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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verkauf von EPA und privat beschaffter aber aus Dienstbeständen kommender Ausr.  (Gelesen 1786 mal)

Trixer222

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Moin, nur eine kurze Frage, weil ich dazu nichts in der Suche gefunden habe. Ist es erlaubt EPA das auf dem Übungsplatz übergeblieben ist (nur das selbst erworbene, also auch nur geringe Mengen) und Ausrüstung die zwar eindeutig aus Bundeswehr beständen stammt, die aber privat beschafft wurde, bei z.B. Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Flohmarkt oder in Facebookgruppen zu verkaufen?

Danke euch im Voraus!

Grüße

Josh
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Ralf

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Wenn ich Eigentümer bin, kann ich auch die Sachen verkaufen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Seltsam_

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Man kann auch etwas verkaufen, wenn man nicht Eigentümer an der Verkaufssache ist.
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wolverine

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Man kann auch wegen Hehlerei belangt werden, wenn man Sachen verkauft, von denen man weiß, dass sie gestohlen sind.
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