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Autor Thema: Verpflichtungsprämie  (Gelesen 2410 mal)

Geizhals

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Verpflichtungsprämie
« am: 25. Februar 2021, 09:53:26 »

Guten Morgen Kameraden,
hier hat mit Sicherheit doch jemand schon seine SaZ12 Verpflichtungsprämie ausgezahlt bekommen.
Kann hier jemand aus Erfahrung erzählen wie viel von den 12.000€ in Steuerklasse 1 ca. übrig bleibt ?

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BulleMölders

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #1 am: 26. Februar 2021, 07:41:46 »

Steuern sind immer von den jeweiligen persönlichen Lebensumständen abhängig. Deshalb ist auf die Frage eine auch nur halbwegs belastbare Antwort nicht möglich.
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Jay-C

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #2 am: 26. Februar 2021, 07:55:58 »

Es lässt sich trotzdem unter Beachtung der selben ausrechnen.
Wenn man das nicht komplett händig per Gesetz machen will hilft z. B. der offizielle Steuerrechner des BMF:
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2021/eingabeformfb2021.xhtml

Eine Verpflichtungsprämie dürfte wohl zu den außerordentlichen Einkünften zählen. In dem Fall noch beachten, das sie der sogenannten "Fünftelregelung" nach § 34 EStG unterliegt.
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Rekrut84

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #3 am: 26. Februar 2021, 08:02:08 »

Zumal die Prämie in der Regel nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern entsprechend der stufenweisen Festsetzung ihrer Dienstzeit.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #4 am: 26. Februar 2021, 08:14:02 »

Zumal die Prämie in der Regel nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern entsprechend der stufenweisen Festsetzung ihrer Dienstzeit.
Das gilt nur für Prämien vor 2020, mit der Reform des BBesG wird die Summe nunmehr erst bei tatsächlicher DP-Besetzung ausbezahlt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Rekrut84

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #5 am: 26. Februar 2021, 08:29:57 »

Ahhh wieder was gelernt. Danke für die Info
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BulleMölders

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #6 am: 26. Februar 2021, 08:41:08 »

In einer Summe, da freut sich der Fiscus, bleibt mehr für ihn!
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Thomi35

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #7 am: 26. Februar 2021, 18:04:50 »

Aufgrund der o. a. Fünftel-Regelung ist die Progression etwas abgemildert.

Beispielrechnung: Ich gehe einmal von einem normalen zu versteuernden Einkommen von 30.000 EUR im Jahr, aus (also keine Splittingtabelle), dann ergibt sich bei einer Prämie von 10.000 EUR folgendes:

Normale Jahressteuer ohne Prämie: 5.091 €
Jahressteuer ohne Fünftelregelung: 8.333 € (+3.242 €)
Jahressteuer mit Fünftelregelung:   8.166 € (+3.075 €, „Ersparnis“ 167 €)

In diesem Beispiel blieben also 6.925 € von der Prämie über.

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