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Autor Thema: Abteilung Planung und Planungsamt der Bw - Abgrenzen der Aufgaben  (Gelesen 749 mal)

Lehrlingg

  • Gast

Guten Tag,

wie grenzen sich die Aufgaben des Planungsamtes der Bundeswehr (PlgABw) von denen der der Abteilung Planung ab?

In den öffentlichen Informationen ist die Tätigkeit des PlgABw verständlich beschrieben. Bei der Beschreibung der Abteilung Planung im BMVg steht gefühlt dasselbe, nur in kürzerer Form und mit dem Hinweis, dass diese auf ministerieller Ebene erfolgt.


Genauso fällt es mir beispielsweise schwer, die Tätigkeit des BAAINBw/BAIUD von denen der Abteilung Ausrüstung/IUD im Ministerium abzugrenzen.
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Ralf

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Antw:Abteilung Planung und Planungsamt der Bw - Abgrenzen der Aufgaben
« Antwort #1 am: 16. September 2021, 20:41:04 »

Es ist ja grds. ein anderes Arbeiten, ob man im BMVg arbeitet oder im nger Bereich.
Da müssen sich nicht unbedingt die Aufgaben abgrenzen, aber die Verantwortungsebene, die "Flughöhe" (strategische Ebene) und die Prozesse sind anders.
Nicht umsonst wird bspw. bei Soldaten eine min. Referentenverwendung als Voraussetzung für A16 vorausgesetzt. Das unabhängig von der eigentlichen Aufgabe.
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