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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Hochwasserkatastrophe 2021  (Gelesen 2691 mal)

Ralf

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Hochwasserkatastrophe 2021
« am: 16. Juli 2021, 16:25:10 »

Stellvertretend für die vielen Meldungen hier ein Artikel:
https://www.n-tv.de/politik/AKK-ruft-militaerischen-Katastrophenalarm-aus-article22686848.html

Weitere Kommentare zur Unterstützungsleistung bitte hier in diesem Thread.
« Letzte Änderung: 15. September 2021, 18:22:16 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #1 am: 17. Juli 2021, 09:59:36 »

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/ueberschwemmungen-westdeutschland-bundeswehr-amtshilfe-5201602

Bin selbst im Ahrtahl seit Donnerstag Abend vor Ort...

Das Ausmaß der Zerstörungen ist unglaublich... macht fassungslos...
Zumal nicht "nur" ein Ort betroffen ist... sondern eine ganze Region...

Ich kann nur hoffen, dass die Politik schnell hilft ... wie bei den Fluten  2002 und 2013

Und auch das die Bw alles an "Man-Power" bereit stellt... was die Kasernen hergeben...

(Da spielt der Bw-interne Dienst-/Übungsbetrieb m.E. KEINE Rolle...  ging ja auch 2002 ... wo wir an der Oder "gekämpft" haben...mit über 10.000 Mann)



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IcemanLw

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #2 am: 17. Juli 2021, 11:31:15 »

Bin auch in NRW dabei gewesen, weniger betroffenes Gebiet, aber ohne Feuerwehren aus anderen Teilen NRWs hätten wir es auch nicht geschafft.

Aber außer großen Pumpen war zum Glück kein schweres Gerät notwendig.
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bayern bazi

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #3 am: 17. Juli 2021, 16:32:26 »


Mal grob erklärt für Leien (und damit er andere mal Leuten die schimpfen wieso die BW nicht Hilft, Konter geben kann ;)  )

In jedem Landkreis (und Kreisfreien Städten) gibt es ein Verbindungskommando der Bundeswehr beim LRA - bestehend aus  bis zu 10 Reservisten Fw- OTL, welche den Auftrag haben den Landrat / ÖEL zu beraten und die Hilfe anzufordern

dabei ist natürlich die subsidäre Hilfe zu prüfen (§35 Grundgesetz)

Regelablauf:

diese Anträge gehen dann in die Lagezentren der LKdos und dann weiter nach oben Kdo TA wo dann die Hilfe genehmigt wird und die dementsprechende Einheit/Material/Personal alarmiert und in Marsch gesetzt wird Bei Kdo TA haben die auch Listen und Pläne welche Einheit grad was zu Verfügung hat  - gerade bei Großschadenereignisse sehr Vorteilhaft da damit die Hilfe und das Material koordiniert werden kann und nicht der  erste Landrat der Schreit (oder zufällig den Kdr der Einheit im Nachbarlandkreis kennt 😉)  die komplette Hilfe kassiert



dazu Unterscheidet die BW unter 3 KATAL Stufen


bei :

KATAL I : Meldungen der Einheiten über den Meldeweg an Vorhanden Kapazitäten (Personal / Material) an KdoTA

KATAL II : Vorbereitung  in den Einheiten

KARAL III :  Abmarschbereit in den Standorten auf Abruf wartend



Mal ganz grob erklärt



NUR bei Gefahr im Verzug können Einheitsführer "EILIGE SOFORTHILFE" Befehlen/Genehmigen (zB zum Sandsack füllen VOR der Flur oder unmittelbar nach einem Schadensereignis zur Rettung  )

alles was Größer ist muss geplant und Koordiniert werden

das KdoTA kann auch auf Div oder Brig Ebene einen Führungsstab für den Einsatz bestimmen der dann vor Ort die Maßnahmen koordiniert

mal den Grundzüge der ZMZ Grob / Schematisch erklärt

(ich bin selber in einem KVK Mob beordert )
« Letzte Änderung: 17. Juli 2021, 20:05:48 von bayern bazi »
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LwPersFw

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #4 am: 24. Juli 2021, 10:56:43 »

"Neuregelung zum Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung anlässlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe

Dank einer erweiterten Weisung von BMI und BMVg kann jetzt Betroffenen der aktuellen Hochwasserkatastrophe fünf Tage Sonderurlaub gewährt werden, in Härtefällen sogar 20 Tage.

Schon seit 2019 gilt statusübergreifend, dass Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung bei Katastrophen wegen Hochwassers oder extremen Schneefalls für Helfer und Betroffene gewährt wird. So können Helfer wegen der Heranziehung zum Katastrophenschutzdienst gem. § 11 Abs. 2 und 3 SUrlV bzw. als Arbeitnehmer nach den jeweiligen Landesvorschriften* zur Hilfe freigestellt werden, soweit eine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation besteht.

Als Betroffener ist es möglich unter Fortzahlung der Bezüge/Arbeitsentgelt bis zu 5 Tagen Sonderurlaub gem. § 22 Abs. 2 SUrlV bzw. eine Arbeitsbefreiung gem.  § 29 Abs. 3 i.V.m. § 21 TVöD zu erhalten, um sein Eigentum oder das Eigentum von Familienangehörigen ersten Grades (Eltern, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder) bei einer Katastrophe zu sichern.  

Aus aktuellem Anlass haben das BMI (Akz.: D5-31001/7#3, D2-30106/24#3) und das BMVg (demnächst im Intranet zugänglich) ihre Weisungen am 21. Juli 2021 dauerhaft dahingehend erweitert, dass dieser Sonderurlaub nicht nur zur Eigentumssicherung, sondern auch zur Bewältigung der Katastrophenfolgen gewährt werden kann.

Des Weiteren wurde eine Härtefallregelung eingeführt, wonach bei dem Vorliegen der Voraussetzungen der Eigentumssicherung oder der Bewältigung von Katastrophenfolgen bis zu insgesamt 20 Arbeitstagen Sonderurlaub/Arbeitsfreistellung unter Fortzahlung der Bezüge/Arbeitsentgelt bewilligt werden kann. Über die Gewährung des Urlaubs entscheiden die Dienststellen eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der individuellen Belange des Betroffenen. 

Zusätzlich wurde klargestellt, dass bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes und im Einklang mit dem dienstlichen Interesse gem.  § 22 Abs. 1 SUrlV Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge gestattet werden kann. Demnach können persönliche Gründe eine Beurlaubung rechtfertigen, wenn sich der Betroffene in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt und ihm deswegen die reguläre Fortführung des Dienstverhältnisses unzumutbar ist. Sonderurlaub für mehr als drei Monate kann nur durch die oberste Dienstbehörde gewährt werden, und zwar nur, wenn der Betroffene einen besonders begründeten Fall nachweist.

Eine ähnliche Regelung gilt bei Arbeitnehmer, welchen in begründeten Fällen bei einem Verzicht auf das Entgelt auch kurzfristig eine Arbeitsbefreiung gem. § 29 Abs. 3 S. 2 TVöD bis maximal zwei Wochen und darüber hinaus unbezahlter Sonderurlaub gem. § 28 TVöD gewährt werden kann."

Quelle: DBwV


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LwPersFw

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #5 am: 24. Juli 2021, 12:14:53 »

Und die Vorgesetzten von Kameraden, die aktuell als Katastrophenkräfte im Einsatz sind, seien an diese Möglichkeit erinnert:

§ 42b BBesG Prämie für besondere Einsatzbereitschaft



Dies ist auch für Reservisten und FWDL anwendbar, sobald das vor kurzem verabschiedete Gesetz über  die  Entschädigung der  Soldatinnen und Soldaten und zur  Neuordnung  des  Soldatenversorgungsrechts verkündet ist, da in diesem Gesetz auch die erforderlichen Änderungen zum Unterhaltssicherungsgesetz und Wehrsoldgesetz vorgenommen werden.

Siehe auch "Die Bundeswehr" Juli 2021, Seite 87



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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #6 am: 25. Juli 2021, 10:36:49 »

Ein KLEINER Lichtblick im Chaos...

https://youtu.be/Dn2cdFT7e0U

https://youtu.be/JaIt4taBtZY

... neben tausend anderen Problemen und Sorgen der Betroffenen...

« Letzte Änderung: 25. Juli 2021, 10:40:59 von LwPersFw »
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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #7 am: 27. Juli 2021, 08:59:46 »

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin

Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VR)
D 6 - 30113/2#4
Berlin, 21. Juli 2021

Gemäß diesem Erlass können vom Hochwasser betroffene Bundesbedienstete einen Vorschuss

+ bis 10.000 €
+ zurückzuzahlen innerhalb von 5 Jahren

beantragen, wenn der Verlust von Hausrat usw. nicht gedeckt ist.

Siehe Anhang

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #8 am: 27. Juli 2021, 13:20:53 »


Seite auf bundeswehr.de zur Hilfeleistung durch die Bw

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/aktuelles/bundeswehr-hilft-nach-ueberschwemmungen-5201282


dort auch zu finden der "Tagesbefehl des Nationalen Territorialen Befehlshabers anlässlich der Starkregenkatastrophe und ihrer Folgen" vom 21.07.2021


Darin u.a. zu lesen:

"Wenn gefordert, sind weitere Ressourcen abrufbereit: Geräte, Boote und hunderte Fahrzeuge aller Art,
darunter schweres Räumgerät, Fahrzeugkräne sowie Stromerzeuger, Pumpen und Wasseraufbereitungsanlagen."



Und wenn die Bw noch etwas hat ... dann tausende junge Männer/Frauen mit "zwei gesunden Händen" die einfach mit anpacken können ...

Davon sollten die kommunalen Verantwortlichen auch Gebrauch machen und diese weitere Hilfe auf den vorgesehenen Wegen anfordern !

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #10 am: 07. August 2021, 16:48:41 »

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HubschrauBär

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Antw:Überflutungs-Hochwassereinsatz 2021
« Antwort #11 am: 07. August 2021, 19:04:39 »

Vor der Panzerschnellbrücke wurden Rech- Nord & Rech-Süd noch durch eine Fußgängerpontonbrücke verbunden.

Vor zwei Wochen hat man dann aus der Luft auch zunehmend "Betonlegosteine" als Brückenfundamente an vielen Uferstellen gesehen.
Mit jeder neuen Brücke wurde der Transport aus der Luft dann auch weniger wichtig.
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LwPersFw

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Hochwasserkatastrophe 2021
« Antwort #12 am: 15. September 2021, 18:18:29 »

Für die Betroffenen wichtig...

Wurde heute verkündet:

Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 – AufbhV 2021)

aus Nr. 64 BGBl vom 15.09.2021, Seite 4214

Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder/Kommunen dies schnell umsetzen... Antragstellung... Auszahlung... mit einem Minimum an Bürokratie...

z.B. NRW

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021

« Letzte Änderung: 15. September 2021, 18:30:15 von LwPersFw »
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