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Autor Thema: Übersendung Arbeitsnachweise bei Bewerbung  (Gelesen 819 mal)

SuperGal

  • Gast
Übersendung Arbeitsnachweise bei Bewerbung
« am: 30. August 2021, 13:56:19 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die vll.t etwas selbst erklärend erscheint, aber mich dennoch interessiert:
Ist es üblich, dass bereits VOR dem Assessment Center genau belegt werden muss, wo, wie lange Berufspraxis gesammelt wurde zwecks Eingruppierung/fachlicher Berücksichtigung?
Ich wundere mich, dass dies alles schon vor überhaupt Prüfung / Einladung stattfindet. In der Stellenausschreibung stand erstmal nichts davon, aber wurde dann zeitnah alles angefordert bzw. nachgefordert.

Grüße
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F_K

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  • Beiträge: 20.776
Antw:Übersendung Arbeitsnachweise bei Bewerbung
« Antwort #1 am: 30. August 2021, 13:59:49 »

Die Antwort ist eigentlich irrelevant - weil es in Deinem Fall gefordert ist.

Grundsätzlich gehört zu einer Bewerbung ein Lebenslauf und alle Arbeitsstellen mit Zeugnis belegt, Ausnahme die derzeitige Arbeitsstelle.
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KarlGustav

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  • Beiträge: 18
Antw:Übersendung Arbeitsnachweise bei Bewerbung
« Antwort #2 am: 30. August 2021, 20:49:53 »

Na ich spekuliere einmal und sage, dass liegt daran, dass einfach zu viele abgesprungen sind, nachdem Sie gesagt bekommen haben was sie verdienen würden bzw. nachdem Sie gesagt bekommen haben, dass bei der Prüfung raus gekommen ist, dass es zur Verbeamtung nicht langt weil nicht ersichtlich ist, dass man auf Führungserfahrung hat (ein Kriterium für den htD z.B.).

Kurzum, man möchte sich und dem Bewerber Frust, Zeit und Aufwand sparen und prüft ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind und wie die jeweiligen Konditionen liegen. Dann kann man immer noch weitergucken.

Als Bsp.

Meine Bewerbung ging ein zu Ende September 2020. Das AC fand statt im Mai, die Einstellungsuntersuchung etwas später. Man hat einen Dienstposten für mich gefunden, im Moment läuft die Sicherheitsüberprüfung.

Da ich zivil knapp sechsstellig verdiene habe ich schon in die Bewerbung reingeschrieben, dass ich nur bei einer entsprechenden Höhe des monatlichen Salärs wechseln würde.

Meine Einstufung kann man mir aber bis jetzt immer noch nicht sagen. Man würde dies gerade prüfen (Eben mit den Unterlagen wie Sie jetzt von Dir vorher gefordert wurden).

Sprich, wenn BAPers mir sagt: A14 Erfahrungsstufe >3 komme ich, ist es kleiner sage ich ab.  Das ist aber die letzte Information in dieser ganzen Bearbeitungskette und von daher finde ich es sehr gut, wenn BAPers da aus den Rückmeldungen der Vergangenheit offensichtlich gelernt hat.
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