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Bewerbung bei einer RSU

Begonnen von Interessent_Infanterie, 11. Dezember 2020, 21:41:08

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Interessent_Infanterie

Guten Abend,

habe mich in den vergangenen Tage sehr intensiv mit den seit einigen Jahren bestehenden RSU befasst.

Eine Frage an die Runde:
Nehmen wir an, ich bewerbe mich, werde angenommen und beordert. Muss ich über diese Beorderung bereits meinen Arbeitgeber informieren? Ferner, ich habe gelesen, dass Übungen in erster Linie am Wochenende stattfinden. D.h. grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit. Muss ich meinen Arbeitgeber dennoch in Kenntnis setzen über evtl. Übungen?

Danke!

VG
Peter


Interessent_Infanterie

Wenn ich mich bewerbe und genommen werden und eine Beorderung, ohne aber irgendwas gemacht zu haben bisher, muss ich bereits den Arbeitgeber informieren? Warum???

Zudem, war muss ich ihn informieren über Übungen, die außerhalb der Arbeitszeit liegen???

KlausP

Irgendwo war hier in den letzten Tagen die Vorschrift verlinkt, in der genau das geregelt ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

doc.

Zitat von: Interessent_Infanterie am 12. Dezember 2020, 13:06:18
Wenn ich mich bewerbe und genommen werden und eine Beorderung, ohne aber irgendwas gemacht zu haben bisher, muss ich bereits den Arbeitgeber informieren? Warum???

Ich weiß ja, daß die Meinungen über den Sinn und Unsinn der RSU hier auseinandergehen, aber: Wenn Du beordert bist, dann hast Du einen Dienstposten in der RSU, sprich auch eine Aufgabe - und letztlich ist der Sinn einer RSU ja auch im Bedarfsfall Unterstützung zu leisten - z.B. auch die afrikanische Schweinepest zu bekämpfen, abgestürzte militärische Flugzeuge zu sichern (reale Beispiele) etc. Und diese Ereignisse halten sich nicht zwingend an arbeitsfreie Zeiten. Natürlich kann Dich (außer im Spannungs- bzw. V-Fall) keiner zwingen, Dich dabei zu beteiligen - aber wenn Du schon von vornherein weißt, daß Du nur zu den Wochenenden und nie einen Einsatz mitmachen kannst, dann halte ich ein Engagement in der RSU für nicht sinnvoll.

Zitat von: Interessent_Infanterie am 12. Dezember 2020, 13:06:18
Zudem, war muss ich ihn informieren über Übungen, die außerhalb der Arbeitszeit liegen???

Bei uns liegen nicht alle Übungen außerhalb der Arbeitszeit. Zumindest ein Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz pro Jahr geht über eine komplette Woche. Die Wochenendausbildungen beginnen Donnerstags. Beordertes Engagement in der Reserve ohne Einbeziehung des Arbeitgebers - das paßt meines Erachtens nicht.

Interessent_Infanterie

Guten Morgen Zusammen,

gut, dann frage ich noch mal ganz direkt:

1) Muss ich meinen Arbeitgeber über eine Beorderung informieren? Und wenn ja, überprüft dies die BW?

2) Nehmen wir an ich nehme an einer Übung Teil, diese geht von Donnerstag bis Sonntag. Donnerstag und Freitag nehme ich einfach Urlaub. Ginge das?

F_K


Interessent_Infanterie

Ok. Das wusste ich nicht. Darf ich fragen was daran illegal wäre?

Wenn ich nun den Beordungsschrieb in der Hand habe, muss ich da bereits den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Also nur, dass ich es richtig verstehe. Muss ich das einfach sagen oder gibts da Formalien?

Danke! Ich will es ja richtig machen...dieses Forum ist wirklich eine große Hilfe :-)

KlausP

Zitat... Also nur, dass ich es richtig verstehe. Muss ich das einfach sagen oder gibts da Formalien? ...

Ich habe bei meiner Beorderung 2007 ein Schreiben für den AG bekommen, welches ich durch ihn unterschrieben zurück schicken musste (nannte sich, glaube ich, ,,Einverständniserklärung des Arbeitgebers"). War bei mir aber hinfällig, da ich als BS a.D. keinen AG hatte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Das Arbeitsverhältnis ruht aufgrund Gesetzes,  dies Gesetz siehr daher vor, dass der AG zu informieren ist.

Zweitens: Im Urlaub darf nicht gearbeitet / gedient werden - Du musst Dich erholen.

Interessent_Infanterie

Ich habe ja bereits vom KC ein Beorderungsschreiben erhalten.

Ist aber einfach eine Seite, wo drauf steht "Sie sind beordert am dem xx.xx.xxx" und mehr ist es nicht.
Bis dato ist auch nichts weiter passiert von Seiten der BW. Habe quasi nur diesen einseitigen, maschinell erstellten Schrieb.

KlausP

Zitat... Bis dato ist auch nichts weiter passiert von Seiten der BW. ...

Was soll da Ihrer Meinung nach auch weiter passieren?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Interessent_Infanterie

Naja, z.B. Einkleidung etc.?

Ich bin ja auch Mitglied im VdRdBw geworden und habe dort den Einkleidungszettel hingeschickt. D.h. werde denke dort eingekleidet. Aber trotzdem...


Wie nehme ich denn an Res.übungen teil?

KlausP

Und wie lange ist das Alles her? Dass auch die Bw bestimmte Aktivitäten runtergefahren oder eingestellt hat ist Ihnen bekannt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Frank_36

Der Zettel?

Einen Monat.


Werde ich von dort proaktiv eingekleidet? Was wenn ich in der Zwischenzeit eben über den ResFw (Res.verband) die Einkleidung beantrage? Beißt sich das?

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