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Autor Thema: Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)  (Gelesen 3006 mal)

JohnnyBGoode94

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Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« am: 18. September 2020, 09:25:06 »

Guten Tag,

mir kam die Frage auf, wie bei offenem Ungehorsam vom Vorgesetzten vorgegangen werden kann (alles rein konstruiert).

Beispiel: Ausbildung im Gelände, Chef oder nächsthöherer Vorgesetzter ist nicht in Ruf- oder Sichtweite und auch sonst nicht unmittelbar erreichbar.
Ein Soldat verweigert dem Ausbilder den Gehorsam zu einem rechtmäßigen Befehl auch nach mehrfacher Ermahnung vor der ganzen Ausbildungsgruppe.

Wie hat der Ausbilder jetzt vorzugehen? Darf er ihn vorläufig festnehmen? Und wenn ja, wie kann man sich das vorstellen?
Darf oder muss der Ausbilder sogar körperlichen Zwang anwenden?
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F_K

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #1 am: 18. September 2020, 09:39:32 »

Ja, durch andere Soldaten zum DV begleiten lassen - vorher aber bitte über die Folgen belehren - es hat erhebliche Folgen.
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Tommie

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #2 am: 18. September 2020, 10:20:10 »

Fehler: "mehrfache Ermahnung"! Ein Befehl wird erteilt, der Soldat lehnt sich mit Wort oder Tat dagegen auf. Er wird einmal belehrt, dass er bei erneuter Gehorsamsverweigerung auf der Stelle vorläufig festgenommen wird, dann wird der Befehl exakt einmal wiederholt. Erfolgt dann erneut keine Ausführung, wird der betreffende Soldat vorläufig festgenommen!

Das ganze erfolgt natürlich ohne jede Beleidigung, ohne jede Emotion und vor hinreichend Zeugen, die im Falle einer Vernehmung ohnehin verpflichtet sind, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen! Ich habe des Öfteren beobachtet, dass speziell jüngere Vorgesetzte hier eine Art "Beißhemmung" haben, soll heißen, dass hier eher herum geeiert wird, als dass zügig Maßnahmen ergriffen werden, die dann auch einer Überprüfung durch den Rechtsberater standhalten.  Die Kette "Befehl - Auflehnung bzw. nicht befolgen - Belehrung - erneuter Befehl - erneute Auflehnung bzw. nicht befolgen - Festnahme" ist im Prinzip recht simpel, aber es gibt immer wieder Vorgesetzte, die das so nicht auf die Reihe bekommen! Aber wer das sauber durchzieht, der schafft auch für den Disziplinarvorgesetzten Fakten, denen der sich nicht entziehen kann!

Beispiel: Ich erteile einen Befehl, einer der Soldaten meint dazu: "Du kannst mich mal ...!" Mit zwei Schritten war ich bei dem Soldaten: "Kamerad ..., was habe ich da gehört?" Er: "Pffff....!" Ich: "Ich habe Ihnen einen rechtmäßigen Befehl erteilt und habe Anspruch auf Gehorsam. Ich wiederhole diesen Befehl jetzt genau einmal, sollten Sie sich erneut in Wort oder Tat gegen diesen Befehl auflehnen, werde ich Sie auf der Stelle vorläufig festnehmen!" Er schon wieder: "F... Dich!" Ich: "Achtung!" ... und dann  nahm das Unglück seinen lauf! Eine Woche später wurde er ausgekleidet ...
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Ryan84

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #3 am: 18. September 2020, 11:55:22 »

Spannend wird's dann, wenn ein DV einem persönlich einen Befehl erteilt und man diesen natürlich pflichtbewusst nachkommen möchte - und wenn dann eine Feldwebeldienstgrad-Heisskiste dazwischen schreitet und eben jenen Soldaten mit einem anderen Befehl belasten möchte, welcher den Befehl vom DV nicht mehr durchführbar macht. 
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KlausP

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #4 am: 18. September 2020, 11:59:59 »

Und? Auch dafür gibt es Regelungen. Dann weist man den Feldwebel darauf hin, dass man einen Befehl des DV auszuführen hat und sein Befehl einen daran hindert. Besteht der Fw auf seinem Befehl, ist dieser auszuführen und der Fw hat dies dem DV zu melden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #5 am: 18. September 2020, 13:11:48 »

@ Ryan:

Was soll da spannend sein?

Der letzte Befehl gilt - der Befehl des DV wird gemeldet und der Vorgesetzte trägt die Verantwortung.
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Ryan84

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #6 am: 18. September 2020, 13:14:25 »

Nichts und - ich sagte nur das es spannend wird. Das dies der korrekte Weg ist, ist mir auch bekannt. Es gibt nur gerade junge Feldwebel, die sich dem nicht unbedingt bewusst sind.
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F_K

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #7 am: 18. September 2020, 13:17:12 »

Die Themen sind prüfungsrelevant.

Und bitte immer unerfahrenen Kameraden helfen .. dann wird auch nichts spannendes passieren ...
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BSG1966

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #8 am: 18. September 2020, 16:18:42 »

Und - es ist immer von Vorteil Kenntnis von den geltenden Vorschriften zu haben. Das soll kein "google ist Dein Freund"-Post sein - es ist aber eben einfach grundlegend nicht nur zu wissen dass es Vorschriften gibt, sondern sich eben auch mit diesen auseinanderzusetzen. Wenn ich Befehle geben möchte, muss ich auch wissen, wie ich diese durchsetzen kann. Dann beantwortet sich die Frage hier schon ganz von selbst. Ansonsten mache ich mich angreifbar und im Zweifel lächerlich. Kennt der Untergebene die Vorschriften besser als ich, habe ich früher oder später ein Problem.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #9 am: 18. September 2020, 17:05:27 »

Das Thema Befehl/Gehorsam bzw. WDO ist doch eines der ersten Unterrichtsthemen zu Beginn der Dienstzeit und an der HUS beim UL1 wurde das damals mit unzähligen Fallbeispielen im Rechtsunterricht rauf- und runtergebetet.
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BauAlex

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #10 am: 18. September 2020, 21:23:29 »

Fehler: "mehrfache Ermahnung"! Ein Befehl wird erteilt, der Soldat lehnt sich mit Wort oder Tat dagegen auf. Er wird einmal belehrt, dass er bei erneuter Gehorsamsverweigerung auf der Stelle vorläufig festgenommen wird, dann wird der Befehl exakt einmal wiederholt. Erfolgt dann erneut keine Ausführung, wird der betreffende Soldat vorläufig festgenommen!

Das ganze erfolgt natürlich ohne jede Beleidigung, ohne jede Emotion und vor hinreichend Zeugen, die im Falle einer Vernehmung ohnehin verpflichtet sind, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen! Ich habe des Öfteren beobachtet, dass speziell jüngere Vorgesetzte hier eine Art "Beißhemmung" haben, soll heißen, dass hier eher herum geeiert wird, als dass zügig Maßnahmen ergriffen werden, die dann auch einer Überprüfung durch den Rechtsberater standhalten.  Die Kette "Befehl - Auflehnung bzw. nicht befolgen - Belehrung - erneuter Befehl - erneute Auflehnung bzw. nicht befolgen - Festnahme" ist im Prinzip recht simpel, aber es gibt immer wieder Vorgesetzte, die das so nicht auf die Reihe bekommen! Aber wer das sauber durchzieht, der schafft auch für den Disziplinarvorgesetzten Fakten, denen der sich nicht entziehen kann!

Beispiel: Ich erteile einen Befehl, einer der Soldaten meint dazu: "Du kannst mich mal ...!" Mit zwei Schritten war ich bei dem Soldaten: "Kamerad ..., was habe ich da gehört?" Er: "Pffff....!" Ich: "Ich habe Ihnen einen rechtmäßigen Befehl erteilt und habe Anspruch auf Gehorsam. Ich wiederhole diesen Befehl jetzt genau einmal, sollten Sie sich erneut in Wort oder Tat gegen diesen Befehl auflehnen, werde ich Sie auf der Stelle vorläufig festnehmen!" Er schon wieder: "F... Dich!" Ich: "Achtung!" ... und dann  nahm das Unglück seinen lauf! Eine Woche später wurde er ausgekleidet ...

Was sind dementsprechend die Schritte zwischen Achtung und dem Unglück? Wie soll so eine vorläufige Festnahme durchgeführt werden? 
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Tommie

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #11 am: 19. September 2020, 11:44:29 »

Was für Fragen sind das? Sind Sie kein Soldat?

1.) "Achtung!" (Das ist ein rechtmäßiger und verbindlicher Befehl! Wird er nicht ausgeführt, handelt es sich um eine erneute Gehorsamsverweigerung!) Bei mir passierte dann gar nichts!
2.) "Sie sind hiermit vorläufig festgenommen! Sie begleiten mich jetzt ins Kompaniegebäude zu Ihrem Disziplinarvorgesetzten. Verweigern Sie dies, werde ich unmittelbaren Zwang anwenden und sie gegebenenfalls von ein paar Kameraden dorthin bringen lassen!" In diesem Moment hat er wohl gemerkt, dass ich die ganze Zeit absolut kein "Späßle" gemacht hatte und wurde ein wenig bleich!
3.) Dann sind wir zusammen zum Büro des Einheitsführers gegangen. Dort habe ich ihm befohlen seitlich von der Türe Aufstellung zu nehmen, bequem zu stehen und diesen Platz nicht ohne explizite Anweisung zu verlassen!
4.) Dann habe ich mich beim DV in dienstlicher Angelegenheit gemeldet, wurde in sein Büro hinein gebeten und habe ihm erklärt, was vorgefallen war.

Der "Papierkram" kam dann später ;) !
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Aliki

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #12 am: 21. September 2020, 12:14:32 »

@ Ryan:

Was soll da spannend sein?

Der letzte Befehl gilt - der Befehl des DV wird gemeldet und der Vorgesetzte trägt die Verantwortung.

Reines Interesse: Wo steht, dass der letzte Befehl gilt?
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F_K

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Antw:Ungehorsam - wie verfahren? (theoretisch)
« Antwort #13 am: 21. September 2020, 12:33:02 »

In den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften.

Bitte einlesen.

(Anmerkung" Natürlich gelten Befehle, bis diese aufgehoben werden - auszuführen sind die neuesten / letzten Befehle - bei widersprüchlichen Befehlen wird dieser Umstand gemeldet).
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