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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alkoholkonsum im Einsatz  (Gelesen 16027 mal)

F_K

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #15 am: 22. Februar 2021, 09:31:46 »

@ Eisensoldat:

Du solltest darauf hinweisen, dass Deine Anmerkung ein Scherz ist - denn Dir ist bekannt, dass die Kommandierung in Einsätze nicht nach den Wünschen von Freundinnen erfolgt.
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Eisensoldat

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #16 am: 22. Februar 2021, 09:35:40 »

Na ja das haengt vom DP im Einsatz ab, es gibt welche, da wird eine Freiwilligmeldung des Soldaten (nicht der Freundin!) mit Kusshand angenommen
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F_K

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #17 am: 22. Februar 2021, 09:55:24 »

offtopic:

@ Eisensoldat:

Ja, es gibt WENIGE Qualifikationen / DP bei denen Soldaten (auch Reservisten) persönlich angesprochen werden, ob diese nicht BITTE an einem Einsatz freiwillig teilnehmen wollen -  und solche Kameraden können natürlich auch selber nachfragen und bekommen dann einen Einsatz nach deren "Wünschen".

In aller Regel gilt dies aber nicht für Fw die nach Litauen kommandiert werden - und jemand mit ggf. vorliegender Suchtproblematik wird sich seinen eigenen "Nachschub" wohl kaum abschneiden.
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BulleMölders

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #18 am: 22. Februar 2021, 11:10:21 »

Zurück zum Thema!
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justice005

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #19 am: 22. Februar 2021, 12:22:47 »

Zitat
Wird er erwischt, erfolgt auf der Stelle ein Blutentnahme, die dann den tatsächlichen Alkoholpegel feststellen lässt, eine Repatriierung und ein entsprechendes Disziplinarverfahren!

Mein Chef im Einsatz hatte da klare Regeln, die er auch sofort kommuniziert hat: "Wer mit einem Blutalkoholpegel jenseits der 1,5 Promille erwischt wird, zahlt ein Monatsgehalt als Disziplinarstrafe!"

Tommi, das ist fundamentaler Blödsinn. Ich kann es bereits kaum glauben, dass ein Chef solch einen Unsinn von sich gibt. Aber das ein Feldjäger (PM) sowas machen soll, ist völlig ausgeschlossen. Beide würden dafür wegen massiver Straftaten im Dienst die Jacke ausziehen. Ich bin mir daher sicher, dass das nur eine Urban Legend ist.

Spätestens bei der Repatriierung oder dem Diszi müsste ja jemand fragen woher der genaue Alkoholwert kommt. Und dann würde dem RB oder einem Vorgesetzten die Sache auffallen. Und wenn das rauskommt, sitzt der Chef und der Feldjäger aber schneller im Flugzeug als der ursprüngliche Delinquent.


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Tommie

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #20 am: 22. Februar 2021, 13:23:02 »

Unser Rechtsberater sagt allerdings, dass dann, wenn es um Straftaten geht, die mit Sicherheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden, auch der Provost Marshal als "verlängerter Arm der zuständigen Staatsanwaltschaft" nach Rücksprache mit dem diensthabenden Staatsanwalt eine Blutentnahme anordnen kann! Ich war nur dabei als der PM gesagt hat: "Eine Blutentnahme ist angeordnet!" In den Fällen ging es nicht nur um Wehrstraftaten oder disziplinare Angelegenheiten, sondern um "richtige" Straftaten mit Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft, z. B. wegen KV, etc. ...
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Tommie

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #21 am: 22. Februar 2021, 13:27:28 »

Fakt ist allerdings auch, dass die Fälle, in denen ich als dem Arzt assistierender SanFw dabei war, nicht so gelagert waren, dass dort der Obergefreite Dosenkohl im Zustand des verschärften Frohsinns durch die Einsatzliegenschaft gewackelt ist, dabei erwischt wurde und dann wurde komplett eskaliert. Nein, da ging es richtig zur Sache! Und ich weiß natürlich auch nicht, mit wem der PM vor seinem Erscheinen bei uns telefoniert hatte!
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F_K

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #22 am: 22. Februar 2021, 13:44:51 »

@ Tommie:

Es benötigt einen richterlichen Beschluss - nur beim Thema Trunkenheit im Verkehr ist die StA dazu ermächtigt.

Ob wegen Straftaten ermittelt wird, ist ansonsten nicht relevant.
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justice005

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #23 am: 22. Februar 2021, 13:54:54 »

Zitat
Unser Rechtsberater sagt allerdings, dass dann, wenn es um Straftaten geht, die mit Sicherheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden, auch der Provost Marshal als "verlängerter Arm der zuständigen Staatsanwaltschaft" nach Rücksprache mit dem diensthabenden Staatsanwalt eine Blutentnahme anordnen kann! Ich war nur dabei als der PM gesagt hat: "Eine Blutentnahme ist angeordnet!" In den Fällen ging es nicht nur um Wehrstraftaten oder disziplinare Angelegenheiten, sondern um "richtige" Straftaten mit Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft, z. B. wegen KV, etc. ...

Ich würde eine beachtliche Summe wetten, dass das auch kein Rechtsberater sagt, und zwar aus mehreren Gründen.

1. Der PM ist kein "verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft", auch wenn die Feldjäger das gerne wären und sich vielleicht auch so fühlen. Sie sind normale Soldaten und haben keinerlei echte Polizeibefugnisse, erst Recht nicht solche nach der Strafprozessordnung. Deren Befugnisse werden begrenzt durch die WDO und im Inland zusätzlich durch das UZwGBw. Keines von beidem beinhaltet Blutproben.

2. Und selbst wenn es so wäre: Die deutsche Strafprozessordnung gilt im Ausland nicht. Selbst der Staatsanwalt höchstpersönlich dürfte keine hoheitlichen Maßnahmen in Afghanistan oder Litauen oder sonstwo ausüben! Und nein, etwas anderes ergibt sich auch weder aus einem Stationierungsabkommen noch aus dem NATO-Truppenstatut. Genau deshalb beißt sich diese angebliche Aussage auch von vorne bis hinten in den Schwanz.

Es hat in der Vergangenheit immer mal wieder Fälle gegeben, wo diskutiert wurde, wie und unter welchen Umständen man irgendwie begründen kann, auf Basis der StPO Blutproben durchzuführen, aber die Diskussion drehte sich immer wieder um die gleichen zwei Probleme. Erstens, man kann keine Soldaten zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft machen (weder Disziplinarvorgesetzte noch Feldjäger) und zweitens gilt die StPO nicht im Ausland.

Es gäbe nur einen einzigen sinnvollen Weg: Man müsste die Blutprobe in die WDO aufnehmen. Mit einem Richtervorbehalt ähnlich dem Arrest müsste das gehen. Aber das muss man eben politisch wollen und durch den Gesetzgeber umsetzen. Ich persönlich hätte gar nichts dagegen.


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BulleMölders

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #24 am: 22. Februar 2021, 14:01:34 »

Es reicht, eure Diskussion dürft ihr gern in einem eigenen Thema fortführen oder per PN.
Hier geht es wider zum eigentlichen Thema zurück.
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SanStffEins

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #25 am: 06. April 2021, 12:52:52 »

Bei eFP ist (mittlerweile) Alkoholverbot, bis auf wenige, vom Com befohlene Ausnahmen!

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F_K

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #26 am: 06. April 2021, 13:00:28 »

Den Befehl würde ich gerne sehen - dienstlicher Zweck und so.
Selbst im Gefängnis ist der Konsum legaler Drogen nicht untersagt.
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justice005

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #27 am: 06. April 2021, 15:30:24 »

Ich glaube durchaus, dass man das vom Grundsatz her per Befehl regeln darf. Im Dienst ist Alkoholverbot (soweit logisch) und man ist 24/7 im Dienst, also ist das nur konsequent. Die jetzige 2-Dosen-Regel ist ja schon eine Ausnahme vom eigentlichen Alkoholverbot. Daher hätte ich mit einem Alkoholverbot im Einsatz keine rechtlichen Probleme. 

Bei efP gibt es aber ein anderes Problem, denn dort ist meines Wissens nach (bin mir aber nicht sicher) eben nicht 24/7 Dienst. Die Leute haben da durchaus offiziell Dienstschluss oder freie Tage. Und genau dann (!) kann man ein Alkoholverbot nicht befehlen und dann (!) wäre der Befehl rechtswidrig.

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F_K

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #28 am: 06. April 2021, 15:33:57 »

@ justice005:

Nur als Nachfrage:

.. und den Rauchern wird deren legale Droge (Nikotin) auch verboten?
... und dann gleich zuviel Zucker / Kohlenhydrate?

Ansonsten stimme ich zu, dass eine einsatzgleiche Verpflichtung KEIN Einsatz ist und deshalb andere Regelungen gelten.
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justice005

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Antw:Alkoholkonsum im Einsatz
« Antwort #29 am: 06. April 2021, 16:58:56 »

F_K, ich verstehe die Nachfrage nicht. Alkohol ist im Dienst verboten, war schon immer verboten und wird immer verboten sein. Über Ausnahmen hat schon immer der Disziplinarvorgesetzte entschieden und auch dies wird immer so sein. Rauchen hingegen ist im Dienst nicht verboten, zumindest ist mir keine entsprechende Vorschrift bekannt. Und das mit dem Zucker verstehe ich auch nicht.
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