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Autor Thema: Beförderung innerhalb der Probezeit  (Gelesen 2340 mal)

Andi8111

  • Gast
Antw:Beförderung innerhalb der Probezeit
« Antwort #15 am: 27. August 2021, 11:23:56 »

Man muss sich doch folgende Fragen stellen: Was können überhaupt für besondere Gründe bei einem Beamten im gntD im Eingangsamt vorliegen, welche eine frühzeitige Beförderung begründen können? Gut geheftet? Papier beim Kopieren doppelseitig bedruckt? Ordnung bei den Büroklammern gehalten?
Welcher mit dem Eingangsamt dotierte DP ist derart verantwortungsvoll und kann überbordend ausgefüllt werden? Darauf muss eine Antwort gefunden werden. Und solange es 0815 ist, gibts nix extra.
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christoph1972

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Antw:Beförderung innerhalb der Probezeit
« Antwort #16 am: 27. August 2021, 13:30:24 »

Man muss sich doch folgende Fragen stellen: Was können überhaupt für besondere Gründe bei einem Beamten im gntD im Eingangsamt vorliegen, welche eine frühzeitige Beförderung begründen können? Gut geheftet? Papier beim Kopieren doppelseitig bedruckt? Ordnung bei den Büroklammern gehalten?
Welcher mit dem Eingangsamt dotierte DP ist derart verantwortungsvoll und kann überbordend ausgefüllt werden? Darauf muss eine Antwort gefunden werden. Und solange es 0815 ist, gibts nix extra.

Zur Freude vieler Beamter und Beamtinnen im gntD sind die Stellen wie bei den Soldaten im Geschäftsbereich BMVg A 9 bis A 11 spannenbewertet.

In früheren Zeiten, als die Beamtinnen und Beamten innerhalb Ihrer laufbahnrechtlichen Probezeit noch den kennzeichnenden Zusatz zA bzw. z. A. hinter Ihrer Amtsbezeichnungen trugen, wurde mehr Wert auf Verwendungsbreite gelegt und die frischen RIinnen z. A. wurden in den StOV bzw. Truppenverwaltungen oder WBVen erstmal "weiter ausgebildet", so dass das Handwerkszeug der täglichen Arbeit locker von der Hand ging.

Heute geht es häufig - auch weil es die WBVen nicht mehr gibt, in die Oberbehörden, wo die dienstjungen RIinnen zum Teil echt harte Zeiten haben, weil es eine Menge Aufgaben gibt, die mit keiner Silbe in der Ausbildung erwähnt wurden und die jetzt erledigt werden sollen und früher von erfahrenen A 10ern bzw. A 11ern wahrgenommen wurden

Wenn man da unfallfrei durchkommt, ist eine frühere Beförderung sicherlich denkbar, aber da PersBSt und Beschäftigungsstelle häufig bis fast immer auseinanderfallen, und im hntD die Standzeiten auch nicht unbedingt 3 Jahre umfassen, wird es aus praktischen Gründen schon schwer, innerhalb der Probezeit befördert zu werden, weil zumindest der Erstbeurteiler evtl. erst dann den Beamten kennenlernt, wenn der sich schon eingefuchst hat und die gute, evtl. überragende, Leistung als "regelhaft" wahrnimmt. Ich kenne nur Fälle von A 10 nach der Probezeit von 3 Jahren zeitnah befördert und die Leute haben in 3 Jahren echt fachlich richtig dazugewonnen und sich durchgebissen.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis
 

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