Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 06:51:36
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr  (Gelesen 537 mal)

PeterPan

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
« am: 05. Dezember 2022, 00:23:32 »

Liebe Community,
ich habe folgendes Problem mit der Familienkasse:
Ich habe April 2016 meinen 18 monatigen FWDL geleistet und in den ersten 3 Monaten während der AGA Kindergeld bezogen, welches jedoch nach diesen 3 Monaten gestoppt wurde.
Mir wurde u.a. die Information mitgeteilt, dass ich die restlichen 15 Monate meines FWDL als Kindergeld "auszwahlen" lassen kann und das auch nach meinen 25. Lebensjahr.
Nun befinde ich mich in meinem ersten Studium und stellte mehrere Anträge auf Kindergeld mit der Sonderregelung, dass dieses mir zusteht. Jedoch wurden alle abgelehnt mit der Begründung, dass ich zu alt wäre und der Anspruch auch "verjährt" ist.

Hat jemand einen Tipp was ich machen könnte, um wenigstens einige Monate Kindergeld zu erhalten? Ansonsten müsste ich vor Gericht dagegen klagen, wofür ich weder die Zeit noch das Geld habe in Falle einer Niederlage.
Gespeichert

stefanie993

  • Gast
Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2022, 14:35:54 »

Beim Sozialgericht ist es kostenlos, da mußt du nichts bezahlen als Versicherter
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2022, 15:10:39 »

Wie alt sind Sie und wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Anträge? In welchem Semester sind Sie jetzt und waren Sie zum Zeitpunkt der Antragstellungen?
Haben Sie damals gegen die (Negativ-)Bescheide Widerspruch eingelegt? Von wann ist der letzte (ablehnende) Bescheid? Hatten Sie den Anträgen Ihre Wehrdienstbescheinigung beigefügt?
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.782
Antw:Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2022, 16:16:11 »

Wie wurde die Zeit zwischen Ende FWDL und Anfang Studium verbracht?

Ohne genaue Kenntnis der Sach- und Rechtslage lässt sich der Fall nicht beurteilen - Dass nach der Ausbildung innerhalb des FWDL (also GA und DP, pauschal 3 bzw. 4 Monate) kein Kindergeld gezahlt wird, ist Absicht des Gesetzgebers gewesen und auch gerichtlich bestätigt.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de