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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Assessment-Center Bundeswehr für Volljurist im höheren nichttechnischen Dienst  (Gelesen 4663 mal)

TobiM

  • Gast

Liebes Forum,

ich habe mich bei der Bundeswehr als Volljurist im höheren nichttechnischen Dienst (Direkteinstellung) beworben.

Mein Assessment-Center (AC) bei der Bundeswehr wird im nächsten Monat stattfinden. Hat jemand von Euch dieses AC schon durchlaufen und kann seine/ihre Erfahrungen und Tipps hier mit uns teilen?

Seitens der Bundeswehr wurde mir mitgeteilt, dass es in diesem AC nur ein Einzelinterview, einen Vortrag und einen CAT-Test geben werde. Hat jemand von Euch das AC in dieser Form in der letzten Zeit (seit Beginn 2020) durchlaufen und kann seine/ihre Erfahrungen und Tipps hier mit uns teilen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
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JBJ

  • Gast

Da stelle ich mich mal hinten an, an der Antwort bin ich auch interessiert. Mein AC wird auch im Oktober stattfinden, vielleicht sieht man sich da ja unbekannterweise ;)

Grüße,
J
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maria1212

  • Gast

Dürfte ich mal fragen, wann ihr eure Bewerbung abgegeben habt? 
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justice005

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Ich kenne den Test selbst nicht, sondern auch nur das, was ich gehört habe, und dies ist schon ein paar Jahre her.

Wichtig ist, dass man ein paar grundlegende Dinge über die Bundeswehr weiß, also eine gewissen Allgemeinbildung hat. Ansonsten ist es wichtig, dass man selbst weiß, was man eigentlich will. Die Möglichkeiten bei der Bundeswehr sind für Juristen extrem vielfältig und es entscheidet sich bereits im AC, in welcher Richtung man sein Leben lang tätig ist. Daher ist es entscheidend, dass man weiß, was man will.

Nur ein paar Beispiele (nicht abschließend):

Jurist im Rüstungsbereich, zum Beispiel im BAAINBw: Lust darauf, Verträge mit Rüstungsfirmen zu prüfen und zu erstellen? Sich mit öffentlichen Aufträgen zu beschäftigen (Vergaberecht)?
Jurist in der Wehrverwaltung: Lust darauf, sich mit Schadensersatzforderungen zu befassen, mit Liegenschaftsrecht (z.B. Baurecht) oder sonstigen Verwaltungsangelegenheiten?
Jurist im Personalbereich: Lust auf arbeitsrechtliche Tätigkeit?
Jurist in der Rechtspflege der Bundeswehr: Lust, die Kommandeure und Befehlshaber als Rechtsberater in allen Rechtsfragen zu beraten? Lust auf disziplinare Ermittlungen als Wehrdisziplinaranwalt und Anklagevertretung vor den Truppendienstgerichten? Lust darauf, als Soldat in Auslandseinsätze zu gehen und dort zu allen Fragen des Völker- und Einsatzrechts zu beraten?

Damit sollten Sie sich beschäftigen und dann sollten Sie für sich selbst entscheiden, was Sie wollen. Wenn man im AC bereits klare Vorstellungen hat, kommt das nicht nur gut an, sondern es ist auch hilfreich, um den Job zu kriegen, der einem am meisten Spaß macht.


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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...

Auf Befragen haben unsere beiden dienstjüngesten RR gesagt: "Anständig anziehen", vernünftiger Haarschnitt, vernünftige Rasur bzw. bei den Frauen, dezentes Make-Up und eine Haarfarbe die nicht die Tränen in die Augen treibt. Grundlegend sollte man den Aufbau der Bundeswehr beherrschen und zumindest die Namen der BM'in, der Staatssekretäre und des GI kennen. Art. 87a/b GG.

Zu Tagespolitischen Themen mit Bezug zur Bundeswehr aussagefähig sein bzw. eine Meinung haben.

Aussagen zur Motivation zur Bewerbung bei der Bundeswehr sollte man treffsicher wiedergeben können, also Techniken zur Selbstpräsentation beherrschen und auch eben auch Vortragstechniken und argumentativ sicher sein.

Um im Übrigen schadet es nicht, wenn man eine Vorstellung zur Erstverwendung hat (örtlich wie inhaltlich). Man muss sich allersdings darüber im Klaren sein, dass die meisten Beamten des hntD in der Masse in den Bundesämtern in der Rheinschiene sitzen, später eine Ministerialschleife vorgesehen ist und auch eine Verwendung als Lehrkaft vorgesehen sein kann.

Mag man später in den Bereich der Rechtspflege der Bundeswehr als WDA bzw. an eine Kammer der TDG, dann ist es sicherlich hilfreich, schon mal mit Personalfragen befasst gewesen zu sein, ist aber nicht zwingend notwendig und auch hier ist manchmal Eigeninitiative hilfreich, um auf einen Posten als RB zu kommen und die gibt es in jedem Kommando und bei den meisten militärisch geprägten Ämtern in der einen oder anderen Form auch.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

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Zitat
"Anständig anziehen", vernünftiger Haarschnitt, vernünftige Rasur bzw. bei den Frauen, dezentes Make-Up und eine Haarfarbe die nicht die Tränen in die Augen treibt. Grundlegend sollte man den Aufbau der Bundeswehr beherrschen und zumindest die Namen der BM'in, der Staatssekretäre und des GI kennen.

Volle Zustimmung, aber auch traurig, dass das allen Ernstes gesagt werden muss. "Anständig anziehen" bedeutet bei Männern übrigens Anzug und Krawatte. Man bewirbt sich um einen spießigen Beamtenjob in einer Bundesbehörde und nicht in einem hippen StartUp.


Zitat
Art. 87a/b GG.

Sehr guter Hinweis. Es wird zwar kein juristisches Fachwissen abgefragt, aber den Unterschied zwischen den Streitkräften und der Wehrverwaltung sollte man zumindest draufhaben.

Zitat
Man muss sich allersdings darüber im Klaren sein, dass die meisten Beamten des hntD in der Masse in den Bundesämtern in der Rheinschiene sitzen

Richtig. Das BAAINBw sitzt in Koblenz, das BAUIDBw in Bonn und das Personalamt in Köln.

Zitat
später eine Ministerialschleife vorgesehen ist

Naja, "vorgesehen" ist das nur, wenn man eine A16 anstrebt und entsprechend gefördert wird. Bis dahin vergeht aber noch einige Zeit und nicht jeder wird A16 oder mehr.

Zitat
und auch eine Verwendung als Lehrkaft vorgesehen sein kann.

Das gilt aber meines Wissens nach nur für die Angehörigen der Rechtspflege. Diese werden auch an den Schulen im ganzen Bundesgebiet eingesetzt.

Zitat
Mag man später in den Bereich der Rechtspflege der Bundeswehr als WDA bzw. an eine Kammer der TDG, dann ist es sicherlich hilfreich, schon mal mit Personalfragen befasst gewesen zu sein, ist aber nicht zwingend notwendig und auch hier ist manchmal Eigeninitiative hilfreich, um auf einen Posten als RB zu kommen

Das ist jetzt die einzige Stelle, wo ich meinem Vorredner widersprechen muss. Man geht nicht "irgendwann später mal" in die Rechtspflege! Das macht man direkt oder gar nicht. Klar gibt es immer mal wieder Ausnahmen, wo es die wildesten Querverschiebungen gibt, aber der Normalfall ist, dass man entweder direkt in die Rechtspflege geht oder gar nicht. Das ist alleine deswegen schon sinnvoll, weil man ja für die Tätigkeit in der Rechtspflege in den ersten Dienstjahren auf dem Dienstposten und auf Lehrgängen intensiv ausgebildet wird. Wer sich für die Rechtspflege interessiert, sollte das direkt im AC sagen. Dann kann - Bedarf natürlich vorausgesetzt - direkt eine Einstellung auf einem Dienstposten der Rechtspflege erfolgen. Das ist dann meistens entweder in irgendeiner Kommandobehörde irgendwo in Deutschland oder aber - manchmal - an einer Schule.

Zitat
schon mal mit Personalfragen befasst gewesen zu sein

Rechtsberater kümmern sich neben Einsatzrecht vor allem um Disziplinar- und Beschwerderecht. Das hat zwar auch irgendwie mit "Personal" zu tun, aber es ist kein klassisches Personalgeschäft. Um klassisches Personalgeschäft kümmern sich beispielsweise die StOffz R (also die Juristen in Uniform).



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christoph1972

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@Justice005 Du wärst überrascht, wieviel Beamte des hntD im BAPersBw sitzen und sich mit Fragen des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts und der "Sonderrechtsgebiete "WDB/SVG"rumschlagen".
Nach dem geltenden PEK sollen die Beamten des hntD tatsächlich spätestens mit A14 einmal eine Ministerialschleife gedreht haben. Da geht es wohl um die angesprochene Förderperspektive. Die Verwendung Fachlehrer/Truppenlehrer bezieht sich auch das PEK, gibt ja Verwendungen, die Rechtskenntnisse außerhalb des "Soldatenrechts" erfordern und die Volljuristen werden ja auch an den verschiedenen StO des BiZBw verwendet.

Falls man etwas exotische Rechtsgebiete liebt, das BAIUDBw unterhält ein paar Referate zum Themengebiet "Umweltschutz" und "öffentlich-rechtliche Aufsicht".
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justice005

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Mit A14 ne Schleife? Ok, das wusste ich nicht. In der Rechtspflege geht man erst als A15 in die Schleife, um sich so die Voraussetzung für die A16 abzuholen.
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DWMün

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Hallo Zusammen,

ich bin diesen Monat ebenfalls zum AC nach Köln für das Auswahlverfahren Juristen im hntD eingeladen und würde mich über Erfahrungsberichte auch sehr freuen. Interessant wäre insbesondere, zu welchen Themen die Vorträge zu halten sind (juristischer oder eher politischer Natur oder was komplett anderes?) und was bei dem CAT-Test zu erwarten ist.

Im Voraus herzlichen Dank für Rückmeldungen &
Viele Grüße :)


Liebes Forum,

ich habe mich bei der Bundeswehr als Volljurist im höheren nichttechnischen Dienst (Direkteinstellung) beworben.

Mein Assessment-Center (AC) bei der Bundeswehr wird im nächsten Monat stattfinden. Hat jemand von Euch dieses AC schon durchlaufen und kann seine/ihre Erfahrungen und Tipps hier mit uns teilen?

Seitens der Bundeswehr wurde mir mitgeteilt, dass es in diesem AC nur ein Einzelinterview, einen Vortrag und einen CAT-Test geben werde. Hat jemand von Euch das AC in dieser Form in der letzten Zeit (seit Beginn 2020) durchlaufen und kann seine/ihre Erfahrungen und Tipps hier mit uns teilen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
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KlausP

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Zitat
… für das Auswahlverfahren Juristen im hntD eingeladen und würde mich über Erfahrungsberichte auch sehr freuen. …

Ich vermute, da wird nicht viel an Erfahrungsberichten kommen, falls überhaupt. In diesem Forum ist das, gelinde gesagt, ein exotischer Werdegang, auch wenn man bedenkt, dass der weitaus überwiegende Teil der Fragen eher auf militärische Laufbahnen und Verwendungen abzielt.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

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Es wird mit Sicherheit nicht um Fachwissen gehen. Aber man sollte die Bundeswehr zumindest im Grundgesetz finden können. Der Umstand, dass die Auslandseinsätze auf Artikel 24 II GG basieren, sollte jeder wissen. Oder vielleicht - ganz aktuell - auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr bei den Gesundheitsämtern unterstützt oder bei der Flut im Ahrtal.

Vorträge sollen nur zeigen, ob derjenige die Fähigkeit hat, den Kern eines Problems zu erkennen und sinnvolle pragmatische Lösungen zu entwickeln.
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PowerGirl

  • Gast

Nochmal meine Frage:
Wann habt ihr euch denn beworben?
Ich warte noch auf Rückmeldung.
Danke vorab!!
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DWMuc

  • Gast

Ich hab mich noch letztes Jahr im Sommer beworben. Aber ich denke, so lang musst du sicher nicht warten. Mir hat man nach meiner Bewerbung regelmäßig mitgeteilt, dass der Prüfbetrieb coronabedingt  nicht bzw. nur eingeschränkt stattfindet. Bei meinem Auswahlverfahren war ein auch Jurist dabei, der sich im Juni/Juli diesen Jahres beworben hat.
LG Diana
Zitat von: PowerGirl  ???link=topic=70958.msg718859#msg718859 date=1633951338
Nochmal meine Frage:
Wann habt ihr euch denn beworben?
Ich warte noch auf Rückmeldung.
Danke vorab!!
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PowerGirl

  • Gast

Super, danke! :)
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ede-server

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@Justice005 Du wärst überrascht, wieviel Beamte des hntD im BAPersBw sitzen und sich mit Fragen des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts und der "Sonderrechtsgebiete "WDB/SVG"rumschlagen".
Nach dem geltenden PEK sollen die Beamten des hntD tatsächlich spätestens mit A14 einmal eine Ministerialschleife gedreht haben. Da geht es wohl um die angesprochene Förderperspektive. Die Verwendung Fachlehrer/Truppenlehrer bezieht sich auch das PEK, gibt ja Verwendungen, die Rechtskenntnisse außerhalb des "Soldatenrechts" erfordern und die Volljuristen werden ja auch an den verschiedenen StO des BiZBw verwendet.

Falls man etwas exotische Rechtsgebiete liebt, das BAIUDBw unterhält ein paar Referate zum Themengebiet "Umweltschutz" und "öffentlich-rechtliche Aufsicht".

Ich muss das Thema nochmal aufwärmen.
welches PEK meinst Du denn?
In meiner Version von 03/2018 steht in Nr. 342 sinngemäß "AB BesGr A16 ist der Nachweis einer mindestens zweijährigen MinSchleife im höheren Dienst erforderlich. Außennahmen sind..." Diese Ausnahmen gelten sinngemäß Nr. 2024 der Durchführungsbestimmungen von 05/2020 für Sportlehrer, Personal des Sprachendienstes, des MAD etc.. Juristen oder die Rechtspflege sind hierbei nicht enthalten.
Für die PE Kandidaten (PE Verwender) sind zwei Gute bzw. Spitzenbeurteilungen notwendig. Ferner wird seitens BAPersBw die PE Verwenderliste erst ab der A15 im hD geführt. Wer sich vorab (Also mit A13/A14) für das BMVg qualifiziert hat, ist mehr die Ausnahme als die Regel.
Die höhe der BesGr der MinSchleife variierte in den Entwicklungen des PEK. In der vorherigen Version war FÜR eine A16 die Schleife schon notwendig, aktuell erst für B+. Zumindestens laut PEK. Wie es ist den allerersten Versionen des PEK von 2007 (?) war, bin ich mir nicht sicher.
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