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Autor Thema: Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik  (Gelesen 3709 mal)

PzPiKp360

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https://www.br.de/nachrichten/bayern/soldat-klagt-nach-koerperlichem-zusammenbruch-bei-der-bundeswehr,SChv50D

Zitat
07.10.2020, 09:15 Uhr

Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik

Bei einem Geländemarsch am Ausbildungszentrum im unterfränkischen Hammelburg ist ein Bundeswehrsoldat zusammengebrochen. Nun klagt er gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Soldat fordert 60.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Bei einem Bundeswehr-Lehrgang im Ausbildungszentrum in Hammelburg im Landkreis Bad Kissingen stand an einem heißen Tag ein Geländemarsch auf dem Programm. Bei 30 Grad im Schatten habe er einen Marsch mit zehn Kilogramm Gepäck hinter sich bringen müssen, so schildert es der Soldat. Dann habe der Ausbilder noch einen drei Kilometer langen Rückmarsch angeordnet. Der 33-jährige Soldat brach zusammen. Nun klagt er gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Soldat fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld

Sein Körper sei überhitzt gewesen, seine Oberschenkel gelähmt - so beschreibt es der Soldat. Es hätte zu wenige Trinkpausen gegeben. Was der 33-Jährige dem Bund als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums vorwirft, ist eine Verletzung der Amtspflicht. Der Ausbilder habe vorsätzlich gehandelt, als er den Rückmarsch angeordnet habe. Die Klage wird vor dem Landgericht in Bonn verhandelt. Nach Angaben des Gerichts fordert der Soldat insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Bundeswehr-Sprecher: Soldat hätte Marsch abbrechen können

Laut früheren Angaben ist der Bund der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Der Kläger sei ein erfahrener Soldat, der gewusst habe, worauf er sich einlasse. Er hätte den Marsch jederzeit abbrechen können. Ein Bundeswehr-Sprecher sagte: "Der Lehrgang stellt höchste Anforderung an die physische Belastbarkeit der Lehrgangsteilnehmer. Die Teilnahme ist freiwillig und das Nicht-Bestehen hat für die Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen."

Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war bereits 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
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SolSim

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2020, 17:23:40 »

Hoffentlich wird die Klage abgewiesen.
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HubschrauBär

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2020, 17:32:42 »

Das ist schon eine traurige Geschichte.

Da kann ein über 30 jähriger beim Marsch nicht selbstständig trinken und/oder seine körperlichen Probleme kundtun...

Aber den Rechtsweg finden sie dann doch irgendwie alle
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Tommie

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2020, 19:31:26 »

Na ja, nachdem schon das Strafverfahren gegen den Ausbilder eingestellt wurde, wird er wahrscheinlich auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben, falls es überhaupt zu einem Prozess kommen sollte!
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OMLT

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2020, 09:57:43 »

Da fehlen einem die Worte. Ohne Witz. Wie rechtfertigt man sowas vor sich selbst?
Dann geh ich halt nicht auf den sch**ß EK ...
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justice005

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2020, 10:33:04 »

Drei Anmerkungen:

1. Für einen Schadensersatz brauche ich keinen Vorsatz, sondern nur ein "vertreten müssen", denn auch versehentlich zugefügte Schäden müssen ersetzt werden. Die Aussage der Bundeswehr ist also Unfug.

2. Wenn der Ausbilder unter Verstoß gegen dienstvorschriften rechtswidrige Befehle erteilt hat, die zu einem Schaden geführt haben, dann muss der Schaden auch ersetzt werden, zuerst vom Dienstherrn, welcher dann ggf den Ausbilder in Regress nimmt.

3. Als reines Schmerzensgeld wären 60.000 Euro natürlich bei weitem überzogen. Solche Summen gibt es nur bei bleibenden Schäden. Aber da Anwälte nach Streitwert bezahlt werden, werden auch gerne mal utopische Forderungen gestellt.
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schlammtreiber

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2020, 10:49:44 »

Dann geh ich halt nicht auf den sch**ß EK ...

Ich wollte gerade fragen - es geht um den EK Lehrgang, oder?? "Erfahrener Soldat", "Lehrgang mit höchsten körperlichen Ansprüchen"...

Das gibt der Sache natürlich noch mal einen besonderen Twist, und letzterer ist nicht gut für den Kläger.
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Andi8111

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2020, 11:07:44 »

1. Für einen Schadensersatz brauche ich keinen Vorsatz, sondern nur ein "vertreten müssen", denn auch versehentlich zugefügte Schäden müssen ersetzt werden. Die Aussage der Bundeswehr ist also Unfug.

Frage: Welcher Schaden soll ersetzt werden? Ich meine, für Schadenersatz muss ein Schaden entstanden sein.
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justice005

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #8 am: 09. Oktober 2020, 11:46:42 »

Das geht aus dem Artikel nicht hervor, daher kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber auch Schmerzensgeld fällt vom Grundsatz her unter den Begriff "Schadensersatz".
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2020, 12:06:31 »

Kann denn ausgeschlossen werden, dass der Betroffene womöglich aus falschem Ehrgeiz gehandelt hat und trotz Warnsignalen sich weiter der Belastung ausgesetzt hat?
Solche Ereignisse passieren auch bei Sportveranstaltungen, wo private Teilnehmer über ihre vertretbaren Grenzen hinaus gehen und dann kollabieren und schlußendlich den Veranstalter dafür haftbar machen wollen.
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alpha_de

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2020, 12:53:07 »

Vielleicht sollte man die inhaltliche Bewertung einfach dem Gericht überlassen. Auch Aussagen in Richtung "man verklagt nicht den Dienstherrn" finde ich sehr seltsam, wenn ich mir teilweise ansehe, wie in solchen Lehrgängen seitens der Ausbilder agiert wird.
Sucht man danach, scheint es so aussichtslos für den Betroffenen nicht auszusehen:
"Zugleich wies Richter Stefan Bellin den Kläger auf seine vorläufige Einschätzung der Lage hin: Wenn alles stimme, was er vortrage, sei grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung des Bundes denkbar. Er meine aber, dass das Mitverschulden des erfahrenen Soldaten mindestens 50 Prozent betrage."
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VeggieBurger

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #11 am: 09. Oktober 2020, 13:22:22 »

Dann geh ich halt nicht auf den sch**ß EK ...

Ich wollte gerade fragen - es geht um den EK Lehrgang, oder?? "Erfahrener Soldat", "Lehrgang mit höchsten körperlichen Ansprüchen"...

Das gibt der Sache natürlich noch mal einen besonderen Twist, und letzterer ist nicht gut für den Kläger.

Geht um den EK.
Über das Thema gab es früher im Jahr schon mal Berichte.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/soldat-verklagt-bund-100.html
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Landeskommando TSK

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #12 am: 09. Oktober 2020, 13:43:18 »


Frage: Welcher Schaden soll ersetzt werden? Ich meine, für Schadenersatz muss ein Schaden entstanden sein.


Unter VeggieBurgers Link [ https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/soldat-verklagt-bund-100.html ] findet man:

Zitat
Kläger kollabierte und musste operiert werden
Wegen mangelnder Trinkpausen und der extremen Hitze hatte der Mann sowohl einen Kreislaufzusammenbruch als auch starke körperliche Überhitzung. Außerdem erlitt er eine Lähmung und Verhärtung der Oberschenkel, die notfallmäßig operiert werden musste. Die Gesundheitsschäden sollen für den Ausbilder erkennbar gewesen sein.
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Andi8111

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #13 am: 09. Oktober 2020, 17:16:29 »

Ich wäre daran interessiert, was ein medizinischer Gutachter dazu sagt. Hört sich für mich zumindest nicht so an, als hätte eine vorschadenfreie Situation bestanden.
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justice005

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Antw:Zusammenbruch bei Marsch: Soldat verklagt Bundesrepublik
« Antwort #14 am: 09. Oktober 2020, 18:47:35 »

Letztendlich ist für einen Schadensersatz aus Amtshaftung relevant, ob der Ausbilder etwas falsch gemacht hat oder nicht. Da das Strafverfahren gegen Auflage eingestellt wurde, ging zumindest die Staatsanwaltschaft von einem strafrechtlich relevanten Verhalten aus und der Ausbilder als Angeklagte hat das offenbar akzeptiert.

Das ist für einen anschließenden Zivilprozess auf Schadensersatz schonmal eine gute Ausgangsbasis.

In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, ob ein mitverschulden des Soldaten vorliegt. Wenn ja, wird der Schadensersatz entsprechend dem Mitverschulden reduziert.

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