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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellen mit 37 jahren  (Gelesen 2890 mal)

F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #15 am: 16. September 2021, 13:11:19 »

Zitat
Es ist also klar, dass nur die Eintragungen aus dem BZRG angegeben werden müssen.

Quatsch.

Der Hinweis dient dazu, dass AUCH alle Eintragungen aus dem BZRG angegeben werden müssen, die bei anderen AG sonst NICHT anzugeben sind.
(da geht um die Geschichte "als nicht "vorbestraft" bezeichnen dürfen ...")

Es steht nirgendwo, dass NUR DEU Strafbefehle / Urteile anzugeben sind - es wird nach URTEILEN gefragt.
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Jackel

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #16 am: 16. September 2021, 14:35:20 »

Ja mit 37 kann man noch zur BW.
Ich selber bin Wiedereinsteller und war vorher schon SAZ12, bin 2011 raus und 2015 wieder rein und nun SAZ24.

Wie schafft man denn auf SAZ24 zu verlängern?
Plus BFD wären sie dann im Rentenalte
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #17 am: 16. September 2021, 14:37:55 »

@ Jackel:

Er ist SAZ24, aber er  hat ja schon 12 Jahre gedient - also sind es "nur noch" 12 Jahre, also weit vom Rentenalter weg (67!).

Bitte richtig rechnen ...
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #18 am: 16. September 2021, 16:24:14 »

Da gibt es nichts zu diskutieren. Einfach einen Blick in den Fragebogen werfen. Das ist eindeutig.

Nochmal
„Zu Fragen 12-13 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines
Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle.

Frage 12:
„Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt.“

Es ist also klar, dass nur die Eintragungen aus dem BZRG angegeben werden müssen.
Ausländische Verurteilungen die nicht ins BZRG aufgenommen werden müssen, müssen damit nicht angegeben werden.

Wer lesen kann ist im Vorteil.

Für deine These gibt es, mal wieder, keine Grundlage.

Wir hatten schon mal eine Diskussion über das BZRG, sollen wir das wiederholen?

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69910.msg709323.html#msg709323

Dazu rufe ich gerne §53 Abs. 1 BZRG in Erinnerung.
Demnach müssen Verurteilungen die nicht in das BZRG aufzunehmen sind auch nicht angegeben werden.
Ausländische Verurteilungen die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und daher nicht in das BZRG aufgenommen werden, müssen auch nicht angegeben werden.



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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #19 am: 16. September 2021, 16:34:23 »

@ Rekrut84:

.. wer sich als Soldat in der BW bewirbt, muss deutscher Staatsbürger sein - insoweit wird auch eine ausländische Verurteilung in das Register eingetragen - siehe 54.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #20 am: 16. September 2021, 16:49:46 »

Zitat
… Wir hatten schon mal eine Diskussion über das BZRG, sollen wir das wiederholen?  …

Bitte nicht. Bringt bei dem Rechthaber sowieso nichts.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #21 am: 16. September 2021, 16:51:25 »

.. sagt der Forist, der immer wieder in der eigenen Signatur deutsches Recht missachtet.
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Forreal1511

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #22 am: 16. September 2021, 17:08:45 »

Sollte ich an der Härtewoche scheitern dann gerne ins fernspäher btl.

Gehen Sie mal nicht davon aus, dass die Fernspähtruppe ein Ponyhof und die Altlasten-Sammlung für alle bei der Höllenwoche gescheiterten ist.
Die haben nämlich auch ein eigenes Auswahlverfahren, dass dem für das KSK eher nahe kommt als fern ist.
Und ob die beiden Truppenteile Interesse an einem 40-jährigen "Frischling" haben?

Esiegt mir fern hier die fernspäher als Ponyhof darzustellen. Ich bin fit. Bin damals als Scharfschütze aus dem Dienst ausgetreten. Ich sage nicht dass die Scharfschützen Ausbildung annähernd so hart ist wie KSK/fernspäher...ich will damit nur darstellen das ich mich durch wissen kann wenn's die Situation verlangt.
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #23 am: 16. September 2021, 17:35:59 »

@ Rekrut84:

.. wer sich als Soldat in der BW bewirbt, muss deutscher Staatsbürger sein - insoweit wird auch eine ausländische Verurteilung in das Register eingetragen - siehe 54.

Und wieder scheitert es daran, dass du gelesenes nicht verstehst.
Die Tatsache der deutschen Staatsangehörigkeit alleine genügt nicht aus.

Die Voraussetzungen sind
-der Verurteilte Deutscher oder in Deutschland geboren oder wohnhaft ist,
-wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
-die Entscheidung rechtskräftig ist

Nur wenn alle Vorraussetzungen zutreffen sind diese in das BZRG aufzunehmen.
Wer lesen kann…
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #24 am: 16. September 2021, 17:46:12 »

@ Rekrut:

Deutsche Urteile werden auch erst mit Rechtskraft eingetragen - da dies immer so ist, hatte ich es nicht erwähnt... der dritte Punkt ist eher ein Spezialfall.
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #25 am: 16. September 2021, 18:01:37 »

Um den letzten Punkt geht es nicht, sondern um den zweiten.
Entgegen deiner Annahme wird nicht pauschal jedes ausländische Urteil eingetragen nur weil jemand Deutscher ist. Wenn du genau lesen würdest gilt dies auch für Ausländer die in Deutschland geboren worden sind oder in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

Gleichwohl weise ich nochmal auf den zweiten Punkt hin.
Ist die Tat nach deutschem Recht nicht strafbar wird diese Verurteilung auch nicht ins BZRG eingetragen. Es gibt keine wie von dir vermutete pauschale Eintragung.
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F_K

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #26 am: 16. September 2021, 19:30:47 »

Ja, richtig.

Praxisfrage: wieviele DEU wurden in den US verurteilt und wieviele Taten davon waren in DEU nicht strafbar?

... und tifft dies auf den TE zu?

... und wenn Angaben dazu fehlen (diese fehlen), wie wahrscheinlich ist dass dann?
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Rekrut84

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #27 am: 16. September 2021, 22:54:30 »

Völlig irrelevante Frage und wieder nur ein Versuch von deinem Irrtum abzulenken. Das Verhalten kennt man hier schon gut.

Du hast falsche Dinge behauptet, die habe ich dir widerlegt und du bist wieder nicht willens deinen Irrtum einzugestehen.

Damit ist von meiner Seite aus alles zu dem Thema gesagt.
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Aribert

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #28 am: 16. September 2021, 23:35:58 »

hi,
Was stimmt denn nun? Hat Bundeswehr Recht auf unbeschränkte Auskunft?
Und was meint F_K mit ". sagt der Forist, der immer wieder in der eigenen Signatur deutsches Recht missachtet."

Gruss
Aribert

"§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2. zu tilgen ist.
(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird."
Bei Ihnen liegen die Voraussetzungen der Nr. 2 vor, so dass auch Abs. 2 nicht zur Anwendung kommen kann.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellen mit 37 jahren
« Antwort #29 am: 17. September 2021, 07:31:58 »

Zitat
… Hat Bundeswehr Recht auf unbeschränkte Auskunft? …

Ja, bei allen Bewerbern oberhalb der Mannschaftslaufbahn bekommt die Bw eine unbeschränkte BZR-Auskunft, der der Bewerber zustimmen muss. Steht so auch im Bewerbungsbogen. Ob Ihre Strafe aus den USA in das BZR aufzunehmen ist kann hier ohne Details aber niemand mit Bestimmtheit sagen.

Zitat
… Und was meint F_K mit ". sagt der Forist, der immer wieder in der eigenen Signatur deutsches Recht missachtet." …

Ich vermute, der Besserwisser meint mich, interessiert mich aber nicht die Bohne, weil ich seine Beiträge schon seit Jahren nicht mehr lese (Danke, Ignorierfunktion!  :D).
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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