Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 17:36:25
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: TG und innerhalb der Stadt umziehen?  (Gelesen 921 mal)

M.Michael

  • Gast
TG und innerhalb der Stadt umziehen?
« am: 14. April 2021, 07:52:29 »

Kann mir jemand zum TG etwas sagen?

Es ist so, dass ich seit ca. 2 Jahren bei der Bundeswehr bin. Seit der Grundausbildung und den Lehrgängen bekomme ich TG 3. Ich wohne seit ca. 5 Jahren (schon vor der Bundeswehr) in meiner Wohnung und Sie wurde soweit ich weis, auch anerkannt. Die UKW ist bei mir noch in Klärung (wieso und warum, weis ich nicht). Ich wohne gute 75km von der Kaserne.

Nun ist meine Frage: Meine Partnerin sowie ich selber möchte jetzt gerne innerhalb meiner Stadt Umziehen. Darf ich das einfach so oder bekomme ich dann keine TG mehr?
Gespeichert

Papermonster

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 94
Antw:TG und innerhalb der Stadt umziehen?
« Antwort #1 am: 14. April 2021, 18:32:09 »

"Soweit ich weiss...." ist immer ein schlechter Ratgeber. Wenn Ihre Wohnung anerkannt worden ist, haben Sie auch ein Schriftstück darüber bekommen. Falls diesem so ist:

Normalerweise bekommen Sie TG nach §3, da Sie vorher TG Empfänger waren, dies auch weiterhin (Hierbei aber Entfernung zum Dienstort beachten), vllt. kommt auch §6 in Frage. Hier können bestimmt besser informierte Kameraden helfen. Ihren Umzug müssen Sie natürlich melden (bezieht sich auf die Formulierung "einfach so").
Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit dem TravelManagment in Verbindung setzen.

Was die Klärung der Umzugskostenvergütung (UKV) angeht, wage ich mal einen Schuss ins Blaue, und behaupte, es ist in Klärung, da bei Ihnen evtl. die Überführung in das neue UKV-Recht ansteht, was normalerweise schon im letzten Jahr erfolgen sollte.

MkG
Gespeichert
Bin für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge immer empfänglich.

Kritik ist ein Zeichen der Achtung. Wen ich nicht achte, lasse ich links liegen.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:TG und innerhalb der Stadt umziehen?
« Antwort #2 am: 15. April 2021, 15:10:13 »

Zur Ergänzung

Ja, dass geht

Verheiratet
Es genügt Vorlage des Mietvertrages beim Pers

Ledig
Vorlage Mietvertrag beim Pers
und
Beantragung Anerkennung beim BAPersBw
Pers weiß, was dafür noch benötigt wird

Und
Das TG nach Umzug wird max. so hoch sein, wie das vor dem Umzug.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de