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Autor Thema: Grußformel  (Gelesen 3765 mal)

MartinGefr

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Grußformel
« am: 01. Januar 2021, 13:49:32 »

Moin Kameraden,

ich habe eine einfache Frage. Setzt man den Dienstgrad nur vor dem Nachnamen (Gefr. Dosenkohl) oder kann/muss er auch in Verbindung mit Vor-Nachnahmen gesetzt werden (Gefr. Martin Dosenkohl). Es geht mir um die Grußformel bei Briefe und Mails.

Danke für die Antworten und ein frohes gesundes neues Jahr
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PzPiKp360

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Antw:Grußformel
« Antwort #1 am: 01. Januar 2021, 14:05:11 »

Anrede: Sehr geehrte/r Herr/Frau <Dienstgrad> <Nachname>
Schluss: Mit kameradschaftlichen/freundlichen Grüßen, <Vorname> <Nachname>, <Dienstgrad>
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JensMP79

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Antw:Grußformel
« Antwort #2 am: 01. Januar 2021, 14:43:46 »

Wenn es sich um dienstliche Schreiben im Auftrag Ihrer Einheit geht, sollten Sie schon in Ihrer Einheit fragen wie es dort geregelt ist.
Bei uns zum Beispiel gibt es im Mailverkehr keine Grussformel.

Wenn Sie ein "formloses" Schreiben erstellen wollen, ist es Ihnen überlassen.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Grußformel
« Antwort #3 am: 02. Januar 2021, 15:52:17 »

Bei uns zum Beispiel gibt es im Mailverkehr keine Grussformel.

Oder Sie ersetzen das "Bei uns zum Beispiel" direkt durch die richtige Handhabung und lesen sich die entsprechende Vorschrift durch.
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JensMP79

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Antw:Grußformel
« Antwort #4 am: 02. Januar 2021, 16:03:55 »

Bei uns zum Beispiel gibt es im Mailverkehr keine Grussformel.

Oder Sie ersetzen das "Bei uns zum Beispiel" direkt durch die richtige Handhabung und lesen sich die entsprechende Vorschrift durch.

Nur zum stänkern hier oder gibts auch nen sachlichen Beitrag?
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WirdMaHellImHals

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Antw:Grußformel
« Antwort #5 am: 02. Januar 2021, 17:22:07 »

Das ist ein durchaus sachlicher Beitrag, der den Fragesteller zu einem aktiven Handeln motiviert, welches zur Lösungsfindung bei seinem Problem beitragen wird.

Da ich am 2. Januar natürlich zuhause sitze und von dort keinen Zugriff aufs Regelungsportal habe, kann ich ihnen den genauen Titel der Vorschrift nicht nennen, soweit ich mich erinnere ist es sinngemäß etwas wie "Gemeinsamer Geschäftsverkehr im Geschäftsbereich BmVg".
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JensMP79

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Antw:Grußformel
« Antwort #6 am: 02. Januar 2021, 20:34:10 »

Einfach nur „Geschäftsverkehr“   ::)

Dann können Sie auch bald nachlesen, das im GemGV Abweichungen von dieser Vorschrift durch z.B. Stabsdienstordnungen zulässig sind.

Ferner werden dort Grußformeln nicht behandelt.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Grußformel
« Antwort #7 am: 04. Januar 2021, 21:07:59 »

Ferner werden dort Grußformeln nicht behandelt.

Na dann lesen Sie doch nochmal nach.
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