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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellen mit 37 jahren  (Gelesen 2886 mal)

Forreal1511

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Wiedereinstellen mit 37 jahren
« am: 13. September 2021, 20:00:09 »

Hallo alle zusammen,
Ich bin in 2010 mit dem dienstgrad Stabsgefreiter (saz4) aus der BW raus. Ich würde gerne als wiedereinsteller rein, sehr gerne auch ins KSK. Problem ist das ich schon 37 Jahre alt bin. Kann man mit 37 überhaupt noch in die BW?
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #1 am: 13. September 2021, 20:03:33 »

Ja.

(Als Kdo eher nicht ..)

Bewerben sie sich - viel Erfolg.
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Lorr

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #2 am: 14. September 2021, 20:50:42 »

Ja mit 37 kann man noch zur BW.
Ich selber bin Wiedereinsteller und war vorher schon SAZ12, bin 2011 raus und 2015 wieder rein und nun SAZ24.



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BulleMölders

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #3 am: 15. September 2021, 08:51:26 »

Wobei mit 37 KSK, da sind die Chancen doch wohl sehr gering.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #4 am: 15. September 2021, 08:59:08 »

Zitat
… Ich würde gerne als wiedereinsteller rein, sehr gerne auch ins KSK. …

In welcher Laufbahn und in welcher Verwendung?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Forreal1511

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #5 am: 16. September 2021, 05:47:12 »

Ich würde sehr gerne Feldwebel Laufbahn als Kommandofeldwebel versuchen. Sollte ich an der Härtewoche scheitern dann gerne ins fernspäher btl. Aber wie gesagt, ist es überhaupt realistisch mit Ende 30 an einen Einstieg ins KSK zu träumen!?
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Forreal1511

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #6 am: 16. September 2021, 05:59:12 »

Wie verhält sich das wenn man im Ausland (USA) vorbestraft ist. Kann man trotzdem noch in die BW wenn keine Vorstrafen in Deutschland vorliegen?
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #7 am: 16. September 2021, 07:33:26 »

Vorstrafen sind anzugeben - und dann wird entschieden.

Viel Erfolg.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #8 am: 16. September 2021, 07:40:51 »

Wie verhält sich das wenn man im Ausland (USA) vorbestraft ist. Kann man trotzdem noch in die BW wenn keine Vorstrafen in Deutschland vorliegen?

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach müssen Sie es nicht angeben. Im Führungszeugnis bzw. im Bundeszentralregisterauszug dürften nur durch deutsche Gerichte verhängte Strafen erscheinen. Dazu §38 Soldatengesetz:

Zitat
… Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 38 Hindernisse der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
1. durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,

2. infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

3. einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder § 66b des Strafgesetzbuches oder der Sicherungsverwahrung nach Bestimmungen des § 7 oder des § 106 des Jugendgerichtsgesetzes unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.…
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #9 am: 16. September 2021, 09:41:41 »

@ KlausP:

Soweit richtig - allerdings lautet die Frage im Bewerbungsbogen:

Zitat
Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt

Diese Frage ist NICHT auf DEU Strafverfahren beschränkt, sondern umfasst alle Strafverfahren.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #10 am: 16. September 2021, 10:02:51 »

Sollte ich an der Härtewoche scheitern dann gerne ins fernspäher btl.

Gehen Sie mal nicht davon aus, dass die Fernspähtruppe ein Ponyhof und die Altlasten-Sammlung für alle bei der Höllenwoche gescheiterten ist.
Die haben nämlich auch ein eigenes Auswahlverfahren, dass dem für das KSK eher nahe kommt als fern ist.
Und ob die beiden Truppenteile Interesse an einem 40-jährigen "Frischling" haben?
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Lorr

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #11 am: 16. September 2021, 10:24:52 »

Einfach bewerben und sehen ob es reicht und wenn nicht immer ein Plan B in der Tasche haben.
 Auch ein 37er Jähriger kann noch fit genug sein.
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #12 am: 16. September 2021, 12:23:59 »

@ KlausP:

Soweit richtig - allerdings lautet die Frage im Bewerbungsbogen:

Zitat
Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt

Diese Frage ist NICHT auf DEU Strafverfahren beschränkt, sondern umfasst alle Strafverfahren.

Nicht ganz richtig.
Im Hinweisfeld zu diesem Teil im Bewerbungsbogen heißt es: „ Zu Fragen 12-13 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines
Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle.“

Somit fallen ausländische Verurteilungen sofern sie nicht ins BZRG aufgenommen worden sind.

Nach §54 Abs. 1 BZRG können auch ausländische Verurteilungen eingetragen werden, wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:
-der Verurteilte Deutscher oder in Deutschland geboren oder wohnhaft ist,
-wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
-die Entscheidung rechtskräftig ist

Ebenso ist zu beachten, dass Verurteilungen in Mitgliedstaaten der EU die nicht nach §54 BZRG einzutragen sind, gemäß §56 BZRG an das Bundesamt für Justiz zur gesonderten Speicherung übermittelt werden müssen. Diese Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Übermittlung an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hierum zur Unterstützung eines Strafverfahrens ersuchen.
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #13 am: 16. September 2021, 12:43:40 »

@ Rekrut:

Bitte zwischen der Frage und der Erläuterung unterscheiden - dann ist es klar.
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #14 am: 16. September 2021, 12:56:49 »

Da gibt es nichts zu diskutieren. Einfach einen Blick in den Fragebogen werfen. Das ist eindeutig.

Nochmal
„Zu Fragen 12-13 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines
Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle.

Frage 12:
„Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt.“

Es ist also klar, dass nur die Eintragungen aus dem BZRG angegeben werden müssen.
Ausländische Verurteilungen die nicht ins BZRG aufgenommen werden müssen, müssen damit nicht angegeben werden.

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