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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 307055 mal)

Grino

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #435 am: 20. Februar 2024, 08:12:48 »

@ tollerkamerad

ok, dann habe ich deinen Ausgangspost falsch interpretiert und verstehe deinen Punkt. Allerdings glaube ich, dass die Situtation für den Dienstherrn noch nicht so glasklar ist. Der Wunsch, die Streitkräfte zu verlassen und der daraus resultierende Entschluss ist erst in der aktuellen Therapiephase getroffen worden.
Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich, wie die allermeisten in meiner Situation und nachdem man die Krankheit aktzeptiert und sich eingestanden hat, jedes Hilfsangebot dankend angenommen. Und ja, auch der gelernte "Gehorsam" war eine Weile ein Grund, warum ich meine eigenen Wünsche nicht formuliert habe.
Bisher hat mein Sozialberater und der Chef Kenntnis von meinem Entschluss. Der Chef kennt/kannte sich bisher überhaupt nicht mit der Thematik aus (hat auch erst vor kurzem die Kp. übernommen) Nach fernmündlicher Aussage unterstützt er meine Absicht in jeder Hinsicht und will, sobald ich aus der Klinik bin, einen Krankenbesuch bei mir durchführen.
Der Sozialberater stand mit BaPers in Kontakt, weil er sich umfangreich über die Versorgungsansprüche informieren wollte. Er hat dort vermutlich einfach ein Informationsgespräch geführt und kein Verfahren in Gang gesetzt.

Ich denke die ausschlaggebende Person wird, damit der Dienstherr eigenständig tätig wird, der Truppenarzt sein. Dieser hat bisher zwar immer in den "Halbjährlichen" meinen Unwillen zum Tragen von Uniformen und dem Betreten von mil. Liegenschaften vermerkt, aber ich denke durch meine hohe Therapiebereitschaft eine notwendige "Compliance" bestätigt.
Er ist grundsätzlich der Meinung, dass Soldaten immer besser innerhalb der Schutzzeit verorgt und aufgehoben sind (womit er grundsätzlich und vermutlich in vielen Fällen recht hat)
Mit ihm muss und werde ich beim Besuch nach der Klinik "tacheles" reden und dann schauen ob sich etwas tut. Wenn nicht - stelle ich über den DV den Antrag selber. Ich weiß auch durch meinen Lotsen, dass wenn ich die "Compliance" verweigere, irgendwann ein "Rausschmiss" aus der Schutzzeit erfolgt - allerdings ist das ja gar nicht meine Absicht und den Zirkus kann man sich sparen. Ich möchte und muss weiter therapiert werden - nur möchte ich eben endlich Klarheit bezüglich meines Status und den angesprochenen "Frieden" fernab vom Militär.

 Lange Rede - kurzer Sinn:

Ich denke es ist allen Beteiligten eben noch nicht klar, da es mir selber erst kürzlich entgültig klar wurde und muss jetzt von mir eindeutig kommuniziert werden.
Weiterhin nutze ich jedes Mittel um das Verfahren zu beschleunigen, da ich eben auch irgendetwas im Hinterkopf habe, warum die Versorgungssituation schlechter ist, wenn man erst 25 entlassen wird. Aber notfalls wäre auch das egal.

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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #436 am: 20. Februar 2024, 08:31:40 »

Erneut: IN der Schutzzeit kann der Dienstherr kein DU Verfahren einleiten - dass kann nur der Betroffene.

Gute Besserung.
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tollerkamerad

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #437 am: 20. Februar 2024, 08:51:54 »

Erneut: IN der Schutzzeit kann der Dienstherr kein DU Verfahren einleiten - dass kann nur der Betroffene.

Gute Besserung.

Grino, Dir alles gute und hoffentlich kommt alles so wie Du es benötigst zur weitestgehenden Genesung und zum Leben mit den Symptomen.

Trennung

Für den geneigten Leser:

https://openjur.de/u/2249892.html

https://openjur.de/u/2379941.html

Bin zwar kein Rechtsexperte, aber das Urteil aus Freiburg zeigt ja das bei einem BS die Schutzzeit beendet wurde seitens BAPers, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

Natürlich interessiert mich deine total andere Rechtsauffassung zu den o.g. Urteilen brennend F_K.
Was weißt Du, was die Gerichte und Ämter nicht wissen zu vermögen?

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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #438 am: 20. Februar 2024, 08:56:52 »

@ tollerkamerad:

WENN die Ziele nicht erreichbar sind - DANN ist die Schutzzeit zu beenden - dass ist das Konzept und Gesetz.

Bei guter Compliance gehen natürlich alle Stellen von einer weiteren Verbesserung aus, daher wird die Schutzzeit nicht beendet.

... und zwar im (unterstellten) INTERESSE des Betroffenen, weil die Schutzzeit ermöglicht, viele Zahlungen (Gehalt!) zu leisten, die eben ausserhalb so nicht möglich sind.
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tollerkamerad

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #439 am: 20. Februar 2024, 09:30:52 »

@ tollerkamerad:

WENN die Ziele nicht erreichbar sind - DANN ist die Schutzzeit zu beenden - dass ist das Konzept und Gesetz.

Bei guter Compliance gehen natürlich alle Stellen von einer weiteren Verbesserung aus, daher wird die Schutzzeit nicht beendet.

... und zwar im (unterstellten) INTERESSE des Betroffenen, weil die Schutzzeit ermöglicht, viele Zahlungen (Gehalt!) zu leisten, die eben ausserhalb so nicht möglich sind.

Stimmt. Du hast natürlich recht. IN der Schutzzeit, erfolgt kein DU seitens des BAPers.
Die Schutzzeit wird dann nochmal zu welchem Ziel aufgehoben? ;)
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #440 am: 20. Februar 2024, 09:40:59 »

@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).
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tollerkamerad

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #441 am: 20. Februar 2024, 09:50:48 »

@ tollerkamerad:

Bitte keine akademische Diskussion.

Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.

WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.

(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).

Ich hab schon kapiert, dass Du dich gerne in deinen knapp 20k Beiträgen an juristischen Spitzfindigkeiten aufhängst. Zurecht, dienstrechtlich kann man dir sicher nichts vormachen.

Trotz alldem sollte wohl jedem bewusst sein, dass die Schutzzeit kein Raum ist, in dem man untouchable ist. Das DU verfahren kann von beiden Seiten eingeleitet werden.

Bei der Bw ist dann nur der Zwischenschritt, dass vorher formell die Schutzzeit beendet wird, ändert an dem eigentlich Ziel, DU des Soldaten nichts.

Für alle Mitlesenden: F_K hat natürlich recht, IN der Schutzzeit kann der Soldat nur auf eigenen Antrag entlassen werden, die Bw schickt dir dafür vorher einen 2 Zeiler und hebt die Schutzzeit auf.
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #442 am: 20. Februar 2024, 11:21:11 »

Die BW hat keinesfalls das "Ziel", Soldaten per DU "aus der Schutzzeit" zu entfernen - per Zweizeiler.

Das ist "Quark".

Das Ziel der Schutzzeit ist die bestmögliche Behandlung, im Idealfall die Gesundung des Soldaten.

Hier im konkreten Fall: Solange noch eine Besserung durch die Behandlung eintritt, ist zumindest eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen - und die Schutzzeit läuft weiter - zum Wohle des Soldaten.

Im extremen EINZELFALL kann der Kontakt zur BW ein Problem für den Soldaten sein - dann muss man dies deutlich machen (ist wohl nun in der Umsetzung), und mit dieser "Meldung" hilft ggf. ein DU Antrag des Soldaten - um seine persönliche Zielsetzung zu dokumentieren.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #443 am: 20. Februar 2024, 12:40:56 »

Und damit ist hier diese sinnlose Diskussion beendet.

Das gilt für @F_K und @tollerkamerad.


Fakt ist, dass der Dienstherr einen Soldaten, der unter dem Schutz der Schutzzeit steht, u.a. nicht der damit verbundenen finanziellen Absicherung "berauben" wird.

Das Mittel der Beendigung der Schutzzeit wegen Nichterreichung der Ziele stellt vor diesem Hintergrund einen Sachverhalt dar, der wo immer möglich vermieden werden soll.

Will also der betroffene Soldat in der Schutzzeit trotzdem im Rahmen eines DU-Verfahrens entlassen werden -- ist durch ihn dies zu beantragen.



Zur Verdeutlichung der Relationen wie oft die Bw vom Mittel der Beendigung wegen Nichterreichen der Ziele der Schutzzeit - im Sinne der Betroffenen - Gebrauch macht:

"Dennoch gibt es psychisch Einsatzgeschädigte, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung und eines langen Krankheitsverlaufs nicht mehr in der Lage sein werden, regulär Dienst zu leisten.
Nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz sind das die Fälle, in denen die Ziele der Schutzzeit nicht (mehr) zu erreichen sind.
Fälle dieser Art werden erst seit 2018 valide erfasst.

Danach hat die Bundeswehr seit Oktober 2018 in insgesamt elf Fällen die Schutzzeit wegen Nichterreichen der Ziele beendet.
Im Verhältnis zu insgesamt 841 in der Schutzzeit befindlichen Soldatinnen/Soldaten ist dies noch keine große Zahl."


DBT Drucksache 19/16500




Weitere Beiträge die Niemandem helfen lösche ich.

« Letzte Änderung: 20. Februar 2024, 13:10:51 von LwPersFw »
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« Antwort #444 am: 06. April 2024, 19:30:48 »

Ein Beispiel für gelebte Inklusion

https://youtu.be/QXAlmZebcco?feature=shared

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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« Antwort #445 am: 24. April 2024, 17:00:11 »

Warum werden Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung, Schwerbehinderung unbefristet und einem Pflegegrad die allgemeinen Krankenhausleistungen für Private Kliniken untersagt?
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