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Kinderbetreuung - Vater aber nicht sorgeberechtigt

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Falo81:
Hallo zusammen!
Ich erhoffe mir hier von Euch etwas Hilfe, da ich mich mit dem "Arbeitsrecht" in der Bundeswehr nicht genau auskenne, wenn es um das Thema Kindkrank oder Kinderbetreuung geht.

Eine Kollegin wohnt mit ihrem Freund und ihrer Tochter in einer gemeinsamen Wohung. Ihr Freund ist gleichzeitig der Vater, aber nicht sorgeberechtigt. Sie ist alleine sorgeberechtigt für ihre Tochter. Ihr Freund ist in Bayern stationiert und derzeit in einem Coronazentrum eingesetzt und kommt nur an den Wochenenden nach Hause.

Wenn die Tochter krank ist oder nicht in die Kita kann, muss diese von ihr seit Monaten betreut werden, was auch bei "Kind krank" natürlich dazu führt, dass die Mutter nicht arbeiten gehen kann und daher sich krank schreiben lässt.Auf die Frage hin, warum nicht auch ihr Freund die "Kind krank" Tage nimmt, sagte sie zu mir, dass es nicht geht, da er nicht Sorgeberchtigt ist und er nur 5 Tage von der BW erhält.

Hier meine Frage:  Muss der Vater auch der Sorgeberechtigte sein, um die Kindkrank Tage zu erhalten oder reicht es aus, wenn sie in einem Haushalt leben? Ich hatte hier im Forum auch schon gelesen, dass die BW weitere Möglichkeiten bei diesem Thema im Bezug auf Freitstellingen bietet. Könnt Ihr mir hier helfen? Wie kann der Vater noch die Mutter bei dieser Betreuung unterstützen?

stclv:
Wenn der Vater zu Hause bleiben muss um sich um das Kind zu sorgen ist das Sorgerecht genau der richtige Begriff.

Hier nachlesen https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/sonderurlaub-fuer-krankes-kind-kann-endlich-uebertragen-werden

Also direkt Jugendamt nach den nötigen Schritten fragen.

So schlimm ist das nicht.

bayern bazi:
ansonstn nur Leuten die sprechen kann geholfen werden

der DV (Chef) hat auch einige Möglichkeiten da zu unterstützen - also mal mit ihm sprechen ;)

Falo81:
Danke für die Info. Das bedeutet, dass jemand, der das Sorgerecht nicht hat, (wie in diesem Fall), rechtlich keine Möglichkeit hat Kindkrank zu nehmen oder sich freistellen zu lassen wenn es um die Kinderbetreuung geht? Ich denke hier an §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der vorsieht , dass ein Arbeitnehmer, der "ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird" – dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes –, von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Ist das dann sozusagen Kulanz?  ICh hatte gelesen, dass es im Soldatengesetz auch noch einige Möglichkeiten gibt. Gelten die nur bei eigenen Kindern, zu denen ein Sorgerecht besteht?

F_K:
Ein Soldat ist KEIN Arbeitnehmer - BGB 616 "gilt" also nicht.

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