Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 02:37:58
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Austritt aus der Bundeswehr als Beamte  (Gelesen 1488 mal)

chiara-mercedes

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Austritt aus der Bundeswehr als Beamte
« am: 04. September 2021, 17:28:41 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Und zwar bin ich seit dem 01.10.2020 im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Nun habe ich nach einem Jahr gemerkt das ich mit dem Studiengang überhaupt nicht warm werde, es mir keinen Spaß macht und ich gemerkt habe, dass ich das nicht für die nächsten acht Jahre machen möchte.
Ich wollte dann woanders ein Studium anfangen.
Nun zu meiner Frage: Wie bereits bekannt muss man ab dem 6. Monat bei selbstständigem Austritt, die Bezüge zurückzahlen die sich über 650€ beziehen. Ich verdiene 1429€ Netto. Nach einem Jahr kommt da also eine ziemlich hohe Summe raus, welche ich zurückzahlen müsste.
Muss man das Geld bei der Bundeswehr sofort zurückzahlen oder gäbe es eine Option, dass sie sie sich auf Ratenzahlung etc. einlassen würden?

Zu meiner Person: 20 Jahre, komme direkt vom Abi und habe demnach keine so großen Rücklagen als das ich das Geld zur Seite liegen hätte.
Würde zur Not einen Kredit aufnehmen aber dafür würde ich gerne wissen wie die Bundeswehr bei sowas handelt.

Ich hoffe jemand kann mir die Frage beantworten.

LG
Gespeichert

chiara-mercedes

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Austritt aus der Bundeswehr als Beamte
« Antwort #1 am: 04. September 2021, 17:33:58 »

Korrigiere:

Ich mache grad das duale Studium in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und bin deshalb noch Beamte auf Widerruf.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 709
Antw:Austritt aus der Bundeswehr als Beamte
« Antwort #2 am: 04. September 2021, 18:01:14 »

Warum „die nächsten 8 Jahre“? Das Studium dauert doch nur drei Jahre.

Sie sollten berücksichtigen, dass das Studium nicht annähernd die spätere Tatigkeit zeigt.

Ganz ehrlich… ich würde das Studium durchziehen und mir den ersten Dienstposten  ersteinmal anschauen. Aufhören kann man auch nach dem Studium noch. Immerhin haben Sie schon ein Drittel geschafft.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Austritt aus der Bundeswehr als Beamte
« Antwort #3 am: 05. September 2021, 00:27:22 »

Warum „die nächsten 8 Jahre“? Das Studium dauert doch nur drei Jahre.

Sie sollten berücksichtigen, dass das Studium nicht annähernd die spätere Tatigkeit zeigt.

Ganz ehrlich… ich würde das Studium durchziehen und mir den ersten Dienstposten  ersteinmal anschauen. Aufhören kann man auch nach dem Studium noch. Immerhin haben Sie schon ein Drittel geschafft.

3 Jahre Studium in Mannheim sowie 5 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst, wobei jedes Jahr nach der Ausbildung die Rückzahlungsverpflichtung um 20% mindert.

Gibt es das immer noch? Früher unterschrieb man das am ersten Tag mit gefühlt 50 weiteren Belehrungen, Formblättern etc..

Mein wirklich gut gemeinter Rat aus Erfahrung der eigenen Laufbahnausbildung und einem späteren Ausscheiden als BAL und jetziger Wiederkehr als Beamter im gntD und dazwischen eine Menge erlebt:

Bei Ausscheiden kein festes Einkommen, kein festes Einkommen = keine Möglichkeit den Kredit zurückzuzahlen, Kredit geplatzt = Bonität hin und ggf. Bekanntschaft mit den Vollstreckern vom Zoll und/oder den Gerichtsvollziehern. Daraus folgt dann Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Eintrag ins Schuldnerverzeichnis=SCHUFA hin, SCHUFA hin = Basiskonto, Bonität hin, kein Kredit mehr, kein Ratenzahlungsangebot für irgendwas ... bei der Wohnungssuche richtig Probleme, weil immer mehr Vermieter die Bonität prüfen ... da SCHUFA hin, keine Wohnung, = Leben läuft Kagge.

Ich schließe mich SolSim an ... Zähne zusammenbeißen, Ar*** zusammenkneifen und erstmal durch. Das Studium ist unter Corona-Bedingungen bestimmt nicht leichter geworden und der echte Kontakt mit den Dozenten fehlt und sicher auch mit den Mitstudenten. Es fehlt die Möglichkeit zum Austausch.

Wer sagt denn, dass das zweite Studium das Richtige ist!? Wovon soll das Leben und das Studium finanziert werden? Wenn das 2. Studium auch nicht ists und dafür BAFöG in Anspruch genommen wurde, ist das mit einem Fachwechsel nicht so einfach begründet und BAFöG will irgendwann auch zurückgezahlt werden.

Rückblickend würde ich immer BaL bleiben, wenn einmal erreicht. Gerade die Bundeswehrverwaltung ist so groß, da gibt es eine Menge Dienstposten, die relativ selten sind und echte Nischen sind. Es gibt ja auch die Möglichkeit, später noch den Geschäftsbereich zu wechseln bzw. zu einer anderen Verwaltung als Beamtin zu wechseln.

Mit fertiger Laufbahnausbildung kann man auch Teilzeit arbeiten und ggf. ein Fernstudium beginnen oder in Teilpräsenz ... je nach Modell und Geld verdiene ich auch ...

ICh würde die Flinte nicht ins Korn werfen, manches sieht nach dem ersten Praktikum schon ganz anders aus.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Lidius

  • Gast
Antw:Austritt aus der Bundeswehr als Beamte
« Antwort #4 am: 05. September 2021, 15:02:30 »



ICh würde die Flinte nicht ins Korn werfen, manches sieht nach dem ersten Praktikum schon ganz anders aus.

Darauf würde ich jetzt auch erstmal meinen Fokus legen. Im nächsten Semester geht es ja in die Praxis. Vielleicht siehst du das ganze etwas anders wenn du mal die praktische Seite siehst.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de