Spekulieren bringt ja nichts...
Lasst uns die Quellenangabe abwarten zu...
Man muss da auch unterscheiden, ob es für Abends die Verpflegung vor Ort oder bspw. im "im Beutel" angeboten werden. Dann wird die Verpflegung auch bereit gestellt.
Da muss ich widersprechen. Lunchpakete gelten nicht als Bereitstellung von GemV gegen Bezahlung.
Das ist maximal zweimal pro Woche erlaubt. Aber sobald ein drittes mal das Lunchpaket angeboten wird, zählt es für die ganze Woche als nicht bereitgestellt. Quelle liefere ich gerne nach sobald ich aus dem Urlaub zurück bin.
und
Quelle: eine mir vorliegende Verfügung/Anwendungsanweisung des BAIUDBw.
... dann weiter sehen ...
Weil es passt ... ein aktuelles Urteil...
BFH , Urteil vom 07. Juli 2020, VI R 16/18
Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten
Leitsätze
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010232/