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Autor Thema: Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses  (Gelesen 1391 mal)

Jul1234

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Ich habe jetzt mehrere Themen hier im Forum gefunden und bin doch noch nicht 100% sicher wie die Situation in meinem Fall ist.

Ich bin als Eignungsübende (Seiteneinsteiger Offz) ab 04.10.21 zur GA in Germersheim eingeplant. Ich habe gestern endlich meine Unterlagen bekommen mit den zwei Formularen zu Anfang und Ende der Eignungsübung und jetzt habe ich noch Fragen, die ich von BAPers nicht wirklich beantwortet bekommen habe (dort wurde ich an den Sozialdienst der Bundeswehr verwiesen, wo ich zur Not auch noch anrufen werde).

Ich habe insgesamt (nach der positiven Abfrage für einen freien Dienstposten mit meiner Qualifikation) nur zwei Sachen unterschreiben müssen. Einmal die Verpflichtungserklärung und einen Zettel zum Personalgespräch, in dem meine zukünftige DPObjID, das Einstellungsdatum und weitere Informationen drin stehen. Dort ist als Einstellungsdatum der 01.10.2021 vermerkt. In allen anderen Dokumenten steht der 04.10.21 als Start der Eignungsübung.

Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet zum 30.09.21, also fliegender Wechsel dachte ich. Mit den Unterlagen, die ich gestern bekommen habe, musste ich dann aber feststellen, dass es doch nicht so einfach ist. Mein Gedanke war, dass ich die Formulare für die Krankenkasse jetzt einfach selbst abschicke, wie hier beschrieben:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,34671.msg329918.html#msg329918

Aber in dem Anschreiben an meinen Arbeitgeber steht, dass "Der Beginn und das Ende der Eignungsübung vom einstellenden Truppenteil rechtzeitig mitgeteilt wird" und "diese Mitteilung [an die Krankenkasse] entsprechend zu ergänzen und dann der Krankenkasse zuzusenden ist".

Heißt das, dass ohne die Unterlagen des einstellenden Truppenteils die Mitteilung an die Krankenkasse nicht richtig/vollständig ausgefüllt werden kann (was denke ich besonders für die Beendigung der Eignungsübung wichtig ist)? Also muss ich mich arbeitssuchend/arbeitslos melden und die Änderung der Bundeswehr mitteilen, damit die Unterlagen nicht bei meinem (zu dem Zeitpunkt) ehemaligen Arbeitgeber landen und eventuell im Nirvana verschwinden? Ich habe den Herren bei BAPers darauf aufmerksam gemacht, dass mein Vertrag endet und ich die Zettel dann ja nicht an meinen (zu dem Zeitpunkt der Eignungsübung ehemaligen) Arbeitgeber überreichen müsste, aber letztendich ist das Anschreiben doch an meinen (noch) Arbeitgeber gerichtet worden. Mir wurde auch nicht mitgeteilt, dass ich dies eventuell dann an die Agentur für Arbeit aushändigen muss oder allgemein wie ich in meinem Fall damit umzugehen habe.

Laut den Antworten in diesem Thema:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62655.msg644723.html#msg644723
wird ja die Dienstzeit anscheinend doch auch nicht ab dem 01.10.21, sondern erst ab dem 04.10.21 mit Beginn der Eignungsübung berechnet, obwohl es so in dem einzigen Schriftstück, das ich unterschrieben habe, drin steht? Oder habe ich das falsch verstanden?


Aufgrund der etwas unterschiedlichen Informationen hatte ich mich dann gestern direkt arbeitssuchend gemeldet und am 3.9. ist der erste freie Beratungstermin bei dem ich mich dann direkt angemeldet habe. Ich habe mich auch schon per Kontaktformular bei der Arbeitsagentur gemeldet, weil mir telefonisch zu dem Thema gerade keiner Auskunft geben konnte und ich dachte, dass dann per Kontaktformular sich eine Person damit befasst, die dann auch wirklich Ahnung von diesem Verfahren hat. Dennoch würde ich gerne hier eine erste Einschätzung in Erfahrung bringen.

Also kann mir einer von Ihnen sagen, wie ich am Besten mit der Situation umgehe? Einfach die Unterlagen selbst an die Krankenkasse schicken, oder arbeitslos melden und dies der Bundeswehr mitteilen?
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LwPersFw

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jul1234

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #2 am: 19. August 2021, 13:08:32 »

Vielen Dank für die Informationen, die ich bereits aus dem Merkblatt entnommen habe und auch bereits in meiner Eingangszusammenfassung erwähnt hatte. Dennoch steht dort nichts zu meiner Fragestellung, denn wie man in anderen Themen bereits lesen kann sieht die Arbeitsagentur sich bei diesen Themen anscheinend oft nicht in der Verantwortung, weil ich ja nicht wirklich arbeitslos bin. Meine Frage, ob nun der 01.10.21 - wie in meinem Schriftstück zum Personalgespräch geschrieben - maßgeblich ist, oder ob der 04.10.21 als Diensteintritt gewertet wird und ich demnach 3 Tage arbeitslos sein werde, ist dadurch auch nicht beantwortet.
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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #3 am: 19. August 2021, 13:21:57 »

Probleme sehen, wo es keine gibt. Gute Voraussetzungen für einen Offizier! Merkblattinhalt lesen, verstehen, umsetzen!

Meldepflicht bei Wehrdienst
Nach § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) hat bei pflichtversicherten Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Beziehern von Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit
und bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende der Wehrdienstleistung der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden. Dies gilt für Versicherte, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Meldung ist auch zu erstatten für Beschäftigte, die nicht mehr krankenver- sicherungspflichtig, aber rentenversicherungspflichtig oder/und beitragspflichtig zur Bundesagentur für Arbeit sind.
 Diese Meldung haben selbst zu erstatten
a ) freiwillig Krankenversicherte.
b ) Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.
c ) Rentenbezieher, die nach § 5 SGB V versicherungspflichtig in der Kranken- versicherung sind, und nichtbeschäftigete Rentner der knappschaftlichen Rentenversicherung,
d ) versicherungspflichtige Selbständige.
e ) Wehrdienst Leistende, deren Versicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des Wehrdienstes endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitglied- schaft und dem Beginn des Wehrdienstes ein Samstag, Sonntag oder gesetz- licher Feiertag liegt.
Dieser Vordruck ist vom Werdienst Leistenden, wenn er nicht selbst die Meldung zu erstatten hat, dem Arbeitgeber oder, wenn er selbst arbeitslos ist, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter unverzüglich auszuhändigen.
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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #4 am: 19. August 2021, 13:25:14 »

Unverzüglich bedeutet nach Kenntniserlangung des Dienstantrittes. Das wäre jetzt. Also ist der Arbeitgeber unverzüglich verpflichtet, das Formular an die gKV abzusenden. Die Angaben auf dem Formblatt kann man allein mit der Information über den Beginn und das Ende der EÜ ausfüllen.
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Jul1234

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #5 am: 19. August 2021, 13:33:17 »

Meldepflicht bei Wehrdienst
 Diese Meldung haben selbst zu erstatten
[...]
e ) Wehrdienst Leistende, deren Versicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des Wehrdienstes endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitglied- schaft und dem Beginn des Wehrdienstes ein Samstag, Sonntag oder gesetz- licher Feiertag liegt.
Dieser Vordruck ist vom Wehrdienst Leistenden, wenn er nicht selbst die Meldung zu erstatten hat, dem Arbeitgeber oder, wenn er selbst arbeitslos ist, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter unverzüglich auszuhändigen.

Vielen Dank, diesen Passus habe ich kein keinen meiner Unterlagen gefunden. Eine Auflistung wie von Ihnen erwähnt gibt es in den drei (fast identischen) Merkblättern, die in den Unterlagen vorhanden waren, nicht.

Zitat
Unverzüglich bedeutet nach Kenntniserlangung des Dienstantrittes. Das wäre jetzt. Also ist der Arbeitgeber unverzüglich verpflichtet, das Formular an die gKV abzusenden. Die Angaben auf dem Formblatt kann man allein mit der Information über den Beginn und das Ende der EÜ ausfüllen.

Und vielen Dank für die weitere Info, dass nun noch mein Arbeitgeber dafür zuständig ist. Ich habe wirklich alle Merkblätter zu diesem Thema mehrfach gelesen und wie zu sehen ist auch die Suche in diesem Forum betätigt. Ich habe bei BAPersBw keine eindeutige Aussage bekommen und weil hier viele sehr gut informierte Menschen im Forum sind habe ich die Frage hier gestellt. Bei den unterschiedlichen Informationen von teils offiziellen Stellen finde ich es nicht verwerflich auch als zukünftiger Offizier Fragen zu stellen.

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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #6 am: 19. August 2021, 13:49:19 »

Das Formular, das Merkblatt auf der Rückseite:
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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #7 am: 19. August 2021, 13:54:30 »

Das Merkblatt bietet in der Desktopversion des AdobeReader eine Auswahlmöglichkeit (zwischen EÜ, Einzelübung, FWD Etc.). Beizufügen ist der Bescheid über die Mitteilung des Beginns der EÜ.
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Jul1234

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #8 am: 19. August 2021, 14:09:34 »

Vielen Dank für die Information. Im Menü finde ich allerdings nur "Einzelübung", "Truppenübung", "besondere Auslandsverwending", "Hilfeleistung im Innern", "Hilfeleistung im Ausland", "Freiwilliger Wehrdienst" und ist dem Blatt in meinen Unterlagen sehr ähnlich, aber nicht identisch. Auf meinem Meldungs-Formular steht "gemäß § 8 Abs. 3 des Eignungsübungsgesetzes vom 23.12.2003" und auf der zweiten Seite findet sich nur die Information, dass bei bestehendem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber und bei arbeitslosen die Agentur für Arbeit das Formular an die Krankenkasse zu senden hat.

Ich danke aber trotzdem für die Aufklärung.
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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #9 am: 19. August 2021, 14:14:55 »

Da die Versicherungspflicht zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wegfällt, hat der aktuelle AG auch keine Ansprüche auf Erstattung der Beträge. Da Arbeitslosigkeit bis zum Beginn des Wehrdienstes besteht, ist entsprechend ein Termin bei der AGfA nötig und wohl auch schon fest terminiert. Besonderheit: Das Versicherungsverhältnis ruht nur während der EÜ. Es lebt bei Beendigung dieser wieder verzugsfrei auf! Grund: Lückenloser Versicherungsschutz!
Einschränkung: Das Formblatt ist das falsche, die Belehrung auf der Rückseite die richtige.
Ihre Aufgabe jetzt: Das entsprechende Formblatt bei der gKV anfordern und dem AG vorlegen. Damit ist der Dienstantritt=Beginn EÜ gemeldet. Dann bei der AGfA anzeigen, dass die Meldung erfolgt, wichtig: Eine Kopie aller Unterlagen zurückbehalten! gKV bei Eintritt Arbeitslosigkeit beibehalten! Sonst gibts nur Probleme. AGfA besonders!! auf diese Umstände hinweisen! Die Beratung selbst protokollieren und aufzeigen, die im Bescheid über ALG I zu vermerken. Dann kann ihnen nichts passieren! Wenn die EÜ erfolgreich ist, wird dies der gKV erneut gemeldet, indem man der AGfA dann die Dienstzeitfestsetzung in Kopie zukommen lässt, dann wars das.
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Andi8111

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #10 am: 19. August 2021, 14:17:03 »

Dann flugs mit dem richtigen Formblatt unverzüglich zum AG und diesen melden lassen…
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Jul1234

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #11 am: 19. August 2021, 15:17:54 »

Ja danke, ich hatte vorhin auch noch ein aufschlussreiches Gespräch mit der AGfA und in Kombination mit den Infos hier ist die Frage geklärt. Vielen Dank!
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Reiko

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Antw:Eignungsübung und Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
« Antwort #12 am: 21. August 2021, 12:36:12 »

Ich hab damals mein Beiblatt erst eingereicht als ich die Bestätigung bekommen habe,also nicht gleich nach der einplanung, weil da fehlen ja immer noch gewisse Unterlagen wie Führungszeugnis und wohnungsbescheid.Und danach kommt ja wenn alles passt erst die handfeste Bestätigung und dann habe ich das eingereicht.
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