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Trennungsgeld Mietvertrag einschreiben lassen

Begonnen von Hades, 15. November 2020, 17:48:57

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Hades

Ich habe mich hier mal in threads durchgelesen, aber nicht das gefunden was mir hilft und was Trennungsgeld angeht sagt mir in meiner Einheit auch jeder was anderes.
Soweit ich das verstanden habe steht einen Trennungsgeld nur zur Verfügung, wenn vor der BW 3 Monate ein eigener Wohnsitz existiert hat. Oder bei Versetzung.
Ich wollte jetzt die Wohnung meiner Eltern übernehmen und mich in den Mietvertrag mit reinschreiben lassen und da ich versetzt werde zum 01.01 frage ich mich ob ich jetzt auch Trennungsgeld kriegen würde. Da der Versetzungsantrag schneller ging als erwartet hab ich mich nicht so schnell darüber informieren können. Nun frage ich mich ob die Übernahme im Mietvertrag gilt für Trennungsgeld, da vor der Versetzung ja ne Wohnung besteht oder ich dafür auch ein gewissen Zeitraum überbrückt haben muss um dieses zu beanspruchen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

F_K

Falls die Wohnung anerkennungsfähig ist, und wenn kein räumlicher Zusammenhang besteht, wird es zu der Versetzung nichts werden.

KlausP

Zitat... Soweit ich das verstanden habe steht einen Trennungsgeld nur zur Verfügung, wenn vor der BW 3 Monate ein eigener Wohnsitz existiert hat. ...

Die Aussage ist falsch.

Zitat... Nun frage ich mich ob die Übernahme im Mietvertrag gilt für Trennungsgeld, da vor der Versetzung ja ne Wohnung besteht ...

Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung des eigenen Hausstandes beantragen. Für diese Personalmaßnahme (Versetzung) wird siecallerdimgs nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt, weil Ihnen die Versetzung bereits bekanntgegeben wurde. Im Übrigen bezweifle ich, dass ein eigener Hausstand besteht, wenn Sie sich in den Mietvertrag Ihrer Eltern ,,reinschreiben" lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hades

Ja, dann weiß ich bescheid, von mir aus kann das Thema geschlossen werden, sollte nichts mehr dazu kommen.

LwPersFw

Zitat von: Hades am 15. November 2020, 17:48:57

Ich wollte jetzt die Wohnung meiner Eltern übernehmen und mich in den Mietvertrag mit reinschreiben lassen...


Ich interpretiere das mal so: Ihre Eltern wohnen in einer Mietwohnung.

Wenn Sie als gleichberechtigter Hauptmieter vom Vermieter in den Mietvertrag aufgenommen werden, verfügen Sie ab Beginn dieses Vertrages über eine eigene Wohnung im Sinne des BUKG.

Dann stellt sich nur noch die Frage der Entfernung zum neuen Stammtruppenteil, da für die aktuelle Versetzung zu spät.

Ist dies nicht mehr als 100 km, kann ggf. eine Berücksichtigungsfähigkeit festgestellt werden.

Auswirkungen hat dies dann erst für folgende Maßnahmen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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