Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 02:37:57
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Auflösung Orgbereiche  (Gelesen 14758 mal)

WirdMaHellImHals

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 314
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #45 am: 05. Mai 2021, 17:13:24 »

Die Behandlung ziviler Patienten in den BwKen erfolgt sicher auch nicht völlig uneigennützig, nur um der Gesundheit der Patienten willen, sondern tatsächlich auch um Einnehmen zu generieren.

Waren Sie schon einmal auf der Behandlerseite und können ein BwKrhs und ein ziviles Krankenhaus vergleichen? Ihnen sei versichert, dass die BwKrhs eine Menge tun, zum Beispiel die Aus- und Fortbildung der dort beschäftigten Ärzte, Sanitäter und Krankenpfleger um diese auf hohem Niveau einsatzbereit zu halten. Was ein BwKrhs aber auf keinen Fall macht sind schwarze Zahlen zu generieren. Das macht man nur über Eingriffe in einer hohen Schlagzahl, wie sie an BwKs nicht stattfinden.
Moderator informieren   Gespeichert

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.020
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #46 am: 05. Mai 2021, 17:46:46 »

Das ist wirklich das Letzte worauf ein BWK achtet. Finde ich aber auch gut. So kann man den Patienten ungeachtet des Budgets einfach helfen und die Medizin betreiben auf die jedes zivile KH neidisch wäre (zumindest budgettechnisch gesehen).
Moderator informieren   Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.522
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #47 am: 05. Mai 2021, 20:43:24 »

Moderator informieren   Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schlangenoffizier

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #48 am: 06. Mai 2021, 09:05:21 »


@Schlangenoffizier ... ich möchte Sie ja ungern aus den Träumen reißen, dass die medizinische Versorgung innerhalb der Truppe sich am hehren Ethos der bestmöglichen Versorgung orientiert. Dann nämlich, würde es nicht eine Menge unbesetzter Arztstellen bei den San(St)Offz Arzt/Zahnarzt geben. Die meisten offen Stellen gibt es, soweit man den Ausführungen von Frau Dr. Högl und ihren Amtsvorgängern glauben darf, nämlich in der unmittelbaren Patientenversorgung.
Außerdem unterhält das BAPersBw eine Stelle, die sich nur damit beschäftigt, von vorzeitig ausgeschiedenen San(St)Offz, entsprechend Ausbildungskosten etc. zurückzufordern. Diese Ärzte werden zum Teil sicherlich lieber eine Karriere am Krankenhaus oder in der Niederlassung anstreben.

Die Behandlung ziviler Patienten in den BwKen erfolgt sicher auch nicht völlig uneigennützig, nur um der Gesundheit der Patienten willen, sondern tatsächlich auch um Einnehmen zu generieren.

@christoph1972

Ich glaube kaum, dass ich ein Träumer bin, sondern dass ich einen sehr realistischen Blick auf die Systeme habe.

Natürlich gibt es unbesetzte Stellen für Sanitätsoffiziere, da es in Deutschland zwar keinen Mangel an Medizinstudenten, aber an Ärzten gibt. Die Ärzte, die sich nach ihrer Ausbildung entschließen, in Deutschland zu arbeiten, können sich ihre Stelle aussuchen, da ist die Option einer ständigen Versetzbarkeit im gesamten Bundesgebiet wohl ähnlich unattraktiv wie die Vergütung. Kassenarztsitze werden einem Jahr heutzutage quasi nach geworfen und Krankenhäuser reißen sich um Ärzte, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, finden diese aber in der Regel nicht. Mit anderen Worten, als Arzt kann man sich in Deutschland seinen Job wahrlich aussuchen.

Theoretisch könnte die Bundeswehr hier die Attraktivität für Ärzte erhöhen, das stößt im Rahmen der Besoldungsordnung allerdings auf Schwierigkeiten und die Aufgabe der Option zur Versetzung würde es vermutlich verunmöglichen, die Stellen von Truppenärzten in irgendwelchen Dorfkasernen, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, zu besetzen.

Ich glaube kaum, dass der Sanitätsdienst die Kameraden den Ärztemangel spüren lässt. Wenn kein Arzt da ist, wird man eben hingefahren, wenn kein Facharzt da ist, wird man eben woanders zu einem Facharzt gefahren, ganz bequem mit dem KvD und das alles während der Dienstzeit. Welcher Arbeitgeber sonst tut so etwas?

Dass die Bundeswehr von den Abbrechern die Ausbildungskosten zurückfordert ist nicht nur legitim, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber dem, der die Ausbildung bezahlt hat, nämlich dem Steuerzahler. Natürlich hätte ich auch gerne während meines Studiums das Gehalt eines Fahnenjunkers, dann eines Oberfähnrich und zuletzt eines Leutnants bekommen. Die Option, nach dem Studium meine Karriere nicht frei steuern zu können und jederzeit wohin auch immer versetzt zu werden, hat mich allerdings abgeschreckt, deshalb habe ich zivil studiert. Das bedeutete kein Gehalt machen, sondern nebenbei Nachtwachen im Krankenhaus machen. Natürlich kann ich es verstehen, wenn sich ein junger Mensch in seiner Lebensplanung verschätzt. Es ist aber nun einmal so, dass die Bundeswehr das Studium mit der Maßgabe finanziert, dass man die Kosten nachträglich abdient. Und da muss man sich natürlich dann überlegen, ob man zu seiner Vereinbarung steht und sie ein Held, oder ob man sie lösen möchte und dann einen entsprechenden Schadensersatz leistet. Ich denke, dass es gegenüber all denen, die ihr Studium selbst finanziert haben, legitim. Dass man sich seinen Arbeitsplatz nicht selbst aussuchen kann, ist das, was für den Sanitätsoffizier und natürlich auch für jeden anderen Soldaten blöd ist. Ansonsten kann man sich bei der Bundeswehr wohl über die Arbeitszeiten, die Anforderungen und die Förderung, die man erhält, kaum beschweren. Die Motivation, die Bundeswehr wieder zu verlassen, dürfte wohl vor allem darin bestehen, gemeinsam mit dem Lebenspartner den Wohnort selbst wählen zu wollen.

Was die Behandlung zu vieler Patienten an den Bundeswehrkrankenhäuser in angeht, kann ich Ihnen definitiv sagen, dass, sollte die Behandlung ziviler Patienten als Einnahmequelle gedacht sein, dieses Ziel dann ausgesprochen dilettantisch verfolgt wird. Im stationären Bereich wird weder was die Liegedauer noch was die Qualität der Behandlung angeht gespart, die Fließband Abfertigung ala Helios, die man aber ebenso in berufsgenossenschaftlichen Kliniken, Knappschaftskrankenhäusern und den inzwischen völlig verkommerzialisierten verbliebenen kirchlichen Häusern vorfindet, gibt es nicht. Im ambulanten Bereich werden Patienten versorgt und wenn medizinisch nötig immer wieder einbestellt, obwohl klar ist, dass eine Vergütung durch die Krankenkassen nicht erfolgen wird. Als Kassenarzt, der aber auch schon für die DRG-Abrechnung in der Klinik verantwortlich gewesen ist, bin ich auf meinem Beorderungsposten diesbezüglich schon mehrfach zusammengezuckt. Mein Eindruck ist eher, dass der Bund hier das marode System der gesetzlichen Krankenversicherung substituiert, weniger mit der Intention, die Versorgung zu verbessern, denn die Bundeswehrkrankenhäuser wirken ja nur punktuell, als vielmehr das Ansehen der Bundeswehr in der Bevölkerung zu stärken, was bei den begeisterten und dankbaren Patienten ja auch durchaus gelingt.



« Letzte Änderung: 06. Mai 2021, 09:07:00 von Ralf »
Moderator informieren   Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #49 am: 06. Mai 2021, 19:51:05 »

Nachdem das KdoSanDst derzeit in Schockstarre verfallen ist, machen sich berechtigterweise die überflüssigsten SanStOffz dieser Armee Sorgen um ihre berufliche Zukunft ;)

Meiner Ansicht nach krankt es nicht am Ansehen in der Truppe, nicht an den Qualitäten der verschieden gelagerten Versorgungsstufen, sondern an der überbordenden, spätrömisch dekadenten Führung mitsamt seinem abgehobenen Apparat, der den Blick aufs Wesentliche vor Jahren schon verloren hat.

Beispiele aus dem tgl. Leben:
- Eine Präventivkur zu beantragen, nach einem Einsatz, beruht nach wie vor auf nem Formular aus den 70ern, was akribisch mit sinnfreien Angaben ausgefüllt werden muss. Dann wird von unserer Heilfürsorge über das zuständige SanUstgZ nach Diez zum KdoRegSanUstg geschickt. Die finden einen Kommafehler oder ein fälschlicherweise groß geschriebenes Wort und senden das auf dem Wege zurück... für was? Eine Maßnahme, die dem Soldaten nach dem Einsatz zusteht, die somit in jedem Falle genehmigt werden muss. Das ist pure Gängelei und, wenn ihr mich fragt, nur zur Schaffung von A9z und A15 DP in diesen "Ämtern" nötig.
- Ein Soldat benötigt eine spezielle Therapie und/oder ein spezielles Hilfsmittel. Ich schreibe dazu eine Stellungnahme, ein Facharzt der Bundeswehr befürwortet das Ansinnen, sende das über SanUZ an KdoRegSan, hier befassen sich mehrere Wochen zwei A15 und ein A16 mit dem "Antrag". Es dauert Monate. Dann kommt der ANtrag zurück, ich freue mich bereits, dann muss ich lesen "Da der Facharztbefund nunmehr älter als 6 Monate ist, bitte ich um die erneute Vorstellung beim Facharzt".
uswusf....

Es ist einfach nur noch frustrierend...

Und das betrifft nur meinen kleinen Bereich; aus vielen SanVersZ höre ich tgl. gleiche Storys...

Was die jetzt während der Pandemie aufgrund der nicht klaren Zuständigkeiten alles verbockt haben und wo man sich immer noch nicht einig ist und wieviel wir derzeit bar jeder niedergeschriebenen Befehlslage aus der Logik heraus tun, vermag ich nichtmal mehr kurz zusammenzufassen.

DAS ist das, was beim Bedarfsträger ankommt.
Moderator informieren   Gespeichert

Schlangenoffizier

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #50 am: 06. Mai 2021, 22:39:00 »

Das klingt in der Tat ernüchternd. Schlimmer als die Verweigerungshaltung von gesetzlichen Krankenversicherungen kann es aber eigentlich auch nicht sein.
Moderator informieren   Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #51 am: 07. Mai 2021, 23:36:27 »

Das klingt in der Tat ernüchternd. Schlimmer als die Verweigerungshaltung von gesetzlichen Krankenversicherungen kann es aber eigentlich auch nicht sein.
Da entscheidet in der Regel eine automatisierte Prüfroutine über Standardfälle. Stimmt bei einem Hilfsmittel mit den vorgegebenen ICD-Diagnosen überein, ist es im vorgegebenen Preisrahmen, wird das Hilfsmittel genehmigt.
Immer kritisch wird es dann, wenn die Diagnose für das Programm nicht schlüssig ist, der Sachbearbeiter lieber ablehnt statt genehmigt, weil abgelehnt=keine Ausgaben. Keine Ausgaben sind in Zeiten eines überbordenden Controllings immer besser, als Ausgaben die bei Prüfungen durch das zuständige Bundesamt moniert werden.
Über Heilmittel äußere ich mich lieber nicht. Die korrekte (Erst-) Verordnung ist ja schon ein Akt für sich, eine Wiederholungsverordnung ein Begründungsdrama und die zur Verfügung stehenden Budgets ein Witz.
Wenn ich aber lese, dass ein total veraltetes Formular für eine Antragsleistung benutzt wird, die bei Vorliegen der Voraussetzungen eine gebundene Entscheidung i. S. einer Genehmigung erfordert, dann passt das schon, zu einer gewissen kollektiven Verantwortungslosigkeit, die dann zu kleineren und größeren Skandalen führt.
Ich sitze hinter einem Schreibtisch und beschäftige mich mit Haushaltsangelegenheiten meines Referates als SB. Für die Beauftragungen externer Dienstleister gibt es einen standardisierten Vergabevermerk, weil sich die Entscheidung diverse Male mit unterschiedlichen Beträgen und Auftragnehmern wiederholt.
Es werden mehrere Stellen außerhalb meines Referates mit Freigabebitten in Papier und elektronischer Form (SASPF) beglückt und das Ganze noch in einer Tabelle erfasst, damit der Anschein einer Bevorzugung einzelner Dienstleister ja vermieden wird.
Grundsätzlich wäre es aber möglich, sich diesen ganzen Vergabeprozess zu ersparen, wenn ein entsprechendes Gesetz geändert werden würde, was den Einsatz dieser speziellen Dienstleister einfordert und die im Wesentlichen eh das Vertreten, was durch das "Amt" vorgegeben wird. Die entsprechenden Beamten könnten das qua Ihrer Ausbildung nämlich selbst erledigen.
In komplexen Verfahren kann ich ja verstehen, dass man dann auf externe Expertise zurückgreift, weil hoher Rechercheaufwand, endlose Schriftsätze und entsprechend Erfahrung vorhanden ist ... aber in der Masse könnte das, das eigene Personal erledigen.
Moderator informieren   Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

FoxtrotUniform

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.532
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #52 am: 08. Mai 2021, 18:44:55 »

Nun spricht man von einem weiteren Führungskommando für das Inland. Wenn man sich die Struktur des EinsFüKdoBw anschaut, begegne ich diesem Vorhaben einer gesunden Portion Skepsis.
Ebenso erscheint es für die Stäbe immer anstrengender die Generale zu unterrichten, denn - zumindest in der Luftwaffe - bringt jeder neue Ansprüche zum Meldewesen und neue Lagen ein, Entscheidungen werden aber nicht getroffen.
Moderator informieren   Gespeichert
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

  • Gast
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #53 am: 08. Mai 2021, 20:40:34 »

Noch mehr Kommandos... meine Güte...
Noch mehr A16, B3, B6
Moderator informieren   Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.751
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #54 am: 09. Mai 2021, 17:09:50 »

Nun spricht man von einem weiteren Führungskommando für das Inland.

Aus dem folgenden Artikel:

"...Nach Plänen des Verteidigungsministeriums soll es künftig nur noch zwei Führungskommandos geben - für das Ausland und das Inland..."


https://www.dbwv.de/ticker-zurueck-zur-startseite/problemfall-bundeswehr-ruf-nach-reform-aus-verband-und-truppe
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bumblebee

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 271
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #55 am: 09. Mai 2021, 20:16:29 »

Führungskommando = Kommando (wie Kommando Hubschrauber)?

Moderator informieren   Gespeichert

Lidius

  • Gast
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #56 am: 09. Mai 2021, 20:39:50 »

Führungskommando = Kommando (wie Kommando Hubschrauber)?

Wie Einsatzführungskommando, bloss halt fürs Inland.

Das dürfte dann auf ein aufgebohrtes KdoTA hinauslaufen.
Moderator informieren   Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.027
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #57 am: 10. Mai 2021, 05:53:31 »

Führungskommando = Kommando (wie Kommando Hubschrauber)?
Nein, das ist schon etwas anderes als sog. FähigkeitsKdo; Kdo Hschr ist dem KdoH unterstellt, das wiederum dem BMVg unterstellt ist.  Das EinsFüKdo ist eine direkt dem BMVg nachgeordnete DstSt. Ein Zugriff darauf erfolgt ohne Mitbestimmung der Insp.
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

VeggieBurger

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 146
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #58 am: 10. Mai 2021, 05:57:48 »

Mich würde interessieren, welche Kommandos genau im Artikel gemeint sind.
Kdo H, Kdo Lw, etc.?

Moderator informieren   Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.027
Antw:Auflösung Orgbereiche
« Antwort #59 am: 10. Mai 2021, 06:11:58 »

Dau steht doch hier bereits einiges: Dem EinsFüKdo und einem LV/BV-Kdo.
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de