und nach dem Soldatenversorgungsrecht entsprechend früher die Höchstversorgung erreichen können. Deshalb wird auch für Soldatinnen und Soldaten die Altersgrenze gegenüber dem allgemeinen Beamtenverhältnis abgesenkt, um ein angemessenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und lebenslanger Versorgung zu wahren. Die Regelung entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis.

Zu Absatz 4

Über Ausnahmen entscheiden die obersten Bundesbehörden für ihren Geschäftsbereich eigenverantwortlich; einer Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf es nicht. Mit dieser Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versorgung nicht mehr aus einem zentral vom Bundesministerium der Finanzen verwalteten Einzelplan gezahlt wird. Dieser frühere Einzelplan 33 wurde im Jahr 2007 aufgelöst und in die Ressorteinzelpläne disloziert. Nunmehr folgt die Fachverantwortung der Finanzierungsverantwortung."


Diese BHO-Fassung gilt seit 18.08.2017
« Letzte Änderung: 15. September 2020, 21:24:08 von LwPersFw »
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Thomi35

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #22 am: 15. September 2020, 22:01:39 »

Die Möglichkeit der Ausnahme ergibt sich aus § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BHO:

(1) Berufungen in ein Beamtenverhältnis oder Versetzungen in den Bundesdienst dürfen nur erfolgen, wenn

  • die Bewerberin oder der Bewerber das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
  • ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung oder Versetzung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
[...]

An die Stelle des 50. Lebensjahr tritt nach § 48 Abs. 3 BHO für die Entscheidung auf die Ernennung zum BS das 40. Lebensjahr. Ob und unter welchen Umständen von der Möglichkeit der Ausnahme Gebrauch gemacht wird, entscheiden andere Stellen; es wird sicherlich in untergesetzlichen Normen, z. B. Dienstvorschriften, beschrieben werden.
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ü40er

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #23 am: 16. September 2020, 07:30:58 »

Also wenn ich das richtig lese, ist es schwerer mit ü40 BS zu werden.
Ich versuche es seit dem ich 2015 Wiedereinsteller bin und mittlerweile 42.

Na hoffen wir mal das der bedarf hoch bleibt bei ProgPers EA1301, denn ich musste jetzt 3 Jahre nach meiner Ausbildung als IT-Fw und MAT-Autor kämpfen um endlich eine gute BU zu bekommen.

Da bin ich ja gespannt.
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LwPersFw

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #24 am: 16. September 2020, 15:11:35 »


… Ob und unter welchen Umständen von der Möglichkeit der Ausnahme Gebrauch gemacht wird, entscheiden andere Stellen...


Das BMVg abschließend auf Vorlage BAPersBw.
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Flugbetriebler

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #25 am: 14. Oktober 2020, 07:58:44 »

Absolut unverständlich, dass die PF nicht einbezogen wird. Haben wieder so viele Glück die exorbitant gepusht wurden.
So viel Zeit und man hat es immer noch nicht geschafft, alle einzubeziehen und wenn das so weiter geht, dann kann jeder die PF in fünf Jahren wiederholen.

So ganz richtig ist es ja nicht!
Zwar zählt die PF nicht mehr als Vorsortierung ( für den PSW ), aber die Bedarfsträgerforderungen wurden ja zum Glück dahingehend geändert, dass man nun:

"Als Feldwebel mindestens „bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn“ UND Index gültiges Potenzialfeststellungsverfahren gleich oder besser als 48."

benötigt!!
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WarDog811

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #26 am: 14. Oktober 2020, 11:14:09 »

Interessant.

Also auf gut deutsch gesagt, bin ich mit einer aktuellen PF (Neue PF) sowie Kreuz bei „bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn“ besser gestellt, als andere die nur zb. die alte PF haben ?
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M400

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #27 am: 14. Oktober 2020, 12:20:31 »

Also erfüllt man die bedarfsträgerforderung nicht mehr wenn man das Kreuz bei Bedarf bis in die höchste Verwendung  hat und ne pf von 50?
Dann fällt man direkt raus oder wie muss ich mir das vorstellen?
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Flugbetriebler

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #28 am: 14. Oktober 2020, 12:50:45 »

Wenn man die Zulassung zur Laufbahn des MilFD begehrt, sollte man sich gegebenenfalls mal die ein (oder andere) Vorschrift durchlesen und verstehen!!

ist ganz einfach:

- Regelungsportal
- A-1340/78

Suchen, lesen, verstehen!

Darüber hinaus könnte sich der Dienstherr die PF ja auch sparen, wenn sie keine Stellenwert einnimmt.
Wobei die, die dort nicht die erwarteten Werte erzielen ja auch immer die sind, die das Verfahren anzweifeln und entsprechend verfluchen.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!
« Antwort #29 am: 14. Oktober 2020, 12:57:34 »

Die für das jeweilige Jahr gültigen Rahmenbedingungen finden sich in der GAIP 51-01-00 Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD -Auswahljahr 2021-

Zitat
Mit Herausgabe der C1-1340/49-5000 „Potenzialfeststellung für Unteroffiziere“ wurde ein neues Verfahren der Potenzialfeststellung für Unteroffiziere festgelegt. Die neue Potenzialfeststellung (PF) wird seit dem 06.05.2019 durchgeführt. Die Ergebnisse des Altverfahrens sind mit denen des Neuverfahrens aufgrund vorgenommener Verfahrensänderungen nicht vergleichbar. Die Ergebnisse der Potenzialfeststellung werden im Rahmen der Auswahlkonferenz nicht als quantifizierbares Kriterium, sondern im Rahmen einer ganzheitlichen Bewertung berücksichtigt.
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