@ MEG:
Trotz strenger Regelung bei z. B. den US Kameraden (mit Rationcard, Ausgabe nur gegen Karte), hat es dort Fehlverhalten gegeben - weil auch dann gegen Befehle verstoßen wird (da gab es dann z. B. "Schmuggel").
.. oder auch "Druckbetankung" bei völliger Ignoranz der dann zwingenden Folgen .. echt merkwürdig.
Dienstaufsicht gedeutet, genau wie Strafverfolgung, nicht, dass jegliches Fehlverhalten verhindert wird - sondern nur, dass die Entdeckungswahrscheinlich so hoch gehalten wird, dass das Delikt unter einer gewissen Schwelle bleibt.
Ansonsten: Ja, der Ktgt-Fhr trifft so seine eigenen Entscheidungen - wenn z. B. der S2 / MilSichhOffz FACHLICH dazu rät, mehr Personal zu bewaffnen (um sich gegen mögliche Anschläge besser verteidigen zu können), dann kann er sagen "Ja, gute Idee, aber dann gibt es zu viele Vorfälle mit Waffen / Munition .. machen wir nicht".
Meine Einschätzung / persönliche Meinung bleibt, dass bei geringer / nicht vorhandener Gefährdungslage (bzw. geringer "Bewaffnung") ein Verbot des Konsum von Alkohol nicht angemessen ist - andere Offiziere mögen da zu anderen Einschätzungen kommen.
Wenn diese Offiziere mir dann vorgesetzt sind, und mir Befehle geben, folge ich diesen natürlich.