Ohne jetzt die Vorschriften zur Hand oder detailliert im Kopf zu haben gehe ich mal von folgender Konstellation aus:
Um die Module NSAK schießen zu dürfen ist Voraussetzung Übung X (NSAK) ODER Übung Y (alt). Bei Ihrem Schießvorhaben wurde die Übung X (Voraussetzung) scheinbar nicht geschossen weil man davon ausgegangen ist, dass die heutzutage eh jeder schonmal absolviert hat (Grundausbildung, Umschulung,...).
Da Sie keinen Nachweis für Übung X oder Y haben, hätte der Leitende Sie von vornherein gar nicht mitschießen lassen dürfen (Prüfung Schießbuch/Voraussetzungen vor dem Schießen).
Wenn jetzt die Eintragung der neu geschossenen Übungen ins Schießbuch erfolgen würde, dann würden die fehlenden Voraussetzungen bei einer späteren Überprüfung evtl. auffallen und dem Leitenden auf die Füße rasseln.
Lassen Sie sich sagen, welche Übungen (alt) Voraussetzung für die Teilnahme am Schießen (neu) sind und schreiben Sie eine dienstliche Erklärung genau diese Übungen in der Vordienstzeit geschossen zu haben. Die haben Sie in der Vordienstzeit garantiert geschossen, auch wenn Sie das im Detail nicht wissen...wer erinnert sich schon genau welchen Namen eine Schießübung vor 15 Jahren hatte...