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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?  (Gelesen 2444 mal)

LwPersFw

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Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« am: 17. September 2021, 18:29:48 »

Ich wurde gefragt, ob ein Oberfähnrich noch zur Laufbahn der Uffz m.P. zählt...

Hier die Antwort des BVerwG aus einem aktuellen Urteil:


"Mit der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes gehört die Antragstellerin nicht mehr einer Unteroffizierslaufbahn an und befindet sich auch nicht mehr in einem Feldwebeldienstgrad dieser Laufbahn.

Als Anwärterin gehört sie vielmehr der Laufbahn an, auf die sie sich vorbereitet, hier mithin der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Rn. 35 und Urteil vom 3. Februar 1989 - 6 C 44.85 - juris Rn. 21).

Zwar trägt sie als Oberfähnrich einen Dienstgrad, der dem Dienstgrad des Hauptfeldwebels entspricht. Dies macht sie aber nicht zur Angehörigen einer Unteroffiziers- bzw. Feldwebellaufbahn. Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, sondern einen Dienstgrad, der unter den Dienstgraden einer Feldwebellaufbahn eine Entsprechung hat. § 55 Abs. 4 Satz 3 SG setzt zudem voraus, dass sich ein Offizieranwärter nicht in einer Unteroffizierlaufbahn befindet. Eine Rückführung in diese Laufbahn wäre nämlich nicht erforderlich, wenn er sich noch in der Laufbahn befände, aus der heraus er für den Laufbahnaufstieg zugelassen worden ist."



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P3C-Orion

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #1 am: 17. September 2021, 21:25:51 »

Ich wurde gefragt, ob ein Oberfähnrich noch zur Laufbahn der Uffz m.P. zählt...

Hier die Antwort des BVerwG aus einem aktuellen Urteil:


"Mit der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes gehört die Antragstellerin nicht mehr einer Unteroffizierslaufbahn an und befindet sich auch nicht mehr in einem Feldwebeldienstgrad dieser Laufbahn.

Als Anwärterin gehört sie vielmehr der Laufbahn an, auf die sie sich vorbereitet, hier mithin der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Rn. 35 und Urteil vom 3. Februar 1989 - 6 C 44.85 - juris Rn. 21).

Zwar trägt sie als Oberfähnrich einen Dienstgrad, der dem Dienstgrad des Hauptfeldwebels entspricht. Dies macht sie aber nicht zur Angehörigen einer Unteroffiziers- bzw. Feldwebellaufbahn. Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, sondern einen Dienstgrad, der unter den Dienstgraden einer Feldwebellaufbahn eine Entsprechung hat. § 55 Abs. 4 Satz 3 SG setzt zudem voraus, dass sich ein Offizieranwärter nicht in einer Unteroffizierlaufbahn befindet. Eine Rückführung in diese Laufbahn wäre nämlich nicht erforderlich, wenn er sich noch in der Laufbahn befände, aus der heraus er für den Laufbahnaufstieg zugelassen worden ist."

D.h, eine Übernahme zum BS als Feldwebel ist dann nicht mehr möglich.
Bsp. Ein HptFw stellt den Antrag auf Übernahme BS und Zulassung MilFD.
Beide Anträge werden  im selben Jahr positiv beschieden.
Übernahme BS und dann Zulassung zum OffzMilFD funktioniert.
Zulassung OffzMilFD und Ernennung zum Oberfähnrich schließt die Übernahme zum BS, Fw-Laufbahn aus.
Hier gilt es die Reihenfolge zu beachten.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #2 am: 18. September 2021, 10:41:09 »

Mal eine naive Frage: Wenn es schon nicht bei Antragstellung abgefragt wird, so muss doch spätestens beim Entscheid eine Prüfung erfolgt sein, ob das jeweils andere beantragt und eventuell bewilligt wurde. Wird denn durch die beschriebenen Vorgehensweise nicht mindestens eine Stelle aus beiden Bereichen damit unnötig geblockt, bis es "auffliegt", dass jemand BS und OffzMilFD Anträge hat laufen lassen? Ist so was überhaupt rechtens oder ist das gängige Praxis im Sinne von "wenn das eine nicht klappt, habe ich noch die Chance auf das andere".

So eine Einstellung zeigt aus meiner Sicht aber eher an, dass jemand sich mit allen begnügt, Hauptsache eine "krisensichere" Stelle und der Rest wird sich finden. Als angehender Offz sollte da eigentlich ein anderes Dienstverständnis vorhanden sein.
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KlausP

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #3 am: 18. September 2021, 10:44:45 »

Es ist nirgends verboten, beide Anträge parallel zu stellen.
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BulleMölders

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #4 am: 18. September 2021, 10:59:44 »

Dann hat sich ja hoffentlich die Jahrhunderte alte Frage auch für die Marine endlich geklärt, ob ein Oberfähnrich in der O-Messe oder in der PUO-Messe seine Mahlzeiten einnimmt.
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ulli76

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #5 am: 18. September 2021, 11:36:16 »

Ich durfte/musste schon vor x Jahren in die O-Messe als Oberfähnrich. Gab nur Irritationen, wenn die anderen die Silberlitze niht gesehen haben- das waren die Marinierten nicht so gewöhnt.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #6 am: 18. September 2021, 11:54:11 »

Dann hat sich ja hoffentlich die Jahrhunderte alte Frage auch für die Marine endlich geklärt, ob ein Oberfähnrich in der O-Messe oder in der PUO-Messe seine Mahlzeiten einnimmt.

Naja, im Grunde steht in dem Urteil nur, dass ein Oberfähnrich nicht in der Laufbahn der Unteroffiziere ist. Wobei ich mich frage wieso es dazu noch des Urteils des BVerwG bedarf, der Dienstgrad wird von Offizieranwärtern getragen, dementsprechend muss jemand der diesen Dienstgrad innehat in der Laufbahn der Offizieranwärter sein.

Wenn ich mich nicht irre gilt die Zugänglichkeit der Messe aber nicht für Laufbahnen, sondern für Dienstgradgruppen und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.

Um es dann nochmal zu verkomplizieren: Da Oberfähnriche schon die Uniform der Offiziere tragen werden Sie im täglichen Dienst eher wie Angehörige der Dienstgradgruppe der Offiziere angesehen und behandelt, in der Praxis wird man Sie also doch eher wieder in der O-Messe und im Offiziersheim sehen.
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Ralf

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #7 am: 18. September 2021, 12:33:13 »

Zitat
in der Laufbahn der Offizieranwärter sein.
Kleine Korrektur im wording: "in einer Laufbahn der Offiziere sein". Laufbahnen sind klar definiert: OffzTrD, OffzMilFD, OffzMilMusDst, OffzSanDst...,
jedoch keine Laufbahn der OAs.
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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #8 am: 18. September 2021, 12:40:36 »

@InstUffz Ich lese da irgendwie eine starke Verbitterung raus...

Es ist ganz normal, beide Anträge zu stellen und laufen zu lassen. Alle die ich kenne, die in den letzten Jahren beides laufen hatten, sind nach Bewilligung des FD-Antrages auch BS geworden. Ich selber übrigens auch.

Folgendermaßen wurde mir das mal von einem PersFw erklärt weil mir das tatsächlich irgendwie auch komisch vorkam:
Beide Anträge laufen, FD-Konferenzen sind vor den BS-Konferenzen. Aufruf 90/5 bzw. Bescheid für MilFD kommt z.B. im April, BS-Konferenzen laufen aber erst danach. Bis zum 01.10./Ernennung zum Oberfähnrich ist der Antragsteller aber noch Hauptfeldwebel/Angehöriger der Feldwebellaufbahn. Auch wenn er für MilFD ausgewählt ist, ist er ja noch kein Offizier/OA, wird er also weiterhin in der BS-Konferenz der Feldwebel betrachtet...er könnte ja den MilFD auch noch ablehnen, der 90/5 hat was dagegen etc...
Und er nimmt niemandem eine BS-Stelle weg, da er ja im Moment der Übernahme in die Offz-Laufbahn (01.10.) eine Feldwebelstelle freimacht. Da rückt dann halt der nächste Feldwebel in der Reihung auf und wird BS.

Das hat auch nichts mit "mangelndem Charakter" zu tun. BS wird man in der Laufbahn MilFD sowieso, wenn man den BS jedoch schon früher haben kann gibt das natürlich für die Ausbildungszeit nochmal ein Plus an Sicherheit.
Klar klar fährt man da nach dem Motto "Wenn eins nicht klappt dann vielleicht das andere", jeder muss schließlich für sich selber zusehen wo er bleibt, das DZE rückt näher und die Chancen zur Antragstellung sind damit nicht unendlich. Im Zweifelsfall hätte man dann als BS weiterhin jährlich die Möglichkeit sich für die Übernahme zum MilFD zu bewerben. Hier aber ein falsches Dienstverständnis zu unterstellen ist schon sehr gewagt, um nicht zu sagen hanebüchen.
Mit der Argumentation müsste man ja auch jeden verurteilen, der sich auf dem zivilen Arbeitsmarkt bei mehr als einem Arbeitgeber zeitgleich bewirbt oder der bei der Bewerbung bei der Bundeswehr mehr als einen Verwendungswunsch angibt. Einen "Plan B" zu haben wird überall und ständig gepredigt und hier soll das auf einmal was schlechtes sein? Ganz sicher nicht.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #9 am: 18. September 2021, 13:23:27 »

Zitat
in der Laufbahn der Offizieranwärter sein.
Kleine Korrektur im wording: "in einer Laufbahn der Offiziere sein". Laufbahnen sind klar definiert: OffzTrD, OffzMilFD, OffzMilMusDst, OffzSanDst...,
jedoch keine Laufbahn der OAs.

Korrekt, ich bitte um Entschuldigung. Natürlich ist Laufbahn der Offiziere gemeint.
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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #10 am: 18. September 2021, 18:43:02 »


... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.



Zitat
Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ... 

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WirdMaHellImHals

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #11 am: 19. September 2021, 14:53:53 »


... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.



Zitat
Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ...

Richtig, die Dienstgrade heissen ja auch Fähnrich und Oberfähnrich. Nichtsdestotrotz gehören diese beiden Dienstgrade in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
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Rekrut84

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #12 am: 19. September 2021, 15:18:49 »

In der „Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten“ werden Oberfähnrich (zur See) und Fähnrich (zur See) bei den Dienstgraden der Unteroffiziere aufgezählt.
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LwPersFw

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Antw:Oberfähnrich - noch zu den Uffz m.P. gehörend ?
« Antwort #13 am: 21. September 2021, 16:53:33 »


... und hier gehört der OFähnr rein formal immer noch der Dienstgradgruppe der Uffz mit Portepee an.



Zitat
Sie führt auch keinen Feldwebeldienstgrad mehr, ...

Richtig, die Dienstgrade heissen ja auch Fähnrich und Oberfähnrich. Nichtsdestotrotz gehören diese beiden Dienstgrade in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.

Richtig :-)

Ich habe mich von der von der SLV , Anlage 2 verleiten lassen... ;-)

Maßgeblich ist natürlich u.a. die A-1420/24 bzgl. der Dienstgradgruppen...
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