Und zur Erfahrungsstufe gilt ja weiterhin:
Und zu den Erfahrungsstufen
Einen Meistertitel habe ich nicht, ich denke aber dass ich als Wiedereinsteller trotzdem mindestens mit dem bislang erreichten Dienstgrad wieder eingestellt werde.
Dienstgrad : weniger ist auch nicht möglich ... also OFw ... A07Z
Dienstzeit : die bisher geleistete wird voll angerechnet ... also mindestens EF 4 bei 8 Jahren Vordienstzeit
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021
Bei ledig, StKl I ... wären dies ca. 2.400 € / netto
Ob die hauptberuflichen Tätigkeiten angerechnet werden... muss abgewartet werden...
Meiner Meinung nach besteht bei einer Einstellung im
Truppendienst die Möglichkeit.
Warum ?
Weil dies auch bei den Mannschaften - Truppendienst erfolgt.
Grundlage:
§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG (Einstellung im untersten Dienstgrad
bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)
Gleichwertige hauptberufliche Zeiten,
die nicht Voraussetzung für die Einstellung bis A 13 sind.
"
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten
als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind, da die Laufbahn der Mannschaften weder eine
berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt."Adäquates müsste m. E. für eine Einstellung in die LB der Fw TrD gelten.
Siehe auch BBesGVwV
"Zu § 28 – Berücksichtigungsfähige Zeiten
28.1
Zu Absatz 1
28.1.1
Zu Satz 1 Nummer 128.1.1.1
1Sofern Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst gleichwertig ist, sind sie zwingend anzuerkennen – unabhängig davon, ob diese Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes geleistet wurde. 2Bei der Bewertung des Merkmals „gleichwertig“ bleiben Zeiten in einem Soldatenverhältnis außer Betracht, da diese nach den Regelungen im Absatz 1 Nummer 2 und 3 zu betrachten sind. 3Ausgeschlossen ist eine Anerkennung ferner, wenn diese Zeiten Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung als Beamter oder bei Soldaten Voraussetzung für die Einstellung in einen Dienstgrad bis Besoldungsgruppe A 13 sind. 4Für (hauptberufliche) Zeiten, die in einem Soldatenverhältnis erbracht wurden, gilt § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2.
28.1.1.2
1Die Gleichwertigkeit einer Tätigkeit ist zu bejahen, wenn die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entspricht. 2Dabei sind die an die Tätigkeit zu stellenden Anforderungen ebenso zu berücksichtigen wie die hierfür erforderliche Qualifikation. 3Auf die konkrete Fachrichtung und Funktion kommt es nicht an. 4Es ist nicht zu prüfen, ob die Tätigkeit förderlich ist. 5Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu.
( ... ) "
Was in Ihrem Fall gelten wird, kann Ihnen aber VOR Einstellung niemand verbindlich sagen, da dies erst nach Einstellung durch einen entsprechenden Bescheid des BAPersBw festgelegt wird.
Hier haben Sie dann auch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und prüfen zu lassen, ob z.B. das von mir Genannte in Ihrem Einzelfall zutreffend ist.
Wenn Ihnen Recht gegeben würde, bekommen Sie dann ja alles nachgezahlt.
Wenn nicht ... bleibt es eben bei A07Z / ES 4 bei Einstellung.