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Autor Thema: Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld  (Gelesen 1010 mal)

MK30

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Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« am: 19. September 2021, 21:06:21 »

Hallo, ich habe vor meinem Antritt ein paar Fragen.

Wie ist das mit dem kinderzuschlag, wenn man ledig (eheähnliche Partnerschaft) und 2 Kinder im Haushalt hat?

Wie ist das mit dem trennungsgeld?

Nach meiner Grundausbildung bin ich zukünftig in Stadt-Allendorf stationiert, ca. 40/45km von meinem aktuellen Wohnort entfernt.
Greift das TG dann oder bekommt man eher „Wegegeld“?

Danke im Voraus für die Antworten.


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didi62

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Antw:Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 20. September 2021, 07:23:34 »

Hallo, ich habe vor meinem Antritt ein paar Fragen.

Wie ist das mit dem kinderzuschlag, wenn man ledig (eheähnliche Partnerschaft) und 2 Kinder im Haushalt hat?

Sofern es sich um eigene Kinder handelt, steht der Familienzuschlag der Stufe 1 und der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag zu, sofern keine andere Person (z.B. die Kindesmutter) vorrangig berechtigt ist. Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird jedoch mindest zur Hälfte gezahlt.
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MK30

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Antw:Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 20. September 2021, 08:16:09 »

Ja, sind eigene Kinder und sind beide gleichberechtigt. .

Ich hatte bei meiner Bewerbung beide Geburtsurkunden beigefügt (stand in den Unterlagen dabei, falls Kinder vorhanden)
Muss ich da zusätzlich dann noch etwas beantragen oder geht das so seinen Gang?

Wieso wird das nur zur Hälfte gezahlt?
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didi62

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Antw:Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« Antwort #3 am: 20. September 2021, 10:13:15 »

Ja, sind eigene Kinder und sind beide gleichberechtigt. .

Ich hatte bei meiner Bewerbung beide Geburtsurkunden beigefügt (stand in den Unterlagen dabei, falls Kinder vorhanden)
Muss ich da zusätzlich dann noch etwas beantragen oder geht das so seinen Gang?

Wieso wird das nur zur Hälfte gezahlt?

Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird MINDESTENS zur Hälfte gezahlt. Der kindegezogene Anteil wird entweder voll oder gar nicht gezahlt. Dies ist davon abhängig, ob noch eine weitgere Person mit im Haushalt wohnt, die ebenfalls Anspruch auf Familienzuschlag hat.
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MK30

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Antw:Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« Antwort #4 am: 20. September 2021, 11:17:29 »

Nein, meine Freundin bekommt nur Kindergeld und hat keine Zulagen oder Ansprüche in die Richtung.
Müsste ich dafür nochmal Anträge stellen oder wird das automatisch nur mit den Geburtsurkunden bearbeitet?
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F_K

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Antw:Kinderzuschlag, Familienzuschlag, Trennungsgeld
« Antwort #5 am: 20. September 2021, 11:53:16 »

NACH Dienstantritt mit dem Perser klären, was schon eingepflegt ist und was fehlt.
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