Unser Rechtsberater sagt allerdings, dass dann, wenn es um Straftaten geht, die mit Sicherheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden, auch der Provost Marshal als "verlängerter Arm der zuständigen Staatsanwaltschaft" nach Rücksprache mit dem diensthabenden Staatsanwalt eine Blutentnahme anordnen kann! Ich war nur dabei als der PM gesagt hat: "Eine Blutentnahme ist angeordnet!" In den Fällen ging es nicht nur um Wehrstraftaten oder disziplinare Angelegenheiten, sondern um "richtige" Straftaten mit Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft, z. B. wegen KV, etc. ...
Ich würde eine beachtliche Summe wetten, dass das auch kein Rechtsberater sagt, und zwar aus mehreren Gründen.
1. Der PM ist kein "verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft", auch wenn die Feldjäger das gerne wären und sich vielleicht auch so fühlen. Sie sind normale Soldaten und haben keinerlei echte Polizeibefugnisse, erst Recht nicht solche nach der Strafprozessordnung. Deren Befugnisse werden begrenzt durch die WDO und im Inland zusätzlich durch das UZwGBw. Keines von beidem beinhaltet Blutproben.
2. Und selbst wenn es so wäre: Die deutsche Strafprozessordnung gilt im Ausland nicht. Selbst der Staatsanwalt höchstpersönlich dürfte keine hoheitlichen Maßnahmen in Afghanistan oder Litauen oder sonstwo ausüben! Und nein, etwas anderes ergibt sich auch weder aus einem Stationierungsabkommen noch aus dem NATO-Truppenstatut. Genau deshalb beißt sich diese angebliche Aussage auch von vorne bis hinten in den Schwanz.
Es hat in der Vergangenheit immer mal wieder Fälle gegeben, wo diskutiert wurde, wie und unter welchen Umständen man irgendwie begründen kann, auf Basis der StPO Blutproben durchzuführen, aber die Diskussion drehte sich immer wieder um die gleichen zwei Probleme. Erstens, man kann keine Soldaten zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft machen (weder Disziplinarvorgesetzte noch Feldjäger) und zweitens gilt die StPO nicht im Ausland.
Es gäbe nur einen einzigen sinnvollen Weg: Man müsste die Blutprobe in die WDO aufnehmen. Mit einem Richtervorbehalt ähnlich dem Arrest müsste das gehen. Aber das muss man eben politisch wollen und durch den Gesetzgeber umsetzen. Ich persönlich hätte gar nichts dagegen.