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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Schwangerschaft bei der BW  (Gelesen 2378 mal)

Sonnenblume1788

  • Gast
Schwangerschaft bei der BW
« am: 19. November 2021, 17:16:05 »

Hallo,
leider kann ich nichts finden,daher wollte ich hier mal nachfragen.
Muss man als Zivil Angestellte nach 6 Monaten wieder seinen Dienstposten antreten, weil dieser sonst weg fällt oder kann/darf man nach 12 Monaten wieder antreten?

Danke :)
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LwPersFw

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  • Beiträge: 6.749
Antw:Schwangerschaft bei der BW
« Antwort #1 am: 20. November 2021, 08:38:34 »

Soldatinnen  und  Soldaten

Bei  Elternzeit  bis  max.  12  Monate  erfolgt  grundsätzlich eine  Bereitstellung desselben oder  eines  gleichwertigen  DP  am  Standort (Erlass  BMVg  P  II  1  –Az  16-32-00 vom  10. November  2016).

Beamtinnen und  Beamte

Für  Beamtinnen und Beamte  gibt  es keine  rechtliche  Regelung,  wie  lange  ein Dienstposten  "frei"  zu  halten  ist.  Es ist  eine  Einzelfallentscheidung  unter Berücksichtigung  der  beiderseitigen  Interessen.

Tarifbeschäftigte

Für  Tarifbeschäftigte  gibt  es  keine  derartige  zeitliche  Regelung,  wie  lange  ein Dienstposten  "frei"  zu  halten  ist.  Es ist  eine  Einzelfallentscheidung  unter  Berücksichtigung der  beiderseitigen  Interessen.


Stand: März 2020
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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