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Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.

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Panzerschieber:
Guten Morgen,

ich habe mich vor über einem Jahr aufgrund eines Härtefalles Heimatnah versetzen lassen.
Grund: Mein Sohn ist Autist und das Ganze leider in Form eines äußerst schwierigen Falls.

Nun hat man mich für eine Einsatzähnliche Verpflichtung eingeplant.
Ich hab meinen TE-Fhr daran erinnert, dass ich aufgrund dieser Thematik nicht mehr in Einsätze gehen kann. Ärztliche/Psychologische Empfehlung wurde zwecks Versetzung seinerzeit eingereicht.

In meiner alten Kompanie war das kein Problem.
Hier bekommste den dummen Spruch, dass es mein Job ist und ich mich nicht so anstellen soll. Wow, muss erstmal Schlucken.
Mit nunmehr 38 Jahren, über 10 Dienstjahren, 3 Einsätzen mit jeweils 2en über 6 Monate, und zig Übungsplätzen muss man sich sowas anhören?
Job hin oder her, von mir aus verkürzte ich, dass ist aber auch wieder nicht gewollt.
Es hat sich wieder mal bestätigt, daß Familie und Dienst bei vielen noch nicht für Verständnis sorgt.
Vergebt mir die Emotionen, aber mein Hamster ist nicht krank, sondern mein Kind hat ne Anerkannte nicht leicht zu nehmende Krankheit.

Es ist ja nicht, dass man nicht will. Es geht einfach nicht mehr.

dunstig:
So sehr ich Ihre Situation nachvollziehen kann, aber: Mit einem anonymen Post in einem privaten Internetforum sorgt man nicht dafür, dass sich die Situation ändert. Auch der Verweis auf Lebensjahre, Dienstjahre oder Einsätze erschließt sich mir nicht. Was hat das für die Bundeswehr geleistete mit dem Problem zu tun? Das Problem ist ja kein systemisches von der Bundeswehr verursachtes, sondern bei Ihnen vor Ort in der Einheit an einzelnen Personen festzumachen.

Also Beschwerde einreichen und abwarten wie entschieden wird.

Ansonsten kann man auch einfach mal anerkennen, dass die Bundeswehr viel mehr tut, als das die meisten zivilen Arbeitgeber vermögen und nicht immer in pauschale Urteile abdriften, nur weil einzelne Personen punktuell Probleme verursachen. Gerade im Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. In dem Konzern, in dem ich hier mitarbeite, würde es so etwas wie eine Härtefallregelung überhaupt nicht geben. Da könnte man kündigen und sich heimatnah eine andere deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit suchen.

F_K:
Der erste Schritt wäre doch überhaupt festzustellen, ob ein Härtefall dazu berechtigt, nicht für Einsätze / einsatzgleiche Verpflichtungen eingeplant zu werden, oder nicht?

(Ich kenne da die Regelungen nicht).

Dann könnte man prüfen, ob es Kameraden gibt, die lieber / statt einem selber gehen würden - und entsprechende Vorschläge machen.

Just my 2 cents ...

Ralf:
Und bitte bei einem Namen bleiben, ansonsten lösche ich die unterschiedlichen Beiträge.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67865.msg709397.html#msg709397

dunstig:
Ich hab’s schon fast vermutet. Der unterschwellige Ton und die zeitliche Nähe ließen den Schluss nahe. Danke Ralf für die Bestätigung.

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