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Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG

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LwPersFw:
EDIT 29.12. 2023

+ Änderung des Titels
+ Das SEG tritt in der Masse zum 01.01.2025 in Kraft
   Einzelne Teile bereits in 2024




Hier der vom BMVg auf BMVg.de veröffentlichte

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung

Stand: 28.08.2020

Entwurf eines

Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts



Referentenentwurf


Jetzt ist es "auf dem Tisch" und sollte gerade von den Betroffenen mit kritischem Auge gelesen und geprüft werden...

Ebenso vom DBwV und VSB...

Und die Verbände sollten von den Betroffenen auch in die Pflicht genommen werden...


ACHTUNG :

Dieses Gesetz beinhaltet Änderungen/bzw. den möglichen Wechsel der Rechtsgrundlagen für ALLE aktiven und ehemaligen Soldaten !!

DieEhefrau2:
Auf den ersten Blick beim schnellen Drüberlesen, scheinen zahlreiche wesentliche Punkte Berücksichtigt worden zu sein. Was jedoch sofort negativ ins Auge sticht ist die lange Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 1.1.2026.

Auch der Umstand, dass im Übergangszeitraum zwischen Inkrafttreten des neuen SGB XIV bis zur Einführung des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts, die Berechtigten geschädigten Soldaten bei den einkommensunabhängigen Leistungen mit einer 25% Erhöhung der Leistungen abgespeist werden sollten, während Berechtigte nach SGB XIV bereits die wesentlich höheren Leistungen erhalten.

Ich sehe hier den Gesetzgeber in der Pflicht, sicherzustellen dass frühzeitig eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, eine Benachteiligung geschädigter Soldaten zu vermeiden und bereits mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024, auch den geschädigten Soldaten die erhöhten Leistungen zukommen zu lassen.


Referentenentwurf
Seite 212

"Im Hinblick auf den später vorgesehenen Inkrafttretenszeitpunkt (1. Januar 2026) des Soldatenentschädigungsgesetzes bedarf es der in Artikel 3 enthaltenen Übergangsregelung,
um die Interimszeit ab dem Inkrafttreten des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch bis zum
1. Januar 2026 angemessen abzufedern."

Seiten 214 und 215

" 3. Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
und dem Inkrafttreten des Soldatenentschädigungsgesetzes ist in Artikel 3 eine Übergangsregelung vorgesehen, mit der die einkommensunabhängigen Leistungen der geschädigten Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Hinterbliebenen bereits zum 1. Januar 2024 um
25 Prozent erhöht werden."

Supermann59:
Ich habe mir mal schnell den Referentenentwurf durchgelesen

Besitzstand:

: nur bis 2033 ( 10 Jahre ) mit Wahlrecht nach alten Gesetz mit nur 25 % Erhöhung der Geldleistung
Große Benachteiligung gegenüber neuen Gesetz

Wird für viele Altfälle , nur der Weg über eine Rechtsberatung und Vertretung durch Sozialverbände oder Rechtsanwalt zu bewältigen sein

Ich hoffe hier wird noch einiges positives geändert

Habe ich es so richtig rausgelesen ? 😏

LwPersFw:

--- Zitat ---Habe ich es so richtig rausgelesen ?
--- Ende Zitat ---


Dabei geht es um befristet gewährte Leistungen...

"Zu § 86 (Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen)

Die Vorschrift bestimmt, dass der Besitzstandsschutz bei Personen, die nach dem außer Kraft getretenen Bundesversorgungsgesetz noch befristet bewilligte oder auf Zeit erbrachte Leistungen erhalten, für einen
Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2033 auch die Weiterbewilligung dieser Leistungen umfasst.

Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme zu § 83.

Die Geltung des Besitzstandsschutzes setzt weiter voraus, dass die berechtigte Person unmittelbar im Anschluss an die Beendigung der Befristung die Weiterbewilligung der Leistungen beantragt. Die Fortgeltung des Besitzstandsschutzes für befristete Leistungen greift nicht nur bei der erstmaligen Weiterbewilligung nach dieser Vorschrift, sondern auch bei Folgeanträgen nach einer Weiterbewilligung nach diesem Gesetz, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Absatz 3 regelt den Einsatz von Einkommen und Vermögen."

DieEhefrau2:
Stellungnahmen: Entwurf Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
Veröffentlichungsdatum
27.10.2020

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/stellungnahmen-entwurf-entschaedigung-sodaten-neuordnung-3779054

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