In Litauen, also bei "Enhanced Forward Presence", gilt -wie in sehr vielen anderen Einsätzen und Einsatzgleichen Verpflichtungen auch!- die sogenannte "Zwei-Dosen-Regelung"! Aber es gilt auch, wo kein Kläger, da kein Richter! Heißt im Klartext, dass er sich so lange voll laufen lassen kann, wie er will, so lange er erstens Stoff bekommt und zweitens sich nicht erwischen lässt
! Wird er erwischt, erfolgt auf der Stelle ein Blutentnahme, die dann den tatsächlichen Alkoholpegel feststellen lässt, eine Repatriierung und ein entsprechendes Disziplinarverfahren!
Mein Chef im Einsatz hatte da klare Regeln, die er auch sofort kommuniziert hat: "Wer mit einem Blutalkoholpegel jenseits der 1,5 Promille erwischt wird, zahlt ein Monatsgehalt als Disziplinarstrafe!" Und im Einsatz ist ein Monatsgehalt ein normales Monatsgehalt plus der entsprechende AVZ! Das konnte "damals
(TM)" in Afghanistan dann schon mal "locker-flockige" € 5.000,-- und mehr ausmachen! Aber das Jammern bei den Quartalssäufern kommt sowieso immer erst, wenn sie wieder nüchtern sind!