… Aber der öffentliche Dienst hat da Vorbildfunktion. …
Da habe ich in meinen 10 Jahren als Reservistenbearbeiter eines PzGrenBtl andere Erfahrungen gemacht. Dienststellen des ÖD waren meist die ersten AG, die sich bei Wehrübungsanforderungen quergestellt haben.
Ja gibt es. Aber dann sind die Vorgesetzten des öD nicht BW freundlich gestimmt. Die sind da fast verpflichtet, den Mitarbeiter gehen zu lassen. Ich rede jetzt mal von den Beamten, es gab einen Koalitionsvertrag, in dem sogar stand, dass der öD da Vorbild ist. Und mir ist auch bekannt , dass Dienststellen von Reservistenbearbeitern erst überzeugt werden mussten, die Leute gehen zu lassen.
Wahrscheinlich gibt es bei den Lehrern von Schulen Probleme, die nun Flecktarn tragen möchten
Viele sagen, der Mitarbeiter ist nicht abkömmlich, dürfen die aber auch nicht so einfach und der Mitarbeiter kann da Wiederspruch einlegen. Ich denke das es in einer Privatfirma größere Probleme gibt wenn der Mitarbeiter als Reservist mit will.