Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 09:25:07
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS  (Gelesen 3908 mal)

Faktensucher22

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« am: 03. August 2021, 22:54:57 »

Hallo in die Runde,

wenn ein BS freiwillig die Bundeswehr verlässt steht ihm dann Ruhegehalt zu?
Der BS ist auf Grund einer Wehrdienstbeschädigung wieder eingestellt worden und wurde BS. Vor der WBS war er aber nur SaZ.
Wenn man nun mit 50% Schwerbeschädigung entlassen wird, wie hoch ist das Ruhegehalt? (Prozentsatz)
Was wenn der Grad der Beschädigung auf 30% heruntergestuft wird?
Gibt es eine Einmalzahlung für die Rentenversicherung?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 8.279
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #1 am: 04. August 2021, 07:48:44 »

Um das mal zu sortieren:
Eins SaZ ist regulär zu seinem Dienstzeitende entlassen worden und dann auf Grund einer Wehrdienstbeschädigung als Berufssoldat wieder eingestellt.

Ich hoffe soweit habe ich das richtig verstanden, wenn ja, dann die Frage, warum wird der Berufssoldat nun wieder entlassen? Und was ist WBS?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.513
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #2 am: 04. August 2021, 07:54:24 »

Meine Vermutung: WBS ist die Abkürzung des TE für Wehrdienstbeschädigung.

@TE: Genau für solche Fragen sollten Sie sich an den Sozialdienst der Bw wenden. Dafür ist der (unter anderem) da.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Online Online
  • Beiträge: 19.698
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #3 am: 04. August 2021, 11:22:14 »

Nur einmal als Anmerkung: die Wiedereinstellung nach dem Einsatzweiterverpflichtungsgesetz (ich vermute, dass es hierum geht) ist doch gerade zum Schutz des Betroffenen eingeführt worden. Ich halte es für hochgefährlich, diesen Schutz aufzugeben. Allein das Thema truppenärztliche Versorgung/ Krankenkasse sollte man tunlich bedenken.
Und ganz sicher ist die zivile Versorgung nach SGB schlechter als im Berufssoldatenstatus.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

didi62

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #4 am: 04. August 2021, 11:55:19 »

Wenn ein BS auf eigenen Antrag die Bw verlässt, hat er keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Die geleistete Dienstzeit wird, wie bei einem SaZ, in der Rentenversicherung nachversichert.
Unter Umständen, besteht jedoch Anspruch auf Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.767
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #5 am: 04. August 2021, 19:26:37 »

Es ist UTV, nicht freie Heilfürsorge - und wer den Unterschied nicht verstanden hat, kann kaum die Qualität diskutieren ...
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #6 am: 04. August 2021, 20:09:29 »

Sind sie also der Meinung, das die zivile Versorgung schlechter als die frei Heilfürsorge(Truppenarzt/Bwk) ist? Oder wollten Sie was anderes ausdrücken?
Also, dass es faktisch keine Obergrenze bei physikalischen Therapien, Physiotherapien und Psychotherapien gibt, praktisch keine Kostengrenze bei Heil-/Hilfsmitteln anderer Art und bei stationären und ambulanten Maßnahmen, dass über solche von Personal vor Ort, das man "sehen und anfassen" kann entschieden wird und dass die Einrichtungen der Bundeswehr in vielen Bereichen eine international anerkannte Spitzenposition in der Rehabilitierung von wehrdienstbeschädigten Soldaten einnehmen bedeutet für mich ganz klar, dass die uTV bessere Leistungen als eine gesetzliche Krankenkasse bietet. In Form, Menge und Qualität.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #7 am: 04. August 2021, 20:13:52 »

Und als kleiner verwaltungsrechtliche Richtigstellung: Den Bundesbehandlungsschein gibt es in dieser Form nur noch bei privat Versicherten ehemaligen Soldaten. Gesetzlich- oder familienversicherte erhalten Heilbehandlung etc. auf ihre normale Versichertenkarte der GKV...
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #8 am: 04. August 2021, 20:29:03 »

Und als kleiner verwaltungsrechtliche Richtigstellung: Den Bundesbehandlungsschein gibt es in dieser Form nur noch bei privat Versicherten ehemaligen Soldaten. Gesetzlich- oder familienversicherte erhalten Heilbehandlung etc. auf ihre normale Versichertenkarte der GKV...


Informationen für Ärzte und Therapeuten durch die Bw
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #9 am: 04. August 2021, 20:32:43 »

Und zur Frage des TE...

... müsste er zunächst beantworten,

+ ob wirklich selbst kündigen will
oder
+ ob er im Rahmen eines DU-Verfahrens durch den Dienstherrn entlassen werden würde

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Faktensucher22

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #10 am: 05. August 2021, 09:03:58 »

Womöglich läuft es auf eine Dienstunfähigkeit hinaus. Ich halte es für wenig sinnvoll einen solchen Status aufzugeben. Aber das steht j hier nicht im Raum. Mich hat interessiert ob derjenige eine Art Ruhegehalt erhält, obwohl er selbst kündigt? Wie verhält es sich wenn der Grad der Beschädigung für dem DZE auf 30 % herabgesetzt wird? Gibt es dann Ruhegehalt?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.513
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #11 am: 05. August 2021, 09:49:36 »

Ich empfehle Ihnen, sich mal im Soldatenversorgungsgesetz zu informieren. Ich vermute, dass bei Ihnen ein Dienstunfall vorliegt, dann könnte §27 SVG in Betracht kommen. Dazu kann Ihnen aber der Sozialdienst helfen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #12 am: 05. August 2021, 13:56:34 »

Womöglich läuft es auf eine Dienstunfähigkeit hinaus. Ich halte es für wenig sinnvoll einen solchen Status aufzugeben.

Wenn der Dienstherr Sie wegen DU entlässt, haben Sie als BS Anspruch auf Ruhegehalt.

Und dabei ist es noch relevant, ob die DU auf einer WDB bruht (Stichwort: Dienstunfallversorgung [mit Differenzierungen], oder nicht (Stichwort: Mindestversorgung).


Mich hat interessiert ob derjenige eine Art Ruhegehalt erhält, obwohl er selbst kündigt?

Nein.  Der GdS ist dabei vollkommen irrelevant.

Es gilt:

Wenn ein BS auf eigenen Antrag die Bw verlässt, hat er keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Die geleistete Dienstzeit wird, wie bei einem SaZ, in der Rentenversicherung nachversichert.
Unter Umständen, besteht jedoch Anspruch auf Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz.

Und wenn man sich anstatt der Nachversicherung für das Altersgeld entscheidet und dies auch gewährt wird...

... wird das Altersgeld grundsätzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze für die zivile Altersrente - 67 - gezahlt.




Da Sie von "Weiterverwender" sprechen, liegt ja wohl ein Einsatzunfall vor ... hier empfehle ich diese Broschüre des BMVg ...

... und - wie schon erwähnt - die Beratung durch den SozialdienstBw.

Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen


Es bleibt aber bei der Aussage : Wer selbst kündigt ... bekommt kein Ruhegehalt !




« Letzte Änderung: 05. August 2021, 14:05:18 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

P3C-Orion

  • Gast
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #13 am: 05. August 2021, 16:41:37 »

Es ist UTV, nicht freie Heilfürsorge - und wer den Unterschied nicht verstanden hat, kann kaum die Qualität diskutieren ...
Sorry wenn ich den Oberbegriff verwendet habe:
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV)
Die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung regelt die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, welcher der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldaten der Bundeswehr dient
Gespeichert

P3C-Orion

  • Gast
Antw:Ruhegehalt? Weiterverwender- SaZ/BS
« Antwort #14 am: 05. August 2021, 16:53:13 »

Sind sie also der Meinung, das die zivile Versorgung schlechter als die frei Heilfürsorge(Truppenarzt/Bwk) ist? Oder wollten Sie was anderes ausdrücken?
Also, dass es faktisch keine Obergrenze bei physikalischen Therapien, Physiotherapien und Psychotherapien gibt, praktisch keine Kostengrenze bei Heil-/Hilfsmitteln anderer Art und bei stationären und ambulanten Maßnahmen, dass über solche von Personal vor Ort, das man "sehen und anfassen" kann entschieden wird und dass die Einrichtungen der Bundeswehr in vielen Bereichen eine international anerkannte Spitzenposition in der Rehabilitierung von wehrdienstbeschädigten Soldaten einnehmen bedeutet für mich ganz klar, dass die uTV bessere Leistungen als eine gesetzliche Krankenkasse bietet. In Form, Menge und Qualität.
Es gibt auch keine faktische Obergrenze im Rahmen des Bundesversorgungsgesetz – BVG
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/49702/b3d73d4b89c17b8528ec8a9e05c90cca/20190523-merkblatt-huk-data.pdf
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de