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Versetzungsantrag Probleme mit Vorgesetzten

Begonnen von Saskia.cy, 17. Juni 2021, 20:50:18

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Saskia.cy

Und ob Chance oder nicht, es ist uns wichtig, dass der Antrag bearbeitet wird, geprüft wird und dann auch ggf. die Ablehnung erfolgt. Aber den Werdegang wie er gerade ist, möchten wir nicht hinnehmen. Wir suchen nur dringend Ratschläge, welche Rechte man in so einer Situation überhaupt hat und wie abseits sich Spieß und Chef hier verhalten, worauf man sich berufen kann, welche Begründungen man liefern könnte .. denn das Wissen aus diesem Forum ist und bleibt unersetzlich und ist unfassbar hilfreich

Creator6033

Ein Versetzungsantrag bekommt immer eine schriftliche Reaktion und in der stehen auch die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
Lassen Sie sich bitte die schriftliche Begründung von Ihrem Partner zeigen. Inzwischen glaube ich Ihr Partner ist nicht ganz ehrlich zu Ihnen.
04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

KlausP

Das zieht sich hier im Forum schon seit November 2020 hin. Da haben Sie schon Antworten und Ratschläge zu weiteren Möglichkeiten bekommen und dann im April 2021 nochmals. Und passiert ist NICHTS seitens Ihres Freundes, noch nicht mal eine Beschwerde von ihm. Dann scheint es ja nicht wirklich wichtig zu sein.

Also ich bin hier raus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Saskia.cy

Die schriftliche Reaktion habe ich genannt, das war eine Zwischeninformation seines Standortes in welcher die Aufhebung meiner ärztlichen Schweigepflicht gefordert war, damit der Antrag überhaupt erst weiter bearbeitet wird, dieser ist ja noch nicht einmal an Köln gesendet worden.
Die Beschwerde in schriftlicher Form versuchen wir aus Sorge vor Konsequenzen so lang wie möglich zu umgehen, damit er keine Nachteile daraus sieht. Was die Vorschriften sagen und was am Ende die Personen in der jeweiligen Position daraus machen, sieht man ja hier. Der Oberstleutnant hatte ihm in diesem Fall auch ausdrücklich zugestimmt und auf den Personalrat verwiesen und nicht auf eine Beschwerde, da dies den Spieß verärgern könnte. Der Zugführer sagt ebenfalls, dass wenn er die Themen ansprechen wird, der Chef ,,durch die Decke gehen" wird. Das klingt einem dann auch einfach nicht geheuer. Er muss noch 6 Jahre an dem Standort verbringen wenn die Versetzung nicht funktioniert. Ich finde es nicht verkehrt, erst einmal zu versuchen andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Saskia.cy

Verstehe ich das richtig, dass keiner hier bisher im beschriebenen Fall ein fehlerhaftes Verhalten der Vorgesetzten erkennt?

Creator6033

Sie schreiben hier nur Hörensagen von Ihrem Partner. Vorgesetzte und Ihr Partner können labern wie sie wollen.
Es zählt nur der Bescheid. Alles andere ist Schall im Rauch.
Nochmal, lassen Sie sich schriftliche Bescheide mit Wiederrufs Belehrung von Ihrem Partner vorlegen.

Alles andere ist Blödsinn.

Auf einen schriftlichen Antrag folgt ein schriftlicher Bescheid mit Belehrung über die rechtlichen Möglichkeiten sich zu wehren.
Wenn euch der schriftliche Bescheid nicht passt, dann eine schriftliche begründete Beschwerde schreiben.

Dann gibt es wieder einen schriftlichen Bescheid.

Welchen Bescheid haben Sie denn bisher gelesen?  Keinen, dann verarscht Sie ihr Partner. Jetzt verstanden?
#
04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

Creator6033

Der Vorgesetzte gibt nur eine Stellungnahme ab. Die Entscheidung trifft das Bundesamt Personalwesen der Bundeswehr unabhängig von Spiess oder Kompaniechef.
04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

BulleMölders

Ich habe das so verstanden, dass der Antrag noch beim Chef liegt, weil dieser vom Antragsteller bzw. seiner Partnerin die Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht verlangt.
Die Frage ist doch, ist der Chef zu dieser Maßnahme berechtigt, ja oder nein?
Wenn ja, dann muss der Antragsteller dem nachkommen.
Wenn nein, dann überschreitet der Chef seine Kompetenzen und verzögert die Weitergabe des Antrags an die zuständige stelle unnötig.
Damit währe wohl eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den Chef gegeben.
Über diese Beschwerde entscheidet auch nicht der Chef, sondern der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte.
Und der wird dem Chef dann schon entsprechen die Leviten lesen.
Ansonsten kann auch das wieder zu einer Beschwerde führen.

Und um den Spieß würde ich mir gar keine Sorgen machen, die blasen sich immer mehr auf als sie eigentlich sind. Viel Wind um nichts, denn eine Entscheidungskompetenz in irgendeiner Form hat er nicht.

Saskia.cy

Zitat von: grande6033 am 17. Juni 2021, 23:06:33
Welchen Bescheid haben Sie denn bisher gelesen?  Keinen, dann verarscht Sie ihr Partner. Jetzt verstanden?
#
Ich weiß worauf du hinaus möchtest und wir wissen auch von seinen Kameraden, dass das der normale Werdegang WÄRE. Jedoch hat er lediglich einen Zwischenbescheid bekommen, auf dem nur die Unterlagen gefordert werden sonst wird der Antrag nicht weiter bearbeitet. Dieses Dokument ist nur von seiner Kompanie ausgestellt. Keine Belehrung, nichts. Das ist auch kein ,,Blödsinn", denn ich habe dieses Schriftstück gerade vor mir liegen. Wenn hier etwas nach Vorschriften laufen würde, hätte ich mich nicht an das Forum gewandt. Genau daran scheitert es ja.

Saskia.cy

Zitat von: BulleMölders am 18. Juni 2021, 09:02:45
Ich habe das so verstanden, dass der Antrag noch beim Chef liegt, weil dieser vom Antragsteller bzw. seiner Partnerin die Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht verlangt.
Die Frage ist doch, ist der Chef zu dieser Maßnahme berechtigt, ja oder nein?
Wenn ja, dann muss der Antragsteller dem nachkommen.
Wenn nein, dann überschreitet der Chef seine Kompetenzen und verzögert die Weitergabe des Antrags an die zuständige stelle unnötig.
Damit währe wohl eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den Chef gegeben.
Über diese Beschwerde entscheidet auch nicht der Chef, sondern der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte.
Und der wird dem Chef dann schon entsprechen die Leviten lesen.
Ansonsten kann auch das wieder zu einer Beschwerde führen.

Und um den Spieß würde ich mir gar keine Sorgen machen, die blasen sich immer mehr auf als sie eigentlich sind. Viel Wind um nichts, denn eine Entscheidungskompetenz in irgendeiner Form hat er nicht.

Du triffst den Nagel auf den Kopf, genau so ist es! Und ob der Chef dazu berechtigt ist und eine Beschwerde deshalb angebracht ist und auch Hand und Fuß hat, und nicht nur unnötigen Wind und Ärger verursacht, das versuche ich hier herauszufinden. Gezeichnet ist das Dokument jedoch vom Personalfeldwebel, in Rücksprache mit dem Chef. Danke! :)

wolverine

Und genau das macht nur Sinn, wenn es um einen Härtefallantrag geht. Dann wären Sie und Ihr Gesundheitszustand im Spiel. Ansonsten spielt das keine Rolle und ist irrelevant. Hier kann man leider nur mutmaßen weil sich kein schlüssiges Bild ergibt. Wir kennen die Anträge nicht und was dazu erzählt wurde. Ohne klare Aktenkenntnis kann man hier nicht seriös antworten.
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ulli76

Ganz einfach- wenn dein Partner deine Erkrankung als Begründung in seinem Versetzungsantrag anführt, dann wird das geprüft. Dazu braucht aber der beratende Arzt im Personalamt aussagekräftige medizinische Unterlagen von dir. Außerdem müssen ja Daten von dir erhoben und gespeichert werden. Dazu braucht man aber wiederum dein Einveständnis.
Deine medizinischen Unterlagen gehen üblicherweise in einem gesondert verschlossenen Umschlag mit dem Antrag mit.

Ich habe so eine Idee, dass der Chef genau DAS deinem Partner erklären wollte, dein Partner das aber anscheinend nicht verstanden hat.

Warum auch immer dein Asthma eine Begründung für eine heimatnahe Versetzung sein soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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