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Kindergeld - SaZ12 - FA - <25 Jahre - TrpDienst

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AVZ:
Guten Abend,
nach vergeblicher Recherche in diesen Forum, zu verwertbaren Threads zum Thema "Kindergeld", bin ich zu dem Entschluss gekommen, einen eigenen Thread zu eröffnen.

Aktuelle Lage: Die Familienkasse NRW hat mir seit meinem Diensteintritt (01.04.2019) bis zum 05.2020 Kindergeld erstattet.

Aktuelles Problem: Die Familienkasse NRW hat mir die Zahlung ab dem 05.2020 eingestellt, mit der Begründung, dass mein Anspruch durch die Beförderung zum Unteroffizier (FA) erlischt.
Wortlaut:"Die Ernennung zum Unteroffizier erfolgte am 01.04.2020. Eine weitere Maßnahme, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, beginnt voraussichtlich erst im Januar 2021."


Diese Logik verstehe ich jedoch nicht, denn meine "Ausbildung" ist doch erst mit erreichen des Feldwebel Dienstgrades beendet, oder nicht ?
Vor allem befinde ich mich seit August bis Dezember in einer SGA bzw. Dienstpostenausbildung als Richt/Ladeschütze - ist doch m.M.n auch eine Ausbildung ?
Somit hätte ich meinem Verständnis nach, noch weiterhin Anspruch auf das Kindergeld.

Infos zu meiner Person:
23Jahre alt
bereits gelernter KFZ-Mechatroniker (zivil erlernt)
SaZ 12
TrpDienst (PzTruppe)
Dienstgrad U(FA)


Ich wäre sehr dankbar für eine aufschlussreiche Antwort!

Kameradschaftliche Grüße!

LwPersFw:
Ggf. hilft Ihnen dies weiter...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53295.msg638154.html

AVZ:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe den Thread bereits gelesen und konnte leider keine konkrete Differenzierung zu Sdt in TrpDienst feststellen.

Thomi35:
Mir sind die Informationen etwas zu knapp. Wird die Streichung des Kindergeldes konkreter begründet? Was wurde für den fraglichen Zeitraum (Mai 20 bis Dezember 20) von der Einheit bescheinigt? Es scheint so, als wenn die Familienkasse diesen Abschnitt der Ausbildung nicht anerkennen möchte.

Hier lohnt es sich möglicherweise, daß der Kindergeldempfänger (vermutlich ja nicht Du selber) gegen die Entscheidung das in dem Bescheid genannte Rechtsmittel (Einspruch oder Widerspruch) einlegt und sich ggf. diesbezüglich rechtlich beraten zu läßt.

Ich erhalte von meiner Familienkasse für meinen großen Sohn, ebenfalls U (FA), problemlos weiterhin Kindergeld.

AVZ:
Hallo Thomi35,
danke erstmal für deine Antwort.

Ist dein Sohn denn im TrpDienst oder auf bsp. ZAW ?


Die Familienkasse begründet es damit, dass meine Ausbildung zum Unteroffizier durch meine Beförderung am 01.04.2020 abgeschlossen ist und die nächste Ausbildung vermutlich erst 2021 anfängt.
Jedoch befinde ich mich wie oben erwähnt aktuell auf Dienstpostenausbildung bzw. SGA und werde dort Ausgebildet.
Ab Januar 2021 bin ich wieder in Delitzsch auf Englisch Lehrgang, Mitte nächstes Jahr bin ich dann in Munster auf MFT.
In dem schreiben steht bereits das ich Ende 2020 einen neuen Antrag für die Zeit ab Januar 2021 stellen kann.
Einspruch habe ich bereits eingelegt, da kam dann die Antwort die ich oben im Post mit Wortlaut zitiert habe.

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