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Autor Thema: Personalbindungszuschlag und Kommandierung  (Gelesen 797 mal)

Danny37

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Personalbindungszuschlag und Kommandierung
« am: 24. September 2021, 14:03:20 »

Guten Tag Kameraden,

ich könnte eine Info gebrauchen. ich habe 16 Jahre Dienstzeit und habe für die letzten 4 Jahre einen PBZ bekommen.
Nun wäre mein Anliegen mich die letzten 5 Monate, kurz vor DZE, Heimatnah kommandieren zu lassen und 2 Wochen vor DZE wieder in die Stammeinheit, also keine Versetzung. Ist das Problematisch, denn heist ja wenn man seinen Dienstposten nicht mehr begleitet muss mann den PBZ voll zurückerstatten.

Mkg
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Ralf

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Antw:Personalbindungszuschlag und Kommandierung
« Antwort #1 am: 24. September 2021, 14:27:54 »

Der PBZ nach § 44 BBesG (alt) wird -wenn- anteilig zurückgezahlt. Die neue Verpflichtungsprämie für SaZ nach § 44 wird -wenn- vollumfänglich zurückgezahlt.

Eine Kommandierung ändert nichts an der DP-Besetzung und hat somit nichts mit der Prämie zu tun.
Zu klären wäre eher, ob es einen dienstl. Grund für die Kommandierung gibt, denn nur dann kann diesem zugestimmt werden. Und wenn es einen dienstl. Grund gibt, kann ja auch per se keine Rückzahlung eingefordert werden aufgrund persönlicher Gründe.
« Letzte Änderung: 24. September 2021, 15:11:20 von Ralf »
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