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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz  (Gelesen 1024 mal)

LwPersFw

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Da dies allgemein nicht bekannt sein dürfte:

"Nach Covid-Infektion im Auslandseinsatz: Kein Anspruch auf Unfallfürsorge, weil „keine erhöhte Ansteckungsgefahr“

https://augengeradeaus.net/2021/04/nach-covid-infektion-im-auslandseinsatz-kein-anspruch-auf-unfallfuersorge-weil-keine-erhoehte-ansteckungsgefahr/


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Andi8111

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Antw:Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz
« Antwort #1 am: 27. Juni 2021, 12:07:41 »

Man muss das wirklich ganz nüchtern sehen: Ist die reale Gefahr einer Infektion in einem Einsatzgebiet höher als bei einer gleichen Tätigkeit im Inland? Und: Wann infiziert man sich? Unter Einhaltung der allgemeinen Regeln ist eine Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Insofern ist es nur folgerichtig, darauf abzustellen, dass das Infektionsgeschehen mit dem Dienst verbunden sein muss. Sollte das nicht feststellbar sein, hat man keinen Anspruch auf Versorgung. Im Einzelfall tragisch, insgesamt aber eine nachvollziehbare Einordnung der Sachlage.
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LwPersFw

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Antw:Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz
« Antwort #2 am: 27. Juni 2021, 12:19:19 »

Wie immer ... Es kommt auf den Einzelfall und die rechtliche Wertung an...

Bsp.:

"Streitig ist die Gewährung einer Versorgung für die Zeit vom 19. Juli bis 31. Oktober 2000 aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung."

"In der Zeit vom 16. November 1999 bis 23. Mai 2000 befand er sich zu einem KFOR-Einsatz in P im K. Während dieser Zeit erkrankte er an Q-Fieber (Infektionskrankheit durch Coxiella burnetii, 50 % der Infektionen verlaufen asymptomatisch oder werden als grippaler Infekt gedeutet, der Rest verläuft als fieberhafte Erkrankung mit oder ohne Lungenentzündung <Springer Lexikon Medizin 2004>), weshalb er in der Zeit vom 03. bis 12. April 2000 aufgrund einer „Lobärpneumonie post. Oberlappensegment rechts“ stationär behandelt wurde."

"Nach Einholung einer weiteren versorgungsmedizinischen Stellungnahme stellte die Beklagte zu 2) durch Bescheid vom 1. März 2002 eine „Q-Fieber-Infektion mit Pneumonie des rechten Lungenoberlappens“ als Folge einer Wehrdienstbeschädigung, hervorgerufen durch schädigende Einwirkungen im Sinne des § 81 des Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG -) fest."


LSG der Länder Berlin und Brandenburg, Urteil vom 20.05.2008 - L 13 VS 36/06


Der Betroffene erhält zwar keine finanzielle Versorgung... da MdE unter 25.
Aber die Infektion wurde als WDB anerkannt.
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Andi8111

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Antw:Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz
« Antwort #3 am: 27. Juni 2021, 12:27:40 »

Ja. Hier ist aber im Besonderen die "deutlich erhöhte allgemeine Infektionswahrscheinlichkeit" mit dem Erreger gegeben gewesen, der in Deutschland nur selten zu Infektionen führt (ca. 100 im Jahr). Dort traten gehäuft Fälle auf, deren Infektionsquelle letztendlich sogar, zumindest teilweise, aufgeklärt wurde (Eine Schafzucht in der Gegend des Feldlagers). Somit bedingte der wehrdiensteigentümliche Aufenthalt im Feldlager die Erkrankung. Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wäre sie in Deutschland nicht aufgetreten.
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F_K

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Antw:Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz
« Antwort #4 am: 27. Juni 2021, 12:31:23 »

Eben.

Allein in DEU haben wir über 3 Mio. Nachweise Covid19, weltweit über 100 Mio. Nachweise - ist also nicht zwingend / kausal einem Wehrdienst zuzuordnen.

Gerade die afrikanischen Länder haben eher eine niedrigere Inzidenz als in DEU, teils erheblich niedriger.
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ulli76

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Antw:Covid-19-Infektion/Erkrankung im besonderen Auslandseinsatz
« Antwort #5 am: 27. Juni 2021, 12:59:06 »

Es kommt auf die konketen Umstände an. Die müssen in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

Im Zivilen gibt es übrigens neben der Anerkennung als Berufskrankheit (für Gesundheits- und Laborpersonal) die Möglichkeit der Anerkennung als Arbeitsunfall. Z.B. bei Unterbringung in Massenunterkünften (Tönnies), fehlender Abstand und gleichzeitig Unmöglichkeit, sich z.B.mit Masken zu schützen. Und ja, ich sitze da an der Quelle- die Infos kommen bei uns regelmäßig über das Intranet rein.

Schwierig ist es immer, wenn die Infektionsquelle unbekannt und gleichzeitig die allgemeine Infektionsgefahr hoch ist.

Der Knackpunkt steht ja auch in dem verlinkten Artikel:
"Auch bei einer Covid-19-Infektion ist eine Anerkennung nach den versorgungsrechtlichen Regelungen grundsätzlich möglich. Nach den für Einsatzunfälle maßgeblichen Vorschriften (§ 63c des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bzw. § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) kommt die Anerkennung eines Einsatzunfalles für im Ausland eingesetzte Soldatinnen und Soldaten bzw. Beamtinnen und Beamte in verschiedenen Fallkonstellationen in Betracht. Hierbei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalles an. Dabei ist auch die besondere Ansteckungsgefahr bei Covid-19-Infektionen zu berücksichtigen."

"4. Ist die Einschätzung, dass Covid-19-Infektionen in den Einsatzgebieten „nicht auf gesundheitsschädigende vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse“ zurückzuführen seien, eine im GB BMVg insbesondere mit den für Infektionskrankheiten Zuständigen abgestimmte Position?

Eine pauschale Einschätzung in dem von Ihnen skizzierten Sinne lässt sich nicht bestätigen. Es ist vielmehr jeder Einzelfall eingehend zu prüfen."
« Letzte Änderung: 27. Juni 2021, 13:09:47 von ulli76 »
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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