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Baukindergeld trotz integrierter Verwendung? Hilfe

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nichtmeinennamenlesen:
Hallo Zusammen, leider sind wir mit unserem Latein am Ende, deshalb wende ich mich an euch, mit der Bitte mir und meiner Familie in diesem Fall Hilfestellung zu geben:

Nach unzähligen Telefonaten sowohl mit verschiedenen Ämtern als auch mit der KfW-Hotline, erhielten wir viele Aussagen, aber eine Handlungssicherheit, auf die wir uns stützen können, haben wir nicht erhalten. Jeder sagte was anderes, aber wir benötigen eine klare Aussage.
Wir haben im November 2020 unser erstes Eigenheim gekauft und werden nächsten Monat dort einziehen und möchten das Baukindergeld in Anspruch nehmen.
Nun kommt es zum schwierigen Teil, was uns große Sorgen bereitet.
Wir gehen im Herbst für 3 Jahre in die USA (integrierte Verwendung). Um Baukindergeld zu erhalten, müssen wir in dem geförderten Objekt gemeldet sein. Wie ich jedoch erfahren habe, sind wir verpflichtet uns bei unserem zuständigen Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn wir für die 3 Jahre in die USA gehen. Natürlich wird unser Haus während des Auslandsaufenthaltes weiterhin von uns in den Schulferien oder bei Heimataufenthalten als Wohnsitz genutzt und verfügt. Es wird auch nicht zwischenvermietet.
Des Weiteren bleibt der „wirtschaftliche Mittelpunkt“, sprich der steuerliche Wohnsitz, weiterhin unverändert und eine unbeschränkte Steuerpflicht bleibt in Deutschland für uns bestehen.
Für uns stellt sich die Frage, ob die Begrifflichkeit des steuerlichen Wohnsitzes mit der amtlichen Meldebestätigung in unserem speziellen Fall gleichzusetzen ist, da wir alle Kriterien für das Baukindergeld erfüllen und der Zuschuss ein wichtiger Bestandteil unserer Hausfinanzierung ist.

Da es in den Merkblättern zum Baukindergeld keine eindeutigen Aussagen bzw. nur Aussagen die Interpretationsspielraum zulassen, würde ich gerne wissen, was wir nun machen sollen.
Da wir 3 Kinder haben, wären es 36.000€ Zuschuss für unser Eigenheim :(
Brauche bitte euren Rat!

justice005:
Die Frage wird vermutlich niemand seriös beantworten können, weil es für einen solchen Sonderfall höchstwahrscheinlich keine Regeln, geschweige denn Rechtsprechung gibt.

Das wichtigste ist aber, dass ihr zunächst mal das Baukindergeld beantragt und bekommt. Ihr wollt ja erst im Herbst 2021 einziehen. Das heißt mit Stand heute ist es noch ein ganz normaler Standardfall.
Sobald ihr eingezogen seit und Euch beim Einwohnermeldeamt gemeldet habt, stellt ihr den Antrag, der auch zeitnah bewilligt wird. Wenn ihr den Antrag direkt nach Eurem Einzug stellt, dann habt ihr die ersten 3600,- Euro vermutlich im März oder spätestens April 2021 auf eurem Konto. Ab dann laufen die Zahlungen jedes Jahr zum selben Termin automatisch!

Das solltet ihr auf jeden Fall machen und bis dahin (!) gar nicht erst das Fass aufmachen hinsichtlich Umzug.

Wenn ihr dann tatsächlich umzieht und Euch aus Deutschland abmeldet, dann seit ihr verpflichtet, das der Kfw mitzuteilen. Und dann (!) sollte man mit den Diskussionen auch erst anfangen. Vielleicht ist es ja gar kein Problem und die Zahlungen laufen weiter. Dann war die Aufregung umsonst. Ggf. sollte man sich dann aber auch anwaltlicher Hilfe bedienen, wenn die Kfw die weiteren Zahlungen einstellen will. Aber das ist dann der zweite Schritt.

Zusammenfassung:

1. Einziehen
2. Ummelden
3. Baukindergeld beantragen
4. Erste Rate kassieren
5. Im kommenden Herbst den beruflichen und zeitweisen (!) Umzug der KfW melden und eine Klärung suchen
6. Ggf. dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Kfw tatsächlich die Zahlungen einstellen sollte. 

justice005:
Streiche: "Ihr wollt ja erst im Herbst 2021 einziehen."
Setze: "Ihr wollt ja erst im Herbst 2021 in die USA umziehen."

Andi8111:
Ich habe im Bundesmeldegesetz nirgendwo gelesen, dass man bei einer befristeten Auslandstätigkeit seinen Wohnsitz als Deutscher Staatsbürger abmelden müsste... Ich lasse mich aber diesbezüglich gerne belehren, wo dies steht.

F_K:
3 Jahre befristet?

However - Par. 17.

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