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Autor Thema: Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller  (Gelesen 4320 mal)

WES

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Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« am: 24. Februar 2021, 16:30:27 »

Hallo Forum,
ich habe zu dem Thema Wiedereinsteller, Einstellung mit höherem Dienstgrad und Erfahrungsstufen schon diverse Beiträge gelesen, die alle schon recht informativ waren, aber leider nicht alle wichtigen Fragen beantworten konnten. Daher wende ich mich nochmal an das Forum, vielleicht könnt Ihr helfen.
Grundsätzlich habe ich mich als Wiedereinsteller Ü40 beworben und habe seit ca. 16 Jahren praktische Erfahrung in der IT. Ich war SaZ 8 und bin als Oberfeldwebel ausgeschieden und habe über den BFD eine Weiterbildung zum Netzwerkadministrator gemacht und arbeite seitdem im IT-Bereich.
Zuerst hatte ich ein Telefongespräch mit dem Beratungsbüro. Wir haben dann eine geeignete freie Stelle gefunden, die für meine Erfahrung in Frage kommt und ich habe meine Bewerbungsunterlagen vor ein paar Wochen eingereicht. Bisher hatte ich eine Rückmeldung mit der Nachfrage ob ich noch an der besprochenen konkreten Stelle Interesse hätte und dass diese Info dann nochmal an das zuständige Karrierecenter weitergeleitet wird. Dort läuft meine Bewerbung jetzt aktuell. Ich gehe davon aus, dass ich in nächster Zeit eine Einladung zur Eignungsfeststellung bekommen werde. Da ich dann nicht mehr zu einem Einplaner muss, habe ich gelesen, dass ich mich relativ schnell entscheiden muss ob ich bei Eignung die Stelle annehme oder nicht.
Grundsätzlich würde ich das natürlich sehr gerne machen, allerdings gebe ich auch zu, dass es eine rote Linie gibt, was das Gehalt angeht. Daher möchte ich mich gerne informieren, um einschätzen zu können wo ich da landen könnte und das dann nicht in einem sehr kurzen Zeitrahmen muss. Ich werde auf jeden Fall weniger verdienen als jetzt, das ist mir klar und auch ok, aber ich möchte es gerne so gut wie möglich einschätzen können.
Zuerst dachte ich dass ich, wenn alles klappt, wahrscheinlich als OFw wieder eingestellt werde und meine Dienstzeit sowie meine Berufserfahrung in der IT (ca. 16 Jahre) dann angerechnet werden können. Ich habe leider nicht herausgefunden ab wann die Zeit für die Erfahrungsstufen dann gerechnet wird. Also z.b. ob ich die Ernennung zum Feldwebel nehme und dann eigentlich ja beim Ausscheiden in der Erfahrungsstufe 2 war und dann versuche die 16 Jahre draufzurechnen!? Vielleicht kann da jemand von euch an meinem Beispiel einschätzen?
Nachdem ich dann ein zweites mal mit dem Beratungsbüro gesprochen habe, hat mir der zuständige Bearbeiter gesagt, dass ggf. eine Einstellung mit höherem Dienstgrad bis Stabsfeldwebel in Frage kommen würde. Könnt ihr mir sagen, wovon das abhängig ist und was man dafür (oder für Hauptfeldwebel) an Erfahrung benötigt? Und beim Durchlesen der Beiträge und Links ist mir nicht klar geworden ob ich bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad dann dafür sozusagen die Erfahrungsjahre „verbrate“ und dann z.b. als Hauptfeldwebel eingestellt werde, aber dafür dann „nur“ in Stufe 1.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir zu meinem Fall Einschätzungen geben könntet, was mir da vielleicht vorgeschlagen werden wird, um mich schon etwas vorzubereiten.  Als Problem sehe ich auch, dass mir höchstwahrscheinlich der Dienstgrad vom Karrierecenter gesagt werden wird, aber nicht die Erfahrungsstufe. Ich habe schon gelesen, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt, aber ich finde es auch für den Bewerber sehr ungünstig, dass man das bei der Entscheidung für die Bundeswehr nicht weiß, was man dann aufgrund der Erfahrungsstufen verdienen wird, das macht ja schon einiges aus. Oder gibt es Fälle wo das schon bei der Einstellung bekannt ist?
Last but not least noch eine Frage zum Trennungsgeld. Ich bin verheiratet und habe ein Kind, daher würde ich den Familienzuschlag bekommen nehme ich an. Würde mir auch Trennungsgeld zustehen? Der Standort ist von meinem Wohnsitz ca. 70KM entfernt und ich würde das nicht pendeln wollen, aber auch nicht umziehen. D.h. ich nehme bisher an, dass ich am Standort eine Stube zur Verfügung gestellt bekomme, für die ich dann bezahlen muss.
Über eure Meinung und Erfahrung dazu würde ich mich sehr freuen.
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Ralf

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #1 am: 24. Februar 2021, 16:56:31 »

Also, ehrlich gesagt finden sich die Infos, die du brauchst schon im Forum, klar, dass man die Infos auf sich selbst übertragen muss. Und im BBesG steht es in den §§ 27 und 28.
Also: Bei Einstellung auf einem DP, für den der Beruf und die anschl. Arbeit auf dieser Ebene identisch und verwertbar ist, ist die Zeit, die man in diesem Beruf gearbeitet hat 1:1 verwertbar. Dazu werden noch Ausbildungszeiten angerechnet (bis zu 4 Jahre).
Weiterhin sind die Zeiten im Wehrdienst einzurechnen. Das ist ja alles kein Geheimnis, steht ja im § 28 BBesG (Abs 1-3).
Zuammenzählen kannst du ja selbst und das sind die Jahre, die über den § 27 BBesG einrechnen kannst und kommst dann auf eine EF.
Ob du nun als Eignungsübender mit einem Dienstgrad HptFw oder StFw eingestellt wirst, musst du schon deinen Einplaner fragen. Hängt maßgeblich davon ab, ob a) dein Beruf auf dem zukünftigen DP verwertbar ist und b) eine entsprechende Planstelle verfügbar ist UND der Bedarfsträger eine Einstellung bspw. als StFw akzeptiert.
Hier bspw. achte ich immer genau arauf, wie das inere Gefüge ist: wenn man da jede Menge alte OFw oder HptFw hat, die schon lange auf eine Beförderung warten, setze ich bestimmt keinen frischen StFw da rein.
Zum Trennungsgeld, bitte mal die Mühe machen und hier nachlesen, das Thema ist dröflzigmal besprochen in allen Nuancen. Du schaffst das! ;-)
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Rekrut84

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #2 am: 24. Februar 2021, 20:30:07 »

Wie Ralf es richtig gesagt hat, hängt es davon ab, ob deine Berufsausbildung für deine Verwendung verwertbar ist. Dann du in die Feldwebellaufbahn möchtest musst du auch eine Meisterqualifikation haben.
Nun werden die Berufsjahre zur Bestimmung ob es HFw oder StFw erst ab er Erlangung der Meisterqualifikation betrachtet. Was davor war nicht.
Dann kann ich dich beruhigen, die Zeiten gehen dann nicht verloren wenn du den Höheren Dienstgrad bekommst. Jedenfalls nicht pauschal.

Bei einer Einstellung im höheren Dienstgrad werden die Erfahrungszeiten je nach Dienstgrad unterschiedlich angerechnet. Während man bspw als Stuffz die Zeiten der Ausbildung angerechnet bekommt, bekommt der Fw diese jedoch nicht. Der Fw hat dann jedoch die Zeiten für die Weiterbildung zum Meister. Die bekommt dann aber der OFw nicht angerechnet. Usw.
Hierbei ist es wichtig, dass du die Berufsjahre auch auf Meisterebene gearbeitet hast, damit diese zu 100% angerechnet werden. Zeiten auf Gesellenebene werden dann zu 50% angerechnet und alles darunter dann zu 25%.

Ich denke mit diesen Infos solltest du jetzt gut einschätzen können was es werden könnte.
Den Einstellungsdienstgrad erfährst du vom Karrierecenter mit dem Dienstantrittsbescheid. Die Erfahrungsstufe jedoch erst ca 8 Monate nach Ende der Eignungsübung, welche 4 Monate dauert, sofern du diese nicht verlängerst.
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WES

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #3 am: 25. Februar 2021, 10:10:46 »

Hallo,

vielen Dank schon mal für eure schnelle Antwort.
Bei mir ist es so, dass mein nach der Schule erlernter Beruf nicht für den Dienstposten verwertbar ist, aber meine Weiterbildung/Zertifizierung über den BFD. Ob hier zwischen der staatlich anerkannten Ausbildung und solchen Zertifizierungsmaßnahmen und der danach erlangten Berufserfahrung unterschieden wird, weiß ich nicht, daher bin ich etwas verunsichert, vielleich kennt ihr ja solche Fälle? Ansonsten sind die Zeiten natürlich leicht selbst zu addieren.
Einen Meistertitel habe ich nicht, ich denke aber dass ich als Wiedereinsteller trotzdem mindestens mit dem bislang erreichten Dienstgrad wieder eingestellt werde. Ob der fehlende Meistertitel dann eine Einstellung mit höherem Dienstgrad verhindert, weiß ich natürlich nicht, vielleicht habt ihr da Erfahrungen!?
Ich verstehe natürlich dass man, wie Ralf gesagt hat, genau hinschaut ob der höhere Dienstgrad auch ins Gefüge passt und ob dafür eine Planstelle verfügbar ist.
Bei dem Trennungsgeld habe ich nur eine kleine Unsicherheit. Angenommen ich werde eingestellt und direkt zur Stammeinheit geschickt, ob ich die GA nochmal machen muss kann ich nicht sagen, da gibt es auch unterschiedliche Aussagen. Bekomme ich dann Trennungsgeld? Ich würde unter der Woche wenn möglich in der Kaserne auf eigene Kosten wohnen. Oder gibt es Trennungsgeld nur, wenn ich von der Stammeinheit weg, z.b. auf einen Lehrgang kommandiert werde?

Danke für eure Mühe
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Ralf

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #4 am: 25. Februar 2021, 10:53:11 »

Auf jeden Fall eine Einstellung mit dem alten Dienstgrad.
Zitat
Einen Meistertitel habe ich nicht,
Damit keine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
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Rekrut84

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #5 am: 25. Februar 2021, 16:23:24 »

Was in deinem Fall dann angerechnet werden kann für die Erfahrungsstufe entzieht sich dann leider meiner Kenntnis.

Zum Trennugsgeld:

Ich denke dir ist bekannt, dass es TG nach §3 auswärtiges Verbleiben und §6 tägliche Rückkehr, gibt.

Nach §3 wird gewährt wenn die tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist. Dies ist der Fall wenn die tägliche Abwesenheit vom Wohnsitz inklusive Fahrtzeit 11 Stunden beträgt, sprich die Fahrtzeit hin und zurück 3 Std umfasst. Bei den 70 km in deinem Fall sollte die tägliche Rückkehr zumutbar sein, weshalb dir kein TG nach §3 zustehen würde. Dafür dann aber auf Lehrgängen. Du hast dabei kein Wahlrecht sondern der für dich zuständige ReFü legt anhand der Vorschriften und deinen Lebensumständen fest welches TG zu bekommst.

Ob du überhaupt eine Unterkunft in deiner Stamm in Anspruch nehmen kannst hängt auch von den Kapazitäten ab, vorrangig müssten jedoch erstmal andere Kameraden untergebracht werden.

Das war jetzt nur grob umrissen, genaueres findest du hier im Forum, in den gefühlten 1 Mio. Beiträgen zu dem Thema.
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WES

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #6 am: 26. Februar 2021, 11:35:22 »

Hi,

vielen Dank für die Infos.
Ich denke das mit dem Dienstgrad ist dann klar geworden. Da ich dann erstmal in der niedrigsten Erfahrungsstufe eingestellt werden würde und mir niemand sicher sagen kann, was es am Ende wird und daher unklar ist wo ich mit dem Gehalt nach ca. einem Jahr lande, muss ich mir das dann nochmal überlegen.
Im §3 der TGV steht ja "Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück mehr als 3 Stunden beträgt."
Gehört denn das Auto dazu? Damit würde ich ich Heimfahrt theoretisch (nach Verkehrs- und Witterungslage) Hin- und Zurück in den 3 Stunden schaffen, auch wenn es wirtschaftlich nicht gut wäre, mit öffentlichen Verkehrsmitteln allerdings nicht. Das wäre interessant zu wissen, ich werde das TG aber nicht in meine Rechnung einbeziehen, da es ja kein dauerhafter Bestandteil ist.

Grüße WES
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Angemon84

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #7 am: 26. Februar 2021, 12:20:31 »

Hast du bisher die Suchfunktion überhaupt genutzt?

Hier ist ein gute Beitrag:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69590.msg706766.html#msg706766
Und als potentieller Feldwebel wirst du noch weitere finden.... ::)
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WES

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #8 am: 26. Februar 2021, 16:05:17 »

Hallo,

ja, ich habe die TGV gelesen sowie die Suchfunktion genutzt und auch einiges gefunden und gelesen, aber trotzdem beantwortet das nicht meine Fragen. Und auch dass in diesem und weiteren interessanten Beiträgen Spezialisten mit sicherlich langjähriger Erfahrung noch ausgiebig diskutieren und Richtlinien und Gerichtsurteile zitieren, auf die der Otto-Normal Verbraucher wahrscheinlich nur schwierig Zugriff erhält, zeigt uns doch dass es für einen TG Noob doch nicht so ganz einfach sein könnte. Mal davon abgesehen, dass der Beitrag nicht auf mein Beispiel passt, nur weil einmal darin die Phrase mit dem Privatwagen vorkommt. Von daher könnte man sich den Unterton auch sparen und im schlimmsten Falle einfach nicht antworten...

Zuerst mal ist für mich die grundsätzliche Frage, ob mir bei einer Einstellung und direktem Antritt in der Stammeinheit TG zustehen könnte, denn die §§ 3 und 6 beziehen sich ja laut Ihrer Bezeichnung konkret auf Zitat: "Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland". Und ich bin ja weder versetzt noch abgeordnet, oder? Daher würde mir auch grundsätzlich kein TG zustehen!?
Wenn ich mir den §1 anschaue, steht dort jedoch als Grund auch:
12. Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
13. Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses, der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit; die Gewährung von Trennungsgeld in diesen Fällen bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten nachgeordneten Behörde

Ob mir die UKV zugesagt wird, weiß ich nicht, vielleicht kann da jemand was dazu sagen. Ebensowenig ob in Absatz 13 die vorübergehende Dauer sich auf SaZ bezieht, das könnte man ja so auslegen. Zumindest aber in der Probezeit sollte das dann der Fall sein, wenn damit die EÜ gemeint ist.
Für diese Einschätzung habe ich mir dann erhofft, dass das jemand mit Erfahrung beantworten kann, für mich ist das aus den Paragrafen nicht sicher herauszulesen, sorry.

Wenn TG zusteht, geht es ja dann wohl darum ob §3 oder §6 greifen könnte.
§3 greift, wenn mir die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zuzumuten wäre mit dem Hinweis auf die Abwesenheitszeit und die Fahrzeit von über 3 Stunden, explizit mit öffentlichen Verkehrsmitteln! Darüber wurde schon in anderen Beiträgen diskutiert, aber ob der PKW nun in Betracht gezogen wird oder nicht, konnte ich nicht abschließend erkennen. Und genau da würde bei mir eben der Knackpunkt liegen, mit dem PKW bin ich deutlich unter 3 Stunden, mit den öffentlichen deutlich darüber. Auch die Verbindung ob mir dann eine Unterkunft gestellt werden sollte, wenn Platz vorhanden, konnte ich nicht wirklich herstellen.
Wenn es mir dagegen zuzumuten ist dass ich pendle, dann würde ja mehr oder weniger automatisch §6 greifen. Zitat: "(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrtkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung wie bei Dienstreisen." Außer, das bezieht sich eben konkret nur auf Abordnungen, Versetzungen, Lehrgänge etc. die an einer abweichenden Dienststelle stattfinden.

Von daher wäre ich dankbar wenn ich dazu Einschätzungen bekommen könnte. Des weiteren mag es ja sein, dass für einige Profis alles klar ist, aber ich konnte das für meinen Fall nicht aus den anderen Beiträgen und Gesetzen herauslesen. Daher sind solche Foren ja eigentlich ein geeignetest Mittel. Und für andere zukünftigen Leser des Forums könnte das dann ja auch interessant sein.

Grüße WES
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Ralf

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #9 am: 26. Februar 2021, 16:43:16 »

Das Problem ist halt, dass das alles recht diffizil ist und die Angaben der Fragenden oftmals nicht alle infos erhalten; da kommt man schnell in falsche Interpretation. Und das wiegt dann ggf. in falscher Sicherheit.

Du bekommst TG, da du verheiratet bist. Das kann man schon verbindlich sagen.

Unbeschadet dessen, dass ich keine Aussage zu "ob § 3 oder 6" treffen will, halte eine PKW Fahrtzeit auf Dauer von Hin-undRück von 2-3h schlichtweg als nicht gut. Das solltest du dir gut überlegen. Nach 9h Arbeit noch die nächsten 12-15 Jahre solche Strapazen, schadet der Gesundheit und mit Sicherheit auch dem Familienleben, das hat einen hohen Streßfaktor. Das steckt man nicht so einfach weg, erst Recht nicht, wenn man älter ist. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe auch eine ganz Zeit lang gependelt.
Pendlerbude nehmen und am Mittwoch nach Hause fahren. Das wäre meine Lösung.
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LwPersFw

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #10 am: 26. Februar 2021, 16:55:37 »

Um @Ralf noch zu ergänzen.... zu TG

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62676.msg664952.html#msg664952


Und zu den Erfahrungsstufen

Zitat
Einen Meistertitel habe ich nicht, ich denke aber dass ich als Wiedereinsteller trotzdem mindestens mit dem bislang erreichten Dienstgrad wieder eingestellt werde. 

Dienstgrad : weniger ist auch nicht möglich ... also OFw ... A07Z
Dienstzeit  :  die bisher geleistete wird voll angerechnet  ... also mindestens EF 4 bei 8 Jahren Vordienstzeit

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WES

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #11 am: 01. März 2021, 09:36:37 »

Hallo,

die beiden Beiträge haben mir sehr weitergeholfen, vielen Dank!
Meine Idee wäre auch, dass ich nur einmal die Woche nach Hause fahre und den Rest am Dienstort bleibe. Das tägliche pendeln, evtl. auch nach längeren Diensten und schlechten Witterungsverhältnissen geht über die Jahre schon an die Substanz, das hatte ich auch schon.
Wenn mir also TG nach §6 zusteht, bekomme ich sozusagen die Fahrkosten erstattet und könnte mir dann, wenn das am Dienstort möglich ist, eine Stube in der Kaserne nehmen, gegen Bezahlung. Oder natürlich, wenn ich das möchte, selbst außerhalb der Kaserne was suchen.
Wenn mir TG nach §3 zustehen würde, bekomme ich das Trennungstagegeld und zusätzlich werden die Kosten für eine Unterkunft erstattet. Könnte das dann bedeuten, dass mir in der Kaserne unentgeltlich eine Stube gestellt wird und nur wenn das nicht möglich ist werden die Kosten für eine angemessene Wohnung etc. außerhalb erstattet?
Was vielleicht etwas Off Topic ist, aber mich interessiert, ist wie die Bundeswehr mittlerweile mit dem Thema des langen Pendelns umgeht, bis zu 3 Stunden scheinen ja vertretbar. Das kenne ich aus meiner Zeit nicht, da war aber auch noch Wehrpflicht und die wehrpflichtigen Soldaten hatten eh eine Stube. Zusätzlich hatte zumindest bei uns auch jeder Dienstgrad ein Bett und einen Spind. Auch diejenigen die in der Nähe wohnten, auch wenn dann mehrere Dienstgrade z.b. mit Portepee eine Bude zusammen hatten. Sogar der Chef und der Spieß hatten zusammen eine Stube, auch wenn die kaum da geschlafen haben. Der Vorteil ist ja, dass man seine gesamte Bekleidung und Ausrüstung kurzfristig verfügbar hat und vor allem, dass man nach langen Diensten und ggf. bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht mehr heim fahren muss. Angenommen eine Übung ist bis 23:00 Uhr angesetzt und dauert dann doch länger, schickt man die Soldaten Nachts um 00:00 Uhr übermüdet im Schneetreiben noch nach Hause und am nächsten Tag geht es um 7:00 Uhr weiter? Da wäre ich früher als Vorgesetzter auf die Barrikaden. Wenn die Soldaten aber zumindest keinen Spind haben, müssten sie ja aber vielleicht nach Hause um ggf. Bekleideung und/oder Ausrüstung für den nächsten Tag zu holen. Ich persönlich bin der Meinung, dass es die Fürsorgepflicht gebietet jedem zumindest eine Schlafmöglichkeit anzubieten, auch wenn das eine vollbelegte 8 Mann Stube oder so ist. Evtl. könnte man dann den Soldaten die eigentlich nicht in der Kaserne wohnen für die Nutzung was vom TG abziehen oder so. Aber dass einem Soldaten kein Bett in der Kaserne zur Verfügung steht ist glaube ich im internationalen Vergleich ziemlich exotisch.Von Alarmübungen etc. mal ganz zu schweigen, ich denke das wird es dann so nicht mehr geben.

WES
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KlausP

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #12 am: 01. März 2021, 09:48:11 »

Jedem Soldaten steht in der dienstlichen Unterkunft ein Spind zu, somit sollte sich die Frage über die Aufbewahrung der dienstlichen Bekleidung und Ausrüstung außerhalb der Unterkunft gar nicht stellen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WES

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #13 am: 01. August 2021, 09:28:13 »

Hallo,

bei meiner Bewerbung hat sich jetzt nach etwas coronabedingter Warterei wieder etwas getan. Ich habe erfahren, dass meine geplante Stelle, die eigentlich eine Fachdienststelle ist, in Zukunft umgewandelt wird in Truppendienst. Daher wird mir wahrscheinlich die Berufserfahrung nicht für die Erfahrungsstufen angerechnet, ich solle nicht damit rechnen. Damit also keine Einstellung mit höherem Dienstgrad und auch keine höhere Erfahrungsstufe, wie beides vom Karrierebüro in Aussicht gestellt. Das mit dem Dienstgrad war mir mittlerweile ja schon klar, das mit den Erfahrungsstufen ist jetzt aber schon eine Enttäuschung. Habt ihr vielleicht Erfahrung mit sowas, ob ich realistische Chancen auf eine Anerkennung haben könnte? Und wann evtl. die Beförderung zum Hauptfeldwebel anstehen könnte? Ich habe jetzt schon gelesen, dass es auf einer DPäk Stelle auf die ich erstmal bis zur Umwandlung komme eher schwer werden würde und es eine gewisse Stehzeit geben kann. Theoretisch habe ich ja die 8 Jahre Vordienstzeit schon über die erste Dienstzeit erreicht und wäre dann für mehr als 12 Jahre verpflichtet. Leider liegen die Aussichten durch das Karrierebüro und die Realität doch mittlerweile sehr weit auseinander, was es finanziell schon schwierig machen würde, der Posten an sich sie weiterhin sehr interessant.

Grüße an alle hier
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wolverine

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Antw:Einstufung und Dienstgrad bei Wiedereinsteller
« Antwort #14 am: 01. August 2021, 09:40:25 »

War nicht schon klar, dass keine Einstellung im höheren Dienstgrad erfolgt und das am nicht vorhandenen Meistertitel liegt?
Auf jeden Fall eine Einstellung mit dem alten Dienstgrad.
Zitat
Einen Meistertitel habe ich nicht,
Damit keine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
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