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BA 90/5 - Verwendungsfähigkeit als RDL

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Heide01:
Verehrte Kameradinnen und Kameraden,

ich habe eine wohl ungewöhnliche Frage.

Ich bin RDL - Beginn WÜ 07.01.2020 - Ende WÜ soll der 30.10.2020 sein.
Aufgrund einer Erkrankung bin ich gestern durch den TrArzt untersucht und für 1 Woche auf 5 Std. Dienst/tgl. geschrieben worden. Als ich dies meinem AbtLtr meldete, wurde mir sofort gesagt, dass ich eine BA 90/5 - Verwendungsfähigkeit erhalte und diese Untersuchung durchführen muss. Mein Disziplinarvorgesetzter hat die BA 90/5 heute erstellen lassen und durch meinen AbtLtr aushändigen lassen.

Meine Frage: Kann ich mich beschweren? Wenn ja, gegen AbtLtr und Disziplinarvorgesetzten? Und dann, wenn ja, über Disziplinarvorgesetzten an Kommendeur?

KlausP:
Wogegen wollen Sie sich beschweren? Gegen ein 90/5? Kann der DV jederzeit veranlassen, wenn er der Meinung ist, dass ein Soldat nicht oder nur eingeschränkt dienstfähig ist.

Heide01:
ja, gegen eine BA 90/5 - weil ich nur für die 1 Woche eingeschränkt verwendungsfähig bin. Warum direkt ein Zweifel an meiner VErwendungsfähigkeit?

LwPersFw:
A1831/04000

"1008.  Eine Überprüfung der  Verwendungsfähigkeit einer  Soldatin und eines  Soldaten ist dann erforderlich,  wenn aufgrund  einer  neu  aufgetretenen Gesundheitsstörung  bzw.  im  Rahmen  einer wesentlichen  Verschlechterung einer  bestehenden  Gesundheitsstörung  der  Verdacht auf Änderung  der Verwendungsfähigkeit  besteht.  Eine  Überprüfung  kann  auch  dann  erforderlich  werden,  wenn  sich wesentliche  Änderungen  im  Anforderungsprofils  der  ausgeübten  Verwendung  ergeben.  Auf  die Ergebnisse  anderer, regelmäßig oder  anlassbezogen durchgeführter  Begutachtungen oder Vorsorgemaßnahmen ist zurückzugreifen. "


Wenn Sie nur für 1 Woche gesundheitlich eingeschränkt sind... kann ja nichts passieren.

Zwar Verschwendung von Zeit und Ressourcen... aber das sollte der TrArzt in einem Telefonat mit dem DV klären...

Hinweis:
Gegen das Ergebnis der Ärztlichen Mitteilung ist eine Beschwerde unzulässig.

Erst gegen die ggf. darauf folgende Personalmaßnahme könnte dann mit einer Beschwerde vorgegangen werden.

KlausP:

--- Zitat von: Heide01 am 04. September 2020, 16:33:47 ---ja, gegen eine BA 90/5 - weil ich nur für die 1 Woche eingeschränkt verwendungsfähig bin. Warum direkt ein Zweifel an meiner VErwendungsfähigkeit?

--- Ende Zitat ---

Keine Ahnung, vielleicht reicht Ihrem AbtLtr ja der Krankenmeldeschein nicht, den Sie ihm vorgelegt haben.

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