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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?  (Gelesen 6105 mal)

Opa_Hagen

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ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« am: 17. Januar 2021, 12:39:20 »

Servus,

im Rahmen Amtshilfe / Corona arbeite ich seit einiger Zeit in einem GA.
Frage: ATZ ist ja jetzt genehmigt - gilt das auch für uns Resis? Heisst, bekommen wir den gleichen Satz wie die aktiven Kameraden? Stichwort Besoldungsart?
Und da RDL: Netto wie Brutto`?

Gruss aus dem verschneiten Bayern

Hagen


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F_K

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #1 am: 17. Januar 2021, 12:44:05 »

ATZ = Altersteilzeit?

Eher ATB, oder?

.. und RDL haben eine  anderen Satz, eben weil "netto".
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Opa_Hagen

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #2 am: 17. Januar 2021, 12:46:21 »


Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ) meine ich.

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Opa_Hagen

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #3 am: 17. Januar 2021, 12:56:41 »

okay, SuFu hat mir einen entsprechenden Beitrag vom LwPers geliefert, aus dem ich schliesse, dass dies auch für RDL gilt.
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gast9876

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #4 am: 23. Januar 2021, 13:11:49 »

Zusatzfrage: ATB und doppeltes Dienstgeld am WE schließen sich gegenseitig nicht aus?
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F_K

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #5 am: 23. Januar 2021, 14:44:05 »

MMn nicht, BAPers sieht es anders.
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LwPersFw

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #6 am: 23. Januar 2021, 15:47:26 »

MMn nicht, BAPers sieht es anders.

Bis heute konnte mir kein Bearbeiter des BAPersBw eine schlüssige Rechtsgrundlage dazu nennen.

Weder die aktuellen Gesetzes-/Verordnungstexte, noch deren Begründungen in den Entwürfen, führen zu einer stringenten Bewertung, dass eine parallele Zahlung ausgeschlossen ist.

Beispiel aus der Gesetzesbegründung zum USG:

"Zu  § 14  (Dienstgeld)

Reservistendienst  bis  zu  drei  Tagen  wird  auf  das  Wochenende  oder  Feiertage  gelegt,  um  eine  Beeinträchtigung des  privaten  Erwerbslebens  durch  den  Reservistendienst  zu  vermeiden.  Deshalb  soll  die  Gewährung  des  Dienstgeldes  für  den  Dienst  an  Wochenenden  oder  Feiertagen  Erstattungen  für  den  Verlust  von  Erwerbseinkommen und der  Prämie  ausschließen.  Ein  Anreiz  für  mehr  Reservistendienst  an  Wochenenden  oder  Feiertagen  soll  dadurch erzielt  werden, dass  auch  diese  Dienste auf  die Erfüllung  der  Verpflichtung nach  § 13  angerechnet  werden."

"Zu  § 17  (Zuschlag für  besondere  zeitliche Belastungen)

Es  ist  angesichts  des  sachgleichen  Verwendungsspektrums  der  Wehrdienst  Leistenden  nach  dem  Vierten  Abschnitt  des  Soldatengesetzes  sachgerecht,  diesem  Personenkreis  die  nach  Art  und  Höhe  gleichen  Vergütungen  für zeitliche  Belastungen  zu  gewähren,  wie  sie  Soldatinnen  auf  Zeit  und  Soldaten  auf  Zeit  für  entsprechende  Dienste nach  Maßgabe  der  §§  50,  50a und  50b  des  Bundesbesoldungsgesetzes  gewährt  werden.

Satz 2  regelt  die  Bemessung  der  Vergütung  in  entsprechender  Anwendung  der  Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung,  der  Soldatenvergütungsverordnung  sowie  der  Sanitätsdienstvergütungsverordnung.  Der  für  Reservistendienst  Leistende  geringere  Bemessungssatz  berücksichtigt  pauschalierend,  dass  für  diesen  Personenkreis darauf  keine  Einkommensteuer  erhoben wird. "


Auszug aus : Drucksache  19/9491

Wobei noch zu beachten ist, dass die Leistung nach § 17 von Amts wegen zu gewähren ist !
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #7 am: 23. Januar 2021, 16:46:00 »

Lieber Perser,

Ich bin voll bei Dir.

Einspruch und Widerspruch sind abgelehnt worden, Klage ans Verwaltungsgericht geht heute raus.

(Begründung BAPers: Ungleichbehandlung, mit AVZ wäre "alles" abgegolten, mit ATB auch "alles" abgegolten).
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DeltaEcho

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #8 am: 23. Januar 2021, 18:04:26 »

Ich bin immer wieder überrascht, welche Zahlungen an Reservisten so geleistet werden. Mag zwar alles gesetzlich geregelt sein und somit ein legitimes Anliegen.

Dennoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass SaZ/BS "nur" den ATB am Wochenende erhalten.
Hier ist es meiner Meinung zwingend geboten, dass auch für Reservisten gilt.
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F_K

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #9 am: 23. Januar 2021, 18:22:04 »

@ DeltaEcho:

Erhalten Res eine angemessene Erfahrungsstufe? Pensio / Bfd?

Der Gesetzgeber hat hier eine Prämie vorgesehen.
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gast9876

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #10 am: 23. Januar 2021, 22:19:16 »

Ich bin immer wieder überrascht, welche Zahlungen an Reservisten so geleistet werden. Mag zwar alles gesetzlich geregelt sein und somit ein legitimes Anliegen.

Dennoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass SaZ/BS "nur" den ATB am Wochenende erhalten.
Hier ist es meiner Meinung zwingend geboten, dass auch für Reservisten gilt.

Auf welcher Grundlage sollten SaZ/BS nur am WE ATB erhalten, das geht doch völlig an der Intention des ATB vorbei.
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särsch

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #11 am: 23. Januar 2021, 23:04:14 »

Dennoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass SaZ/BS "nur" den ATB am Wochenende erhalten.
Hier ist es meiner Meinung zwingend geboten, dass auch für Reservisten gilt.

Wo hast du das her?
Das ist mir so nicht bekannt. Ich habe bereits Dienst im ATB unter der Woche (und zwar nur unter der Woche) geleistet und auch enstprechend 30c vergütet bekommen.
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DeltaEcho

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #12 am: 23. Januar 2021, 23:18:07 »

ATB kann man natürlich an jeden Wochentag beziehen, hier ging es aber darum, dass Reservisten neben dem ATB noch eine weitere Zahlung zusteht.

Obwohl BS/SaZ und Reservisten bei ATB dasselbe leisten, daher erfolgt somit eine Besserstellung der Reservisten.

Die Argumentation BFD / Pension ist vollkommen deplatziert, da dies Leistungen sind, die für eine jahrelange Dienstzeit erhalten werden.
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F_K

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #13 am: 23. Januar 2021, 23:35:04 »

Es gibt Res, die jahrelang Dienst leisten.

Und für andere, wäre es ja dann anteilig!?

Problem erkannt?
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gast9876

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Antw:ATZ nach § 30c Abs. 4 SG auch für RDL?
« Antwort #14 am: 24. Januar 2021, 04:11:42 »

ATB kann man natürlich an jeden Wochentag beziehen, hier ging es aber darum, dass Reservisten neben dem ATB noch eine weitere Zahlung zusteht.

Obwohl BS/SaZ und Reservisten bei ATB dasselbe leisten, daher erfolgt somit eine Besserstellung der Reservisten.

Die Argumentation BFD / Pension ist vollkommen deplatziert, da dies Leistungen sind, die für eine jahrelange Dienstzeit erhalten werden.

Nein, das ist Unfug. Das erhöhte Dienstgeld hat doch eine ganze andere Intention und wurde schon vor der Einführung des ATB gezahlt.

Bitte jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

So ist das sogar eine Schlechterstellung des Reservisten, wenn das erhöhte Dienstgeld durch BAPersBw neben dem ATB nicht gezahlt werden.
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