https://www.bmvg.de/resource/blob/5061250/af8d90996926831bf6878921613338b5/20210427-dl-referentenentwurf-verordnung-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften-data.pdfWürde gerne hier eine diskussion starten üder den Entwurf der neuen SLV.
Da die SLV sehr viele Bereiche behandelt ist hier ein erhöhtes Diskussionsbedarf.
Den Link habe ich aufgrund des Threads "Wegfall der Altersgrenze" erhalten und habe mich entschlossen ein eigenen Thread zu eröffnen.
Da mich das Thema sehr interessiert und vorallem ich als sehr wichtig einschätze.
Für mich Persönlich ist der Bereich Seiteneinstieg (SE) §25 sehr relevant.
Interessant ist der neue Teil SLV(2021) §6, dass es erlaubt einen Einstieg in die Bw zu erhalten mit der zusicherung BS zu werden.
Speziell im Bereich SE ein sehr großes Thema. Ich selbst bin einer und kenne einige SE die den BS anstreben.
Werden auf grund dessen, dass die Zusicherung der BS von anfang an statt gegeben werden. Die Anforderungen an die "normal" BS bewerben dann höher geschraubt?
Da der Bedraf, von vornerein schon gedckt wird.
Habe bis jetzt leider den Sprung noch nicht geschafft, liegt auch daran, dass ich erst dieses Jahr meine Anlassbeurteilung erhalten habe und mich mit dieser in diesem Durchgang bewerben möchte.
Bevor hier muniert wird, warum man sich mit der Anlassbeurteilung bewerben darf --> Grund abgeschlossens Technisches Studium
Interessant finde ich den Teil bezüglich den Beförderungen von SE in der gültigen SLV §25 (6).
Diese wurden im neuen Sytsem überarbeitet, da ich auch persönlich diese Beförderungszeiten als sehr fragwürdig fand.
Bsp.: Einstellung Hptm --> Beförderung zum Major nach 2 Jahren und 6 Monaten
möglichWie denkt ihr darüber?
Welche Änderungen haben sich für euch als wichtig herausgestellt?