Es bleibt doch einfach festzustellen, dass der Truppenarzt den Hut aufhat, den 90/5er, der vermutlich auch die Prüfung des Impfstatus umfaßt, schnellstmöglich durchzuführen, wenn denn schon beauftragt. Wenn 90/5er negativ wegen fehlender Schutzimpfungen, hat der Soldat/die Soldatin auf Grund des SG eine Duldungspflicht hinsichtlich der Impfung. 90/5er negativ wegen fehlender gesundheitlicher Eignung, dann EPV hinfällig und der Soldat evtl. in seiner Verwendung nicht mehr zu gebrauchen, aber noch verwendungsfähig für eine der anderen zahlreichen Aufgaben, die die Soldaten der Bundeswehr erfüllen.
Das bleibt m. E. aber einem anderen 90/5er vorbehalten, mit der konkreten Fragestellung weiter verwendungsfähig als wasauchimmerermacht und wenn nein, dann ist das ein personalplanerisches Problem und je nach Ursache, dann ggf. eine WDB oder wie heißt es so schön in den ablehnenden Bescheiden und diversen Urteilen "schicksalshaft" und keine WDB, weil er sich zB die Kreuzbänder beim privaten Training ruiniert/gerissen hat und damit ggf. nicht mehr die gesundheutlichen Voraussetzungen für seine Verwendung erfüllt.
Ist ja jetzt alles kein Hexenwerk und seit Bestehen der Bundeswehr sicher -zig tausendmal so durchgezogen worden.