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Ersthelfer für Reservisten

Begonnen von divemaxter, 27. September 2021, 20:53:32

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divemaxter

Liebe Kameraden,

wie verhält es sich momentan eigentlich mit der Selbst- und Kameradenhilfe für (beorderte) Reservisten?


Mir ist zu Ohren gekommen, dass Reservisten NICHT mehr den EEH-A (Einsatzersthelfer - Alpha) benötigen sondern den sogenannten Ersthelfer TerRes (Territoriale Reserve). Dieser ist ein Jahr gültig und quasi ein Erstehilfekurs nach BG.

Entfallen damit die Kompetenzerhalte für den EEh-A, da dieser ja nun von (beorderten) Reservisten nicht mehr benötigt wird?

Wo wird dieser Ersthelfer TerRes ausgebildet?

MkG


dirkstark

Servus aus Oberbayern,

ich als beorderter Reservist (Seiteneinstieg als Reserveoffizier) muss den kompletten EEH-A machen.
Ist Teil meiner Ausbildung, neben nSAK und den ROL Modulen 1-3.

MkG
Dirk

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

p4uLe83

Ich habe davon noch nichts gehört - wie Dirk bin ich noch in Ausbildung zu RO-SE und da ist der EEH-A wohl für den Abschluss/ROL3 notwendig. Ist die neue Ausbildung dann nur für den Kompetenzerhalt relevant?

ulli, hast du zufällig irgendein Statement von offizieller Seite dazu?

F_K

@ p4uLe83:

VORSICHT - immer genau schauen, wer für welche Gruppe welche Anforderungen stellt.

Für "richtige" Soldaten ist EEH A gefordert - und da gehören wohl auch die RO-SE dazu.

Für Soldaten TerrRes "reicht" wohl ein EH TerrRes.

(Ähnlich beim Schießen - für Kompetenzerhalt ist für TerrRes eine "alte" WÜ ausreichend, fürs Leistungsabzeichen und bei "richtigen" Soldaten ist NSAK gefordert).

Insoweit würde ich EH TerrRes auch nicht als "neue" Ausbildung bezeichnen, sondern maximal als "abgespeckte" Schmalspurversion.


snitch

Also sind das zwei völlig verschiedene Paar Stiefel und ein Ersthelfer TerRes kann z. B. auch nicht zum Erhalt des EEH-A genutzt werden??
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

ToMA

Zitat von: snitch am 28. September 2021, 12:26:31
Also sind das zwei völlig verschiedene Paar Stiefel und ein Ersthelfer TerRes kann z. B. auch nicht zum Erhalt des EEH-A genutzt werden??

Das ist so korrekt!
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

Ausbildung und Erhalt der IGF (A1-221/0-24) , 3. Änderung fordert EEH A Nachweiss / Nachschulung alle 2 Jahre.

Und mal ernsthaft: Weder Tourniquet, noch Notverband, noch Schussverletzungen, allgemein sind Thema bei ziviler erster Hilfe - aber für Soldaten sollte es ein Thema sein, oder nicht?

LwPersFw

Aktuell geregelt durch:

KdoTerrAufgBw   Befehl 130/2019   für die Ausbildung und den Kompetenzerhalt "Ersthelfer Territoriale Reserve (ErsthelferTerrRes)" v. 25.04.2019

Zuständig in den LKdo > Abt StOAufg BE

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Also eine sehr spezielle Bereichsregelung (Nur SKB, nur Res im Bereich TerrRes) ...

LwPersFw

Zitat von: F_K am 28. September 2021, 14:11:25
@ LwPersFw:

Also eine sehr spezielle Bereichsregelung (Nur SKB, nur Res im Bereich TerrRes) ...

"Absicht ... dass alle Angehörigen der TerrRes die Vorgaben bzgl. der Ausbildung und des Kompetenzerhalts ErsthelferTerrRes erfüllen."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 28. September 2021, 18:53:28
Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.

Ich hatte das als Frage verstanden...  was im  Befehl steht...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ROA2022

Zitat von: F_K am 28. September 2021, 18:53:28
Ja, schon erkannt - aber für den Thread wichtig, da z. B. RO-SE nicht unter diese Regelung fallen.
Die RUA/RFA TerrRes müssen auch den EEH-A nachweisen.

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