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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gemeinschaftsunterkunft von Steuer absetzen, auch ohne doppelte Haushaltsführung  (Gelesen 572 mal)

ToMA

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  • Beiträge: 939

"... die kostenlose Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft sind bei einem Zeitsoldaten neben den Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten abziehbar, wenn er die Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke und nicht zum Wohnen am Beschäftigungsort nutzt."
(BFH vom 28.04.2020)  zum Urteil

Für diejenigene relevant, die nicht in der Gemeinschaftsunterkunft übernachten und keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, z.B. für die, die täglich viele km zur Kaserne pendeln und die km geltend machen.
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -
 

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