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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz  (Gelesen 7021 mal)

christoph1972

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #30 am: 07. Juli 2021, 09:30:04 »

Das ist ein heikles Thema. Er sieht sich immer im Recht und akzeptiert keine Gegenvorschläge..

Ich dachte bis jetzt, das Prinzip "ISSO" sei zumindest auf der Ebene Stabsoffiziere ein Relikt früherer Tage. An anderer Stelle und im Einsatz mag das "ISSO" angebracht sein, aber nicht im Grundbetrieb und nicht wegen der Lage CoVID-19 ....

Das ZInnFüBw hat wohl noch eine Menge dicker Bretter zu bohren ...
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
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wolverine

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #31 am: 07. Juli 2021, 10:45:53 »

Auch im eigenen Bereich. ;) Wie heißt es so schön: "Wir lehren hier "Innere Führung", aber wir leben sie nicht!".
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christoph1972

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #32 am: 07. Juli 2021, 16:17:23 »

Auch im eigenen Bereich. ;) Wie heißt es so schön: "Wir lehren hier "Innere Führung", aber wir leben sie nicht!".

Als "subalterne" Arbeitsdrohne komme ich nicht in den Genuss des ZInnFüBw  8)
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wolverine

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #33 am: 07. Juli 2021, 19:18:03 »

Ich gucke mir das auch nur aus der Ferne an.
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christoph1972

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #34 am: 08. Juli 2021, 10:13:49 »

Ich gucke mir das auch nur aus der Ferne an.

oh ha ... Intranetauftritt angesehen. Vielleicht sollte der GI ab einer Verwendung A 16 aufwärts, regelmäßiges Coaching für verpflichtend erklären.

NMP.
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FoxtrotUniform

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #35 am: 08. Juli 2021, 20:35:35 »

Ich gucke mir das auch nur aus der Ferne an.

oh ha ... Intranetauftritt angesehen. Vielleicht sollte der GI ab einer Verwendung A 16 aufwärts, regelmäßiges Coaching für verpflichtend erklären.

NMP.
Da würde ich deutlich tiefer ansetzen. In der (militärischen) Luftfahrt zum Beispiel ist die Schulung der sogenannten Human Factors (zukünftig auch das Safety Management) in entsprechenden Zyklen von maximal 2 Jahren obligatorisch für alle Akteure.
So etwas wäre für die InFü auch denkbar.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #36 am: 08. Juli 2021, 21:12:56 »

Schulungen sind das eine, aber wie sich die Führungskräfte dann dennoch im Alltag zeigen, steht auch einem ganz anderen Blatt. Bestimmten Verhaltensweisen und Eigenarten lassen sich nicht "weg trainieren". Das macht an dieser Stellen kaum einen Unterschied, ob militärisch oder zivil.
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BulleMölders

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #37 am: 09. Juli 2021, 07:34:35 »

Und nun bitte wieder zurück zum Thema. Und dabei ging es um den Widerruf von Urlaub und nicht um Schulungen von zurückgebliebenen Vorgesetzten.
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Andi8111

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #38 am: 10. Juli 2021, 12:01:09 »

Man munkelt, der DV 2 hat einen anderen SanStOffz zur AH abkommandiert. Aber, wie üblich, wird dies weder mit meiner nächsten DV, noch mit mir kommuniziert.
Üblich bedeutet in unserem Fall:
1.) Es ruft ein F/OF/HF an, der uns diese kritischen "Befehle" ankündigt.
2.) Es regt sich Widerstand in unseren Reihen.
3.) Es vergeht geraume Zeit, vor allem, wenn man auf einen schriftlichen Befehl vom Befehlsgeber insistiert.
4.) Man hört laaaaaaaaaange Zeit (lang ist natürlich im Auge des Betrachters, je nachdem, wie zeitkritisch die Entscheidung ist).
5.) Es wird gemunkelt, dass sich jemand anderes gefunden hat.
6.) Nach Monaten, oft nach Ablauf der Sache wird in einem Nebensatz so etwas gesagt wie "Sie haben sich dafür ja nicht bereits gezeigt....":
(Gilt uneingeschränkt für alle SanVersZ Im FhrgBer)
Das ist Innere Führung 2.1 ;)

Btw, ich habe trotzdem eine Beschwerde eingereicht..... Mal sehen, ob sich dazu jemand herablässt, mir darauf einen Bescheid zu verfassen.
Ich werde nachberichten!
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Andi8111

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #39 am: 15. Juli 2021, 21:09:41 »

So, letztes Update: Amtshilfe wurde durch die vorgesetzte Dst beendet. Somit verfällt der Grund, den Urlaub zu widerrufen und auch ein eventueller Beschwerdegrund.
Thats it.
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vivatcrescatfloreat

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #40 am: 21. Oktober 2021, 22:02:23 »

Guten Abend,

ich bin gerade mit einem ähnlichen Fall beschäftigt und versuche eine Norm zu finden, die festlegt wer eigentlich Berechtigt ist bereits genehmigten Urlaub (zB auf Grundlage §28 EUrlV) zu widerrufen. Ich gehe davon aus es ist der DV1... finde aber keine begründende Unterlage und Formvorgabe dafür...

hat jemand einen Tipp?

Beste Grüße
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Andi8111

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #41 am: 21. Oktober 2021, 22:51:29 »

Der , der den Urlaub genehmigt hat, ist für einen eventuellen Widerruf zuständig.
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vivatcrescatfloreat

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #42 am: 25. Oktober 2021, 09:11:03 »

Der , der den Urlaub genehmigt hat, ist für einen eventuellen Widerruf zuständig.

Danke -aber deinen Beitrag in einem Forum kann ich nicht in den Bezügen aufführen.  :o
Daher suche ich die Regelung, die genau das festlegt.
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justice005

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #43 am: 25. Oktober 2021, 11:03:50 »

Zitat
Daher suche ich die Regelung, die genau das festlegt.

Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt festgelegt ist. Manche Dinge erklären sich aus prinzipiellen Grundlagen des Verwaltungsrechts. Gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Verwaltungsakte durch die zuständige Behörde (§ 3 VwVfG) widerrufen werden.

Auch wenn es sich bei dem Urlaub für Soldaten nicht um eine reine Verwaltungsangelegenheit handelt, sondern um eine truppendienstliche Angelegenheit, sind die Grundprinzipien stets die selben. Eine hoheitliche Maßnahme, die ein Zuständiger getroffen hat, kann derselbe auch wieder rückgängig machen. Zusätzlich können natürlich auch immer im Rahmen der Dienstaufsicht auch höhere Stellen eingreifen.

Eine besondere (gesetzliche) Regelung braucht man nur dann, wenn man von diesem Grundprinzip abweichen will. Zum Beispiel kann ein Disziplinarvorgesetzter nicht seine durch ihn verhängten Disziplinarmaßnahmen aufheben. Das ist ein Unterschied zum Grundprinzip und deswegen ausdrücklich in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) geregelt.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn es explizit geregelt ist, dann ist das gut. Wenn nicht, dann gilt das Grundprinzip, dass eine hoheitliche Maßnahme durch denjenigen auch widerrufen werden kann, der sie ursprünglich getroffen hat.



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2Cent

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Antw:Urlaub soll widerrufen werden, wegen Amtshilfeeinsatz
« Antwort #44 am: 25. Oktober 2021, 11:16:29 »

Der , der den Urlaub genehmigt hat, ist für einen eventuellen Widerruf zuständig.

Danke -aber deinen Beitrag in einem Forum kann ich nicht in den Bezügen aufführen.  :o
Daher suche ich die Regelung, die genau das festlegt.

Wofür den Bezüge?

Reden sie doch einfach mal mit ihrem Disziplinarvorgesetzten, entweder widerruft er den Urlaub oder eben nicht.
Dazwischen gibts nicht viel, was sich dann nicht klärt.
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